wir haben folgenden Fall, bei dem ich gerade unsicher bin, wie ich diesen in der Buchhaltung darstellen muss.
Einer unserer Mieter ha eine Handwerkerrechnung bezahlt und den Betrag von der laufenden Mietzahlung abgezogen.
Die Rechnung, die an ihn adressiert ist, hat er uns als Grundlage für den Mietabzug vorgelegt.
Ich muss nun den Vorgang in der Buchführung darstellen und würde eine Auszahlung in Höhe der Handwerkerrechnung an
den Mieter buchen (mit Steuer ) und mit der noch offenen Mietforderung verrechnen. Wäre das so richtig ? Oder kann ich alternativ auch eine
einmalige Mietminderung in der Höhe der Handwerkerrechnung buchen ?
Vielen Dank für eure Antworten
Grüße
Alexandra Schmidt





















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