Verschiedene Fragen zu Buchhaltungsfällen

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Verschiedene Fragen zu Buchhaltungsfällen
Hallo,

ich bin neu hier und in letzter Zeit sind bei mir einige Sachen vorgefallen wo ich mir mit der Verbuchung nicht zu 100 % sicher bin. Leider war ich so im Stress das mir keine Chance zum Nachzuforschen blieb und ich auf gut Glück gebucht habe. Nun ist es so das ich mit meinem Chef morgen das letzte Quartal besprechen muss und er sehr aufs Detail achtet. Deswegen hoffe ich das ihr mir so schnell wie möglich helfen könnt.

Es handelt sich um folgende Fälle:

Fall 1.
Geburtstagsgeschenk an einen Mitarbeiter i. H. v. 22 Euro –netto-
Kontenzuordnung: 4140 Freiwillig soziale Aufwendungen, Lohnsteuerfrei

Dazu habe ich noch einen Vorsteuerabzug von 7% gelten gemacht.
Ist dies richtig?

Zu dieser Buchung sind mir noch paar Fragen aufgekommen die mir das Internet nicht sicher genug klären konnte:
- Geschenke an Mitarbeiter bis 40 Euro brutto werden auf das Konto 4140 Freiwillig soziale Aufwendungen, Lohnsteuerfrei gebucht mit Vorsteuerabzug und Lohnsteuerfrei
- Geschenke an Mitarbeiter über 40 Euro brutto werden auf das Konto 4145 Freiwillige soziale Aufwendungen, Lohnsteuerpflichtig gebucht allerdings auch mit der Berechtigung auf Vorsteuerabzug.
- Ist das Konto 4152 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer für monatliche Sachbezüge wie Tankgutscheine?

Fall 2.
Ich muss regelmäßig Reisekostenabrechnungen verbuchen. Da das Frühstück bei uns Arbeitgeber veranlasst ist erstatte ich dem AN die Frühstückskosten und ziehe 1,60 Euro Sachbezugswert von seiner Verpflegungspauschale ab. Nun ist mir aufgefallen das ich nicht weiß wo ich das Frühstück buchen soll… Momentan buche ich so:
Hotelübernachtung = 4666 (mit VorSt) Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwendungen
Frühstück = 4660 (mit VorSt) Reisekosten Arbeitnehmer
Verpflegungsmehraufwand abzüglich Sachbezug (1,60 EUR) = 4664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand

Ist das Frühstück auf dem richtigen Konto oder gehört das auf ein anderes?

Muss ich die 1,60 Euro Sachbezugswert separat buchen oder ist es in Ordnung wenn ich diese händisch vom Verpflegungsmehraufwand abziehe.
Ich weiß das es die Variante gibt, dass der Sachbezugswert lohnsteuerpflichtig berücksichtig wird, da wir die Löhne nicht selber machen bin ich auf diese Variante umgestiegen.

Fall 3.
Zwei unserer Arbeitnehmer haben eine Stufa Tagung mit abendlichem Festabend. Dieser ist immer mit dabei und Kostet 58,82 + 19 % VorSt pro AN.
Die Kosten für den Festabend habe ich auf das Konto 4653 Aufmerksamkeiten mit Vorsteuerabzug gebucht.
Bei der späteren Reisekostenabrechnung würde ich 2,93 Euro als Sachbezugswert für das Abendessen vom Verpflegungsmehraufwand abziehen. Die Grenze von 88,00 Euro wird in diesem Monat bei keinem der beiden AN überschritten.
Ist es richtig den Festabend auf 4653 Aufmerksamkeiten zu buchen oder ist dafür ein anderes Konto besser geeignet?


Fall 4.
Eine unserer Mitarbeiterinnen ist Schwanger und hat uns die Schwangerschaftsbestätigung des Frauenarztes gebracht. Die 8 Euro habe ich auf das Konto 4950 Rechts- und Beratungskosten gebucht.
Ist dies richtig?

Fall 5.
Ich habe einen Säumniszuschlag von einer Krankenkasse erhalten (da die Sozialversicherungsbeiträge zu spät gemeldet wurden) Diese habe ich auf das Konto 4396 Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.
Ist dies richtig?

Bucht man hier nicht auch die Säumniszuschläge von der Körperschaftsteuer?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Oft ist es nur meine Unsicherheit die mich durcheinander bringt. Leider habe ich keine andere Möglichkeit fachliche Fragen zu stellen.

Dankeschön
PS: Wir benutzen den SKR 03. Ich hoffe alle Konten und Fälle sind ausfürhlich genug beschrieben.
Kann mir den keiner Helfen? :(
[FONT=Courier]Ich sage nur was zu den Geschenken an Mitarbeiter. Die Geschenke sind beim Unternehmer Aufwand mit Abzug der Vorsteuer. Es stellt sich aber die Frage, ob die Abgabe an den Arbeitnhemer der USt und der Lohnsteuer unterliegen. Fuer die Einkommensteuer(Lohnsteuer) gilt Paragraph 8 EStG. Es gilt wohl eine Grenze pro Kalendermonat von 44 Euro: "Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen."[/FONT]
Danke für deine Antwort, ich würde dir soweit zustimmen, allerdings gibt es beim AN zwei Blöcke. einmal die 44 Euro Sachzuwendungen und einmal das mit Geschenken. Bei mir ist meist oft das PRoblem das ich es iwie weiß aber den Buchungssatz dazu nicht bilden kann...
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