Der einfachste Arbeitsablauf wäre für uns, die Rechnung direkt nach der Anfrage mit einer Fälligkeit zum Leitungszeitpunkt (oder 1-2 Wochen früher) an den Kunden zu schicken. Nun habe ich gelesen, dass bei Ausgangsrechnungen der Leistungszeitpunkt bestimmend ist, was bedeuten würde dass die Rechnung nicht vorab gestellt werden kann weil eine Vordatierung nicht erlaubt ist. Nun sind im Vermietungsgeschäft Vorabzahlungen aber auch nichts ungewöhnliches, von daher bin ich etwas ratlos und über Hinweise dankbar.
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