Weiterbelastung von Kosten (konzernintern oder fremde Dritte)

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Weiterbelastung von Kosten (konzernintern oder fremde Dritte), Unterschiede von "ohne Lstg." "mit Lstg." und "durchlaufend"
Hallo zusammen,

kann mir mal jmd die Unterschiede erklären, die zu einer korrekte Einteilung in Umsatz (mit Lstg.austausch), sbE (ohne Lstg.austausch) und durchlaufender Posten führt?

Was sind die Indizien / Kriterien?
Ein paar Fälle:
Hotelbuchung für AN eines TU -> im Nachgang sollen die Kosten an das TU weiterberechnet werden.
Handelt es sich um nen durchlaufenden Posten, da das MU ja nur als "Vermittler" bzw. "Zahlender" aufgetreten ist? Allerdings wurde es ja nicht im fremden Namen gebucht -> das würde dann wiederum für (mit?) Lstg.austausch sprechen...

Was genau wird denn als "mit" oder "ohne" Lstg.austausch verstanden?
Nur eine prozentuale Beteiligung der Gesamtkosten ("Konzernumlage") wie z.B. Versicherungen / IT-Kosten / Werbemaßnahmen -> stellen keinen direkten Lstg.austausch dar?
Wird hingegen etwas klassisch an das TU verkauft (z.B. Kundenpräsente, Stückzahl * Stückpreis), dann steht dahinter eine Lieferung / ein Lstg.austausch???

Gerne können hier auch andere Gedanken frei geäußert werden, oder auch Erfahrungen aus der Praxis mitgeteilt werden... freu mich über jeden Input der zur Meinungsbildung beträgt :o)

Danke und liebe Grüße
die drei ?
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