kurze Frage, weil ich dazu keine klare Aussage finde:
In der Theorie wird eine Rückstellung dann zur Verbindlichkeit, wenn diese nicht mehr in der Höhe oder ihrem Zeitpunkt ungewiss ist (Negativabgrenzung zur Rückstellung). Von welchem Zeitpunkt betrachte ich das aber?
Beispiel: Ich erstelle den Jahresabschluss zum 31.12.2023 am 31.07.2024. Die Rückstellung zum 31.12.2023 wurde bspw. durch eine Rechnung vom 15.03.2024 zur Verbindlichkeit.
Entsteht die Verbindlichkeit dann schon zum 31.12.2023, weil ich bei Erstellung des Jahresabschlusses weiß, dass die Verbindlichkeit realisiert wird; und löse parallel die Rückstellung auf?
Oder bilanziere ich die Rückstellung zum 31.12.2023 weiterhin, weil wenn ich den Jahresabschluss im Januar 2024 erstellt hätte, diese Erkenntnis nicht hätte? Also strikte Trennung zum Bilanzstichtag? Sinngemäß "Das, was zum 31.12. keine Verbindlichkeit wurde, bleibt eine Rückstellung, egal was danach passiert."?
Ich tendiere eher zum Letzteren, also strikte Trennung nach Bilanzstichtag, habe aber hierzu auch einige widersprüchliche Meinungen gehört.
Gibt es hierzu irgendwelche Kommentierungen oder Urteile, die herangezogen werden könnten?
(Dass die bilanzielle Auswirkung nicht immens ist bzw. sich um einen Passivtausch handelt, ist mir bewusst. Es geht eher um Richtig oder Falsch.)
Danke vorab!




















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