Was passiert mit einer als Finanzinvestition gehaltener Immobilie nach IAS 40, wenn eine Verkaufsabsicht besteht?
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Was passiert mit einer als Finanzinvestition gehaltener Immobilie nach IAS 40, wenn eine Verkaufsabsicht besteht?
Eine AG, hält eine Immobilie als Finanzinvestition wegen Mieterträge. Aufgrund dessen, das weniger Mieterträge wie erhofft anfallen, entscheidet sich die AG zum Verkauf der Immobilie und beginnt mit der Suche nach dem Verkäufer.
Welcher IFRS-Standard findet hier Anwendung? Ich glaube eine reine IFRS-5-Standard Anwendung ist hier falsch, aber welche Möglichkeiten bestehen, wenn zuvor das Fair-Value-Model nach IFRS 40 genommen wurde (welcher Unterschied bestünde, wenn das cost-model angewendet wurde?)
Vielen Dank im Voraus.
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Es handelt sich schon um einen Fall i.S.v. IFRS 5. Allerdings muss man in IFRS 5 zwischen Vorgaben über die Klassifizierung (IFRS 5.6-14), Bewertung (IFRS 5.15-29) und Ausweis bzw. Anhangangaben (IFRS 5.30-42) unterscheiden. Von diesen sind auf die Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert i.S.v. IAS 40 nur die Vorgaben über die Klassifizierung und die Angaben anzuwenden. Die Vorgaben für die Bewertung sind auf solche Vermögenswerte nicht anzuwenden. D.h. die Anlage wird weiterhin nach IAS 40 bewertet, aber entsprechend gesondert ausgewiesen and kommentiert.
IFRS 5.1: The classification and presentation requirements of this IFRS apply to all recognised non‑current assets and to all disposal groups of an entity. The measurement requirements of this IFRS apply to all recognised non‑current assets and disposal groups (as set out in paragraph 4), except for those assets listed in paragraph 5 which shall continue to be measured in accordance with the Standard noted.
IFRS 5.5: The measurement provisions of this IFRS do not apply to the following assets, which are covered by the IFRSs listed, either as individual assets or as part of a disposal group: ... d) ) non‑current assets that are accounted for in accordance with the fair value model in IAS 40 Investment Property.
Wenn die Anlage "at cost" bewertet wird, gelten jedoch auch die Bewertungsvorgaben von IFRS 5.
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Patrick Jane
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Registrierung: 16.03.2021
Bauunternehmer
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[COLOR=#FF0033]Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien [/COLOR]
Auch im Anwendungsbereich des IAS 40 stehen zwei Bewertungsmodelle zur Auswahl, das [COLOR=#FF0033]cost model[/COLOR] und das [COLOR=#FF0033]fair value model[/COLOR].
Das cost model entspricht dabei dem des IAS 16 (Aktivierung und Abschreibung). Beim fair value model sind die investment properties zu jedem Stichtag zu bewerten und der fair value in die Bilanz aufzunehmen. Die Wertänderungen sind ergebniswirksam zu erfassen.
Die Regelungen des IFRS 5 beziehen sich auf langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten, die innerhalb eines Jahres verkauft werden sollen. Inhaltlich befasst sich IFRS 5 dabei vorrangig mit Bewertungs- und Ausweisvorschriften, die dem Bilanzadressaten die Beurteilung von Einstellungs- und Veräußerungsplänen ermöglichen sollen.
Der Anwendungsbereich des IFRS 5 erstreckt sich damit auf Vermögenswerte, die ursprünglich mit Daueranlageabsicht erworben wurden oder bei einem Unternehmen typischerweise Anlagevermögen darstellen und nicht im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs veräußert werden.
Von diesem generellen Anwendungsbereich des IFRS 5 werden allerdings bestimmte Gruppen von Vermögenswerten [COLOR=#FF0033]explizit ausgeschlossen[/COLOR]. Unter den ausgeschlossenen Vermögenswerten befinden sich auch als Finanzanlagen gehaltene Immobilien, sofern sie nach dem fair value model bewertet werden.
IFRS 5 enthält eine Reihe von kumulativ zu erfüllenden Kriterien zur Klassifikation eines langfristigen Vermögenswertes als held for sale. Grundvoraussetzung ist, dass der Buchwert des Vermögenswertes [COLOR=#0033FF]im Wesentlichen durch den Verkauf[/COLOR] und [COLOR=#0033FF]nicht durch den weiteren Gebrauch[/COLOR] realisiert wird. Das dem Vermögenswert innewohnende Nutzungspotenzial kommt dem Unternehmen also nicht durch die Leistungserstellung, sondern durch den Verkauf zu Gute.
Gruß PJane
Bearbeitet:
Patrick Jane - 06.10.2021 08:28:47
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