Aufstellung Jahresabschluss VOR oder NACH Ergebnisverwendung

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Aufstellung Jahresabschluss VOR oder NACH Ergebnisverwendung, Ausweis Jahresüberschuss, Bilanzgewinn
Hallo zusammen,

ich habe einen neuen Bereich übernommen und irgendwie stehe ich gerade so ziemlich auf dem Schlauch. Meine Vorgängerin ist in Rente gegangen und ich wurde ca. 1 Monat eingearbeitet.
Es geht um GmbH Abschlüsse und deren Darstellung in der GuV (Überleitung Jahresüberschuss -> Bilanzgewinn)

Wenn eine Vorabausschüttung stattgefunden hat , wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen:

Gewinn NACH Verwendung
Vorabausschüttung
= Bilanzgewinn

Wie werden Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn verbucht und richtig dargestellt? z.B Bilanzgewinn 2020 = EUR 200.000,00 Beschluss in 2021 besagt: Aus dem Bilanzgewinn 31.12.20 wird eine Ausschüttung über 150.000,00 vorgenommen. Ist meine Annahme richtig, dass die EUR 150.000,00 einfach gegen den Gewinnvortrag VOR Verwendung zu buchen sind und der Jahresabschluss 2021 mit dem Jahresüberschuss endet, solang keine weitere Vorabausschüttung 2021 getätigt wurde?

Wie sieht es aus wenn das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden soll? Ich kenne es nur so, dass hier die Bilanz mit dem Jahresergebnis endet. Nun habe ich allerdings bei anderen Kanzleien gesehen, dass diese denn Gewinnvortrag trotzdem NACH Verwendung umbuchen und einen Bilanzgewinn ausweisen. Ist dies korrekt? Denn m.E. hat keine Ergebnisverwendung stattgefunden.
Vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn



[COLOR=#0033FF]§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB
(1) Die Bilanz darf auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust"; ein vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag ist in den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" einzubeziehen und in der Bilanz gesondert anzugeben. Die Angabe kann auch im Anhang gemacht werden.
[/COLOR]


Hallo

Grundlagen:

Zum Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag aus der GuV wird der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr addiert (ein etwaiger Verlustvortrag wird subtrahiert). Danach werden Entnahmen aus der Kapital- und der Gewinnrücklage addiert und Einstellungen in die Gewinnrücklagen abgezogen. Die Summe dieser Positionen ergibt den Bilanzgewinn.

Es ist also eher eine mathematische Übung.....
Es geht also faktisch um die Verwendung des Jahresergebnisses aus diesem und dem Vortrag aus dem Vorjahr.
Ein Bilanzgewinn ist demnach folgerichtig der ausgewiesene Erfolg eines Unternehmens unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.


Ein Bilanzgewinn – oder ein Bilanzverlust – ermittelt sich nach folgendem Schema:

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag aktuelles Jahr GuV
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahme aus der Kapitalrücklage
+ Entnahme aus der Gewinnrücklage
- Einstellung in die Gewinnrücklage
-       Ausschüttung/Vorabausschüttung
-       Einstellung in die gesetzliche Rücklage
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust


Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden/wurden.
Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bereits bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung
zu erstellen, also ein Bilanzgewinn auszuweisen unterhalb der GuV.


Gruß

Patrick Jane
PJ
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