ich freue mich sehr über eine kurze Einschätzung oder einen Tipp zum Weiterlesen.
Kindertagesstätten in Bayern werden mit einer sog. Betriebskostenförderung (
Jetzt ist mir nicht klar, ob die Einnahmen aus dieser Betriebskostenförderung als Umsatzerlös oder als sonst. betrieblicher Ertrag zu qualifizieren ist. Im SKR45 z.B. gibt es ein Konto in den betrieblichen Erträgen:
4860 Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante Leistungen (außerhalb des SGB XI)
Sowie in den Umsatzerlösen:
4910 - Elternbeiträge Kindergarten, Hort
4911 - Essensgeld, Verpflegung Kindergarten, Hort
4912 - Sonstige Erträge Kindergarten
Vielleicht habt ihr eine gute Idee für mich. Danke!
Viele Grüße