Korrigiert man Differenzen beim Verlustvortrag zw. Handels- und Steuerbilanz im Folgejahr

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Korrigiert man Differenzen beim Verlustvortrag zw. Handels- und Steuerbilanz im Folgejahr
Verlustvortrag in der Handelsbilanz ist z.B. €1.000 in der Handelsbilanz und €500 in der Steuerbilanz/Überleitungsrechnung. Welchen Wert übernimmt man im Folgejahr in die Eröffnungsbilanz?
Zitat
tim-s schreibt:
Verlustvortrag in der Handelsbilanz ist z.B. €1.000 in der Handelsbilanz und €500 in der Steuerbilanz/Überleitungsrechnung. Welchen Wert übernimmt man im Folgejahr in die Eröffnungsbilanz?

Was verursacht diese Differenz?

Es gibt Sachverhalte, die sind zb im Steuerrecht erlaubt und im Handelsrecht
verboten, dann MUSS die Bilanz an dieser Stelle auseinanderfallen und es
sind 2 Bilanzen zu erstellen: eine Steuerbilanz und eine Handelsbilanz.

In diesem Fall muss man beide Werte übernehmen, aber diese dürfen nur
dem jeweiligen Bereich zugeordnet werden, also zB:
1.000 - nur Bereich Handelsbilanz
  500 - nur Bereich Steuerbilanz
alle anderen EB-Werte - Zuordnung zu beiden Bereichen
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