ich habe eine vermeintlich simple Frage, komme aber gerade nicht weiter.
Folgendes Beispiel:
Das TU erbringt für das MU eine Vorleistung im Jahre t0. Die Hauptleistung der Mutter (MU) liegt im Januar t+1, also in der neuen Periode.
Bei der von der Tochter (TU) erbrachten Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung -> daher keine Berücksichtigung in den Vorräten möglich, da die Hauptleistung aber in der zukünftigen Periode liegt, wird der Konzernabschluss den dazugehörigen Aufwand auch nicht in der Periode t0 ausweisen können. Im Einzelabschluss der Tochter müsste doch aber, da sie rechtlich selbstständig ist und die Gefahr auf die Mutter übergegangen ist, die Leistung in der Periode t0 als Umsatz verbucht werden.
Wie werden an dieser Stelle die Salden beider Unternehmen abgestimmt? Müssen bereits an dieser Stelle bei der Tochter Adjustments vorgenommen werden? Nach meinem Verständnis wäre die HB I der Tochter wie folgt:
Umsatz sonstiges Geschäft
+ Umsatz aus Vorleistung für MU
= Gesamt Umsatz
- Herstellungskosten für sonstiges Geschäft
- Herstellungskosten für Vorleistung MU
= Bruttorohertrag
- Personalaufwand
- sonstiger Sachaufwand
+ Finanzergebnis
+ neutrales Ergebnis
= Ergebnis vor Steuern
- Steuern EE
= Nettoergebnis
Die HB II der Tochter wäre dann wie folgt:
Umsatz sonstiges Geschäft
- Herstellungskosten für sonstiges Geschäft
= Bruttorohertrag
- Personalaufwand
- sonstiger Sachaufwand
+ Finanzergebnis
+ neutrales Ergebnis
= Ergebnis vor Steuern
- Steuern EE
+ latente Steuern
= Nettoergebnis
In der HB II entsprechen dann die Erträge + Aufwendungen der TU wieder denen der MU und es kann entsprechend konsolidiert werden (nach meinem empfinden deckt sich nur dieses Vorgehen mit §300 HGB).
Ist dieses Vorgehen bzw. meine Interpretation an dieser Stelle korrekt, oder muss anders vorgegangen werden.
Vielen Dank





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