Aufwands- & Ertragskonsolidierung -> Abstimmung IC Konten am Jahresende

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Aufwands- & Ertragskonsolidierung -> Abstimmung IC Konten am Jahresende
Hallo,

ich habe eine vermeintlich simple Frage, komme aber gerade nicht weiter.
Folgendes Beispiel:
Das TU erbringt für das MU eine Vorleistung im Jahre t0. Die Hauptleistung der Mutter (MU) liegt im Januar t+1, also in der neuen Periode.
Bei der von der Tochter (TU) erbrachten Leistung handelt es sich um eine Dienstleistung -> daher keine Berücksichtigung in den Vorräten möglich, da die Hauptleistung aber in der zukünftigen Periode liegt, wird der Konzernabschluss den dazugehörigen Aufwand auch nicht in der Periode t0 ausweisen können. Im Einzelabschluss der Tochter müsste doch aber, da sie rechtlich selbstständig ist und die Gefahr auf die Mutter übergegangen ist, die Leistung in der Periode t0 als Umsatz verbucht werden.
Wie werden an dieser Stelle die Salden beider Unternehmen abgestimmt? Müssen bereits an dieser Stelle bei der Tochter Adjustments vorgenommen werden? Nach meinem Verständnis wäre die HB I der Tochter wie folgt:

Umsatz sonstiges Geschäft
+ Umsatz aus Vorleistung für MU
= Gesamt Umsatz
- Herstellungskosten für sonstiges Geschäft
- Herstellungskosten für Vorleistung MU
= Bruttorohertrag
- Personalaufwand
- sonstiger Sachaufwand
+ Finanzergebnis
+ neutrales Ergebnis
= Ergebnis vor Steuern
- Steuern EE
= Nettoergebnis

Die HB II der Tochter wäre dann wie folgt:
Umsatz sonstiges Geschäft
- Herstellungskosten für sonstiges Geschäft
= Bruttorohertrag
- Personalaufwand
- sonstiger Sachaufwand
+ Finanzergebnis
+ neutrales Ergebnis
= Ergebnis vor Steuern
- Steuern EE
+ latente Steuern
= Nettoergebnis

In der HB II entsprechen dann die Erträge + Aufwendungen der TU wieder denen der MU und es kann entsprechend konsolidiert werden (nach meinem empfinden deckt sich nur dieses Vorgehen mit §300 HGB).

Ist dieses Vorgehen bzw. meine Interpretation an dieser Stelle korrekt, oder muss anders vorgegangen werden.

Vielen Dank
Hallo Silium,

wann erfolgt in Deinem Beispiel an wenn die Berechnung der Leistung? Und wie wird diese in den 2 Unternehmen verbucht? Dann geht es bestimmt einfacher. Danke.

Gruß
Hallo Silium,

dieses Problem ist m. E. nur zu lösen, wenn die Leistungserbringer und Leistungsempfänger periodengleich ihre Umsätze/Aufwendungen buchen. Ich kenne es so, dass bei abweichenden buchhalterischen Erfassungen grds. die Gesellschaft die zeitliche Periode vorgibt, welche die Leistung erbringt.

Wenn ich Deinen Fall richtig verstehe, müsste neben einer Differenz in der AEKO parallel die indentische Differenz in der SCHUKO bestehen. Daher könnte sich Dein Problem auch lösen, wenn die Differenzen aus AEKO und SCHUKO über die GuV gebucht werden (ich habe hierzu ein Differenzenkonto in meiner Konzern-EDV). Hier könnten sich somit die Differenzen auf 0 saldieren.

Gruß
Hallo
Zitat
H.a.a.S. schreibt:
Wenn ich Deinen Fall richtig verstehe, müsste neben einer Differenz in der AEKO parallel die indentische Differenz in der SCHUKO bestehen. Daher könnte sich Dein Problem auch lösen, wenn die Differenzen aus AEKO und SCHUKO über die GuV gebucht werden (ich habe hierzu ein Differenzenkonto in meiner Konzern-EDV). Hier könnten sich somit die Differenzen auf 0 saldieren.
Gruß

Nun durch die Adjustments bei der TU würden sich damit auch die Forderungen gegenüber der MU reduzieren, da die Hauptleistung erst in der Periode t+1 erfolgt, kann MU erst dort die Aufwendungen und damit mögliche Verbindlichkeiten buchen. An dieser Stelle wäre also keine Differenz zwischen dem Forderungsbestand der TU und der Höhe der Verbindlichkeiten der MU.

Zitat
H.a.a.S. schreibt:
dieses Problem ist m. E. nur zu lösen, wenn die Leistungserbringer und Leistungsempfänger periodengleich ihre Umsätze/Aufwendungen buchen. Ich kenne es so, dass bei abweichenden buchhalterischen Erfassungen grds. die Gesellschaft die zeitliche Periode vorgibt, welche die Leistung erbringt.

Das ist mit Sicherheit eine praktikable Lösung, allerdings weiß ich nicht, wie dies durch weltweit operierende Tochtergesellschaften mit lokalen Steuerrechten, gerade in BRIC Staaten mit restriktiver Besteuerung, in Einklag zu bringen ist.

Zitat
klapper schreibt:
Hallo Silium,



wann erfolgt in Deinem Beispiel an wenn die Berechnung der Leistung? Und wie wird diese in den 2 Unternehmen verbucht? Dann geht es bestimmt einfacher. Danke.



Gruß

Die Leistung der TU wird in der Periode t0 an die Mutter abgerechnet, da der Gefahrenübergang von der TU auf das MU noch in dieser Periode stattfindet und die Leistung als erbracht anzusehen ist. Bei der Leistung handelt es sich um eine Vorleistung (vergleichbar mit halbfertigen Erzeugnissen in der Industrie). Das MU rechnet die Hauptleistung im Januar t+1 an den externen Kunden ab, da hier erst die Hauptleistung erbracht wird.
MU und TU sind lediglich wirtschaftlich abhängig, rechtlich jedoch selbstständig (=> Beteilungsverhältnis).
Wo ist jetzt mein Denkfehler:

TU bucht in t0

Forderung MU an Umsatz

MU bucht diese Abrechnung auch in t0

unfertige Lst. an Verblk. TU

Ford. Verblk. ist unproblematisch. Der Posten unfertige Lst. wird, zumindest in meiner Unternehmen, über das Konto Bestandsveränderung unfertige Lst. gebildet. Somit würde sich in der AEKO der Buchungssatz: Umsatz an Bestandsänderung unfertige Lst anbieten.
Auch wenn der Ausweis im MU nicht als unfertige Lst. erfolgt ist es doch als Aufwand oder in der Aktiva zu zeigen. Wichtig ist nur die Einhaltung der Periodengleichheit.

Zitat
Das MU rechnet die Hauptleistung im Januar t+1 an den externen Kunden ab, da hier erst die Hauptleistung erbracht wird.
Für den Konzernausweis ist es nicht relevant, wann die Abrechnung an den Kunden erfolgt. Die Leistung wurde doch erbracht und kann somit auch als Aufwand gezeigt werden?

Habe ich jetzt das Problem mit den Bäumen und dem Wald, oder mit dem Tellerrand?

Gruß
Bearbeitet: klapper - 09.07.2012 17:03:07 (Tippfehler)
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