zusätzliche Kosten für Überführung und Zulassung werden nach unserem Kenntnisstand nicht angerechnet, da sie nicht zum Bruttolistenneupreis zählen.
Gruß
Die Redaktion
08.08.2016 09:01:50
Hallo,
zusätzliche Kosten für Überführung und Zulassung werden nach unserem Kenntnisstand nicht angerechnet, da sie nicht zum Bruttolistenneupreis zählen. Gruß Die Redaktion |
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25.10.2016 15:36:59
Die arme redaktion wie oft sollen die den noch schreiben das man fragen im FORUM stellen soll??
Der Beitrag ist sehr Aufschlussreich,sehr gut erklärt ! Dankeschön! |
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25.10.2016 16:29:51
Vielen Dank für das Lob und die Anteilnahme. Wir haben uns das auch schon gefragt.
Beste Grüße wvr |
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02.01.2017 09:49:32
Hallo,
1% Regelung schön und gut! Aber wie alt darf das Auto sein ??? Gibt es dazu eine Regelung ?? Gruss |
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01.02.2017 09:09:10
Hallo-ich habe am am 22.01. einen Dienstwagen 1% von der Fa. gestellt bekommen und zugelassen. Liste 50.000EUR. Werden hier im 1. Monat die kompletten 500EUR angerechnet oder geschieht dies anteilig ab dem 22.01. ?
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29.08.2017 19:56:20
Wird bei der Anwendung Fahrtenbuch trotzdem die 1Prozend Regelung bei der Gehaltsabrechnung heran gezogen ?
Das Fahrtenbuch führen um es bei der Jahressteuer geltend zu machen ? Dieser Vorschlag hat mir meine Buchhaltung gegeben. Ist das ok? |
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10.03.2018 17:18:14
Hallo zusammen,
Alles schön, aber ich habe nun folgendes Problem. Ein LKW hat mich in meinem Dienstwagen mit 1% Regelung beim Spurwechsel die übersehen, Auto Schrott, ich unverletzt. Ich habe nun von der Versicherung des LKW Fahrers eine E Klasse MB bekommen weil kein anderes Fahrzeug mit Automatik zur Verfügung stand. Mein Chef meinte nun er müsse den Listenpreis der E Klasse für märz zugrundelegen. Ist das richtig ? Der Wagen kostet 25k mehr, das kann doch nicht richtig sein ? Hat da jemand Erfahrung ? Lg Jan |
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12.03.2018 09:22:55
Hallo Jan,
bei der Berechnung nach der 1%-Regel muss man immer den Bruttolistenneupreis des Autos zugrunde legen, das als Dienstwagen verwendet wird. Aus meiner Sicht hat dein Chef Recht. Gruß HaWeBe |
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12.03.2018 22:05:13
Hallo Jan, Dein Chef hat grundsätzlich Recht.
Dein Chef stellt Dir ja einen Firmenwagen zur Verfügung, den Du auch privat nutzen kannst -> 1% auf Basis des Listenpreises dieses Fahrzeugs. Jetzt passiert der Unfall und Dein Chef als Eigentümer oder Leasingnehmer des Fahrzeug bekommt ein Ersatzfahrzeug von der gegnerischen Versicherung. Er überlässt Dir nun auch dieses Fahrzeug zur privaten Nutzung -> 1% auf Basis dieses Fahrzeugs Aber: Bei der Firmenwagenbesteuerung wird der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zugrundegelegt, das im jeweiligen Monat überwiegend benutzt wurde. Also nochmals prüfen, ob Du im März überwiegend MB E-Klasse oder Dein normales Fahrzeug gefahren bist. Gruß Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
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18.10.2018 15:14:36
Ich arbeite in einer Arbeitnehmerüberlassung im Gesundheitsbereich. Im Monat bin ich ca 21Tage vom Monat überregional tätig und fahre nicht täglich hin und her. Ich nutze einen Dienstwagen mit 1% Klausel auch zur privaten Nutzung. Das das 1% vom Listenpreis auf mein Bruttogehalt aufgerechnet wird wegen der Steuern habe ich verstanden. Angezogen wird am Ende durch den AG vom Netto dennoch der gesamte 1% Prozent Betrag? Verstehe ich das richtig? Dankeschön
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