Wechsel von EÜR zur Bilanz wegen hoher Umsatzsteuerschuld

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Wechsel von EÜR zur Bilanz wegen hoher Umsatzsteuerschuld
Hallo Leute,

ich bräuchte mal kurz eure Aufmerksamkeit!

Ein Einzelunternehmer überschreitet die Kleinunternehmergrenze von 17.500€ und erwirtschaftet im folgendem Jahr einen hohen Umsatz ohne irgendeinen Cent ans Finanzamt abzudrücken. Erst im darauf folgendem 3. Jahr wird die USt beglichen.

Bei der Anwendung der EÜR würde der Unternehmer in dem 2. Jahr durch die Nichtzahlung der Umsatzsteuer, demzufolge keine Betriebsausgabe vorweisen können und es käme zu einem relativ hohen Gewinn, der wiederum eine hohe ESt auslöst. Das will man natürlich vermeiden!

Frage:
Wäre es also nicht cleverer im 2. Jahr der Unternehmung lieber eine Bilanz zu erstellen statt der EÜR? Bei der Bilanz wird die USt ja als Verbindlichkeit ausgewiesen und fließt nicht ins Betriebsergebnis (GuV) ein.

Liege ich da richtig? Oder gibt es da irgendwo einen Haken?

Gruss :-)
1. du bist auf Dauer an die Bilanzierung gebunden mit allen Konsequenzen (einschließlich E-Bilanz, Einhaltung aller Buchhaltungspflichten etc.)
2. du musst alle Rechnungen neu schreiben und an deine Kunden senden (oder du verzichtest darauf, dass du die USt von den Kunden bekommst und verringerst dadurch deine Nettoumsätze)
3. du musst eine Übergangsbilanz zum 1.1.201x (zweites Jahr) erstellen, nicht erst zum 31.12.

Warum willst du hier überhaupt umstellen? Die gezahlte Umsatzsteuer wirkt sich im 3. Jahr auf deinen Gewinn aus und senkt damit die Einkommensteuer. Ist doch "nur" ein Verschiebebahnhof. Bei den heutigen Zinsen hast du keinen Einfluss mehr auf das Zinsergebnis und das Geld hast du doch auch schon von deinen Kunden erhalten.
Zitat
Liege ich da richtig? Oder gibt es da irgendwo einen Haken?

Zitat
Erst im darauf folgendem 3. Jahr wird die USt beglichen.

Das ist der Haken. Im dritten Jahr wurde der Gewinn um die USt-Schuld aus dem 1 Jahr gemindert.
Danke erstmal für eure Denkanstösse :-)

Zitat
1. du bist auf Dauer an die Bilanzierung gebunden mit allen Konsequenzen (einschließlich E-Bilanz, Einhaltung aller Buchhaltungspflichten etc.)
- aber doch "nur" auf 3 Jahre, danach könnte man theoretisch wieder zurück zur EÜR wechseln,
- sehe da kein großes Problem, die (kleine) E-Bilanz kann man lediglich "hinterlegen" statt diese zu veröffentlichen, welches relativ kostengünstig ist

Zitat
2. du musst alle Rechnungen neu schreiben und an deine Kunden senden (oder du verzichtest darauf, dass du die USt von den Kunden bekommst und verringerst dadurch deine Nettoumsätze)
- das Geld wurde Bar vereinnahmt, es handelt sich um ein Gastronomiebetrieb. Rechnungen wurden demnach keine geschrieben!

Zitat
3. du musst eine Übergangsbilanz zum 1.1.201x (zweites Jahr) erstellen, nicht erst zum 31.12.
- das dürfte klar sein: Ich fertige eine Überleitungsrechnung an und stelle darauf basierend für das 2. Jahr eine Eröffnungsbilanz auf

Zitat
Warum willst du hier überhaupt umstellen? Die gezahlte Umsatzsteuer wirkt sich im 3. Jahr auf deinen Gewinn aus und senkt damit die Einkommensteuer.
- Genau, darum geht es ja. Ich möchte ja den Gewinn im 2. Jahr mindern und nicht erst im 3. Jahr. Der Gewinn im 3. Jahr ist nämlich relativ gering, d. h. die Ausgabe würde sich wegen der Steuerprogression nicht besonders effektiv auf die ESt auswirken. Die EÜR wäre für den Unternehmer m. E. daher zum Nachteil.

Nochmal:
Wenn ich also ab dem 2. Jahr bilanziere, würde am Ende des Jahres nach der Verbuchung der Kasseneinnahmen, lediglich eine USt-Verbindlichkeit auf der Passiva stehen, richtig? Im 3. Jahr bei der Zahlung der USt ans Finanzamt, käme es zu einer Verminderung des Bankkontos, demzufolge nur zu einer Aktiv-Passiv-Minderung, welches bekanntlich keine Erfolgsauswirkung hat.

Ich hätte also die hohe USt-Schuld im 2. Jahr ergebnisneutral behandelt und bräuchte, wie sonst bei jedem regelbesteuernden Unternehmer auch, nur die Nettoerlöse als Bemessungsgrundlage für den Gewinn heranzuziehen.

Zusammenfassend: Die Verbuchung und spätere Bezahlung der USt-Zahllast wären jeweils erfolgsneutral!

Stimmt Ihr mir da zu?
Zitat
MrFibu schreibt:
- aber doch "nur" auf 3 Jahre, danach könnte man theoretisch wieder zurück zur EÜR wechseln, - sehe da kein großes Problem, die (kleine) E-Bilanz kann man lediglich "hinterlegen" statt diese zu veröffentlichen, welches relativ kostengünstig ist
Du verwechselst hier Handelsbilanz beim Bundesanzeiger (zu der du sicher nicht verpflichtet bist), daher auch keine "kleine" bzw. "kleinst"-Bilanz zu hinterlegen ist mit der steuerlichen E-Bilanz, für die es eben keine Erleichterungen von der Finanzverwaltung gibt. Die Taxonomie ist für alle Unternehmen vorgegeben und wird von Jahr zu Jahr ausführlicher. Also sicher nicht in deinem Sinne.
Zitat
MrFibu schreibt:
das dürfte klar sein: Ich fertige eine Überleitungsrechnung an und stelle darauf basierend für das 2. Jahr eine Eröffnungsbilanz auf
Und du bist dir da auch klar darüber, was das für sonstige Auswirkungen (auch auf deinen Gewinn des 1. Jahres) haben kann?
Zitat
MrFibu schreibt:
- Genau, darum geht es ja. Ich möchte ja den Gewinn im 2. Jahr mindern und nicht erst im 3. Jahr. Der Gewinn im 3. Jahr ist nämlich relativ gering, d. h. die Ausgabe würde sich wegen der Steuerprogression nicht besonders effektiv auf die ESt auswirken
Die Rechnung ist zwar richtig, aber ob da das Finanzamt mitspielt? Dies ist doch ganz offensichtlich, was du beabsichtigst und genau danach wird das Finanzamt dich fragen, wenn es keinen anderen Grund gibt, zur Bilanzierung zu wechseln. Zumal, wenn dir nach drei Jahren plötzlich einfällt, dass EÜR vielleicht doch das "Richtigere" für dich wäre.

Aber du musst wissen, was du machst.
Zitat
Und du bist dir da auch klar darüber, was das für sonstige Auswirkungen (auch auf deinen Gewinn des 1. Jahres) haben kann?
Am Ende des ersten Jahres wären lediglich Lieferverbindlichkeiten in Höhe von ca. 1.000€ aufzunehmen. Eine USt-Verbindlichkeit besteht nicht, weil er da noch Kleinunternehmer war. Es existieren des Weiteren keine Forderungen, da die Kunden im Laden direkt bezahlen. Der Ausgabegewinn wäre also relativ überschaubar.

Sonstige Auswirkungen sehe ich erstmal nur für die Eröffnungsbilanz:
- Inventur der Betriebs- u. Geschäftsausstattung
- jährliche Bestandsaufnahme der Waren (müsste anhand der letzten Lieferrechnung im Dezember geschätzt werden)
...sonst fällt mir nix besonderes ein

Zitat
Die Rechnung ist zwar richtig, aber ob da das Finanzamt mitspielt? Dies ist doch ganz offensichtlich, was du beabsichtigst und genau danach wird das Finanzamt dich fragen, wenn es keinen anderen Grund gibt, zur Bilanzierung zu wechseln.
Der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlung bedeutet doch zwangsläufig immer die Ausübung eines freien Gestaltungsrechts oder etwa nicht? Irgendwelche Gründe hat man doch immer, wenn man sich diese Arbeit macht. Darf dieses Recht etwa dann nicht zur Steueroptimierung ausgeübt werden?

Ich frage mich nur, ob das Finanzamt es akzeptiert vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden, vor allem wenn eine Betriebsprüfung im Raum steht. Denn die Rechtsprechung besagt ja, dass man die Eröffnungsbilanz zeitnah erstellen muss (ob man diese dann gleichzeitig dem Finanzamt bekannt geben muss, kann ich nicht eindeutig aus der Rechtssprechung entnehmen...klar, besser wäre es natürlich).

Oder wäre es in diesem Falle sowieso ganz anders zu sehen, weil bisher noch gar keine einzige Gewinnermittlung abgegeben wurde? Denn es heißt ja auch an anderer Stelle:
Zitat
Die Wahl der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ist möglich, solange der Steuerpflichtige noch keine (wirksame) Wahl für die Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG getroffen hat.
Also: Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt zum gleichem Zeitpunkt zwei unterschiedliche Gewinnermittlungen mit einer Überleitungsrechnung vorlegt, müsste das Finanzamt bzw. der Betriebsprüfer diese Entscheidung doch akzeptieren, oder?.  Die Motive, die er für diese Wahl in Betracht gezogen hat, sollten m. E. unerheblich sein.

Wie seht ihr das?
Zitat
MrFibu schreibt:
jährliche Bestandsaufnahme der Waren (müsste anhand der letzten Lieferrechnung im Dezember geschätzt werden)
Und das gehört in die Überleitungsrechnung und erhöht den Gewinn des EÜR-Jahres 1!
Zitat
MrFibu schreibt:
Darf dieses Recht etwa dann nicht zur Steueroptimierung ausgeübt werden?
Das Finanzamt darf durchaus hinterfragen - es gibt nämlich auch noch den § 42 AO Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Und wenn nur eine Gewinnverschiebung hier der Grund für den Übergang ist, könnte das Finanzamt schon auf "dumme Gedanken" kommen.
Zitat
MrFibu schreibt:
Ich frage mich nur, ob das Finanzamt es akzeptiert vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden, vor allem wenn eine Betriebsprüfung im Raum steht. Denn die Rechtsprechung besagt ja, dass man die Eröffnungsbilanz zeitnah erstellen muss (ob man diese dann gleichzeitig dem Finanzamt bekannt geben muss, kann ich nicht eindeutig aus der Rechtssprechung entnehmen...klar, besser wäre es natürlich).
Wenn die Erklärung für Jahr 1 schon abgegeben ist, wäre die Eröffnungsbilanz für Jahr 2 jetzt sowieso zu spät - du hast nämlich Jahr 1 mit EÜR erklärt und die Absicht, auf Bilanz zu wechseln, hierbei nicht berücksichtigt.
Und - wenn eine Bp angekündigt ist - könnte es sowieso zu spät sein. Die Betriebsprüfer sehen sich hier schon sehr genau an, ob es Gründe für einen Wechsel gibt, der betriebswirtschaftlich Sinn macht.
Zitat
MrFibu schreibt:
Also: Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt zum gleichem Zeitpunkt zwei unterschiedliche Gewinnermittlungen mit einer Überleitungsrechnung vorlegt, müsste das Finanzamt bzw. der Betriebsprüfer diese Entscheidung doch akzeptieren, oder?.
Nein, denn spätestens, wenn die Bescheide für das abgelaufene Jahr bestandskräftig geworden sind, gibt es nur noch wenige Gründe diese zu ändern. Und zugunsten des Steuerpflichtigen sind die Voraussetzungen schon recht hoch (siehe dir einmal die §§ 172 ff. AO an).
Zitat
MrFibu schreibt:
ie Motive, die er für diese Wahl in Betracht gezogen hat, sollten m. E. unerheblich sein.
Diese sind sehr wohl von Belang - es gibt hier auch schon eine Latte an Rechtsprechung!
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Unstoppable Finance: Wie die Finanzfunktion zum Motor der Unternehmenszukunft wird Unstoppable Finance: Wie die Finanzfunktion zum Motor der Unternehmenszukunft wird Lange galt die Finanzfunktion als Hüterin der Vergangenheit – verantwortlich für das präzise Erfassen, Prüfen und Berichten bereits geschehener Geschäftsvorfälle. Diese Rolle war essenziell, aber im Kern......

Moderneres Steuerberatungsrecht und weitere steuerliche Änderungen Moderneres Steuerberatungsrecht und weitere steuerliche Änderungen Das Bundeskabinett hat am 14.01.2026 den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz......

Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben der Miete als Werbungskosten abziehbar Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben der Miete als Werbungskosten abziehbar Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.11.2025 (Az. VI R 4/23) entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung......


Aktuelle Stellenangebote


Finance und Controlling Expert (w/m/d) Wir – die HUK-COBURG Versicherungsgruppe – zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushal......

Business Controller (m/w/d) In der ALTANA Gruppe arbeiten Sie in einer einzigartigen Innovationskultur, in der die Förderung individueller Ideen und Fähigkeiten und ein offenes, vertrauensvolles Miteinander großgeschrieben werde......

Kreditoren-Buchhalter (m/w/div.) Die Firmengruppe Schütz Dental steht für innovative Zahnmedizin und den Complete Digital Workflow. Wir sind Hersteller und Vertrieb von dentaler CAD/CAM-Technologie, Implantaten und High-Tech-Chemie. ......

Junior Sales Controller (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit Bist Du mit an Bord, wenn es um Nachhaltigkeit und das Erreichen der Klimaziele geht? Dann leiste jetzt bei Techem Deinen aktiven Beitrag dazu, wertvolle Ressourcen zu schonen. Wir sorgen gemeinsam fü......

Sachbearbeiter Controlling (m/w/d) Du möchtest Menschen mit Behinderungen unterstützen, in ihrem Alltag begleiten und von Inklusion nicht nur reden, sondern sie auch aktiv leben? Dann bist du bei uns genau richtig! Die Cooperative Mens......

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung Das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPIB) in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologi......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Junior Sales Controller (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit
Bist Du mit an Bord, wenn es um Nachhaltigkeit und das Erreichen der Klimaziele geht? Dann leiste jetzt bei Techem Deinen aktiven Beitrag dazu, wertvolle Ressourcen zu schonen. Wir sorgen gemeinsam für die digitale Energiewende in Gebäuden. Als ein führender Servicepartner für smarte und nachhalt... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) – Schwerpunkt Projektcontrolling & Kostenrechnung
Produktives Teamwork zahlt sich aus – das merken auch unsere Kunden, die überwiegend aus der Lebensmittelindustrie kommen. Für sie entwickeln und bauen wir komplexe Intralogistik-Lösungen und individuelle Einzelanlagen und Maschinen für Lagersysteme, Behälter- und Kartonfördertechnik, Rohrbahn- u... Mehr Infos >>

Referent Anlagenbuchhaltung/Bilanzierung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 500 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Leitung / Leiter Finanzbuchhaltung & Accounting (m/w/d)
Sie denken strategisch, arbeiten präzise und behalten auch bei komplexen Themen den Überblick? Dann sind Sie genau richtig bei uns – bauen Sie mit uns das Rückgrat unseres Maklerhauses aus und übernehmen Sie die Verantwortung für unsere Buchhaltung. Mehr Infos >>

Business Controller (m/w/d)
In der ALTANA Gruppe arbeiten Sie in einer einzigartigen Innovationskultur, in der die Förderung individueller Ideen und Fähigkeiten und ein offenes, vertrauensvolles Miteinander großgeschrieben werden. BYK-Gardner bietet Ihnen eine Menge Vorteile. Im Detail: eine angenehme Betriebsgröße, in der ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Max-Planck-Institut für Biochemie (MPIB) in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 28 wissenschaftlichen Abteilungen und For... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d)
Sie lieben, wenn am Monatsende alles stimmt? Paragraphen schrecken Sie nicht ab und ein Umfeld, in dem man sich gegenseitig unterstützt, ist kein Fremdwort? Dann sind Sie genau richtig bei uns – wo die Abrechnung nicht nur korrekt ist. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>