Konsolidierung von immateriellen WG

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Konsolidierung von immateriellen WG, Weiterbelastung von erworbener Software an Tochter
Hallo,

ich habe ein Problem bei der Konsolidierung von Software die an ein verbundenes Unternehmen weiterberechnet wurde.

Bei der Mutter war es Teils Abgang aus Anlagevermögen, teils sonstige betriebliche Erträge.
Bei der Tochter ist es Anlagevermögen.

Wie konsolidiere ich im Konzernabschluss? In der Literatur finde ich nur etwas zu selbst geschaffener Software.

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte
Ihr habt hier eine ergebniswirksame Konsolieiderungsbuchung zu machen:
Soll: Ertrage aus dem Abgang und sonstige betriebliche Erträge
Haben: Anlagevermögen
Und was mache ich dann in den nächsten Jahren mit der Afa?
Beim Verkauf wurde gebucht:
Abgang an SBE. Dadurch  wurde der Gewinn realisiert, der bei Konsolidierung eliminiert wird.  Gleichzeitig muss auch  das IWG auf die ursprüngliche AKosten abgewertet werden:
SBE an AV
                Abgang.
Spiegelbildlich.
Bearbeitet: Macaslaut - 27.04.2018 09:19:30
Das verstehe ich soweit. Aber in den Folgejahren wird doch bei der Tochterfirma in der Einzelbilanz weiterhin Afa gezeigt.
Die muss ich dann ja auch eliminieren, oder?

Vielleicht steh ich ja auch auf dem Schlauch. Wenn ich Anlagevermögen im Minus buche, dann habe ich das AG doch im Konzern gar nicht mehr ausgewiesen, oder? Kann das denn sein?
Du buchst nicht das komplette Anlagevermogen im Haben sondern nur den Teil, der dem Gewinn entspricht. Die Tochter hat den Kauf doch schon gebucht. Die AK der Tochter= SBE der Mutter.  Bei der Konsolidierung wird dann der Gewinn von SBE abgezogen. Dann steht  das AV in der Konzernbilanz mit dem  Buchwert, mit es bei der Mutter stand.
Bearbeitet: Macaslaut - 27.04.2018 10:59:28
Grundsätzlich gilt bei der KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

rechtsgeschäfte Zwischen Konzerngesellschaften sind im Konzern wieder zurückzudrehen, so dass
der konzern ohne diese Aktivität abgebildet wird.

Die Tochter aktiviert im Einzalabschluss den Betrag, den sie auch an die Mutter bezahlt und das dient im
Einzelabschluss auch als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. IM EINZELABSCHLUSS!!!

Die Mutter zewigt in Ihrem Einzelschluss den kompletten Sachverhalt, Abgang Software, evtl. Buchgewinn
und Buchverlust, etc. IM EINZELABSCHLUSS!!!

Im Konzernabschluss ist dieser Sachverhalt komplett zu eliminieren, d.h. es wird so dargestellt, als sei die Software
überhaupt nicht verkauft worden!

Folgen:
--> Es ist im KONZERN kein Ergebnis aus dem Veräußerungsgewinn zu zeigen

--> Die AfA ist und bleibt die selbe wie sie vorher bei der Mutter war. Hat die TU eine höhere AfA durch höhere AK,
ist die Differenz im Konzern wieder zu eliminieren!

--> Wenn mit Gewinn (VKP > RWB) die Software an die TU verkauft worden ist, dann ist diese Gewinnmarge
bei der TU im konzern ebenfalls wieder zurückzudrehen (=Zwischengewinneliminierung)

Grüße
Patrick Jane
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