Break Even Analyse für Fotografie-Dienstleistung

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Break Even Analyse für Fotografie-Dienstleistung, Einführung eines Kostenrechnungssystems in einem Fotostudio
Guten Tag,

ich arbeite aktuell gerade an meiner Diplomarbeit zum Thema: "Einführung eines Kostenrechnungssystems für ein EPU".
Beim genannten EPU handelt es sich um das Fotografie-Gewerbe meiner Freundin, welches sie neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit betreibt.

Nach Erstellung einer Vollkostenrechnung (klassische Zuschlagskalkulation) welche immens hohe Netto-Verkaufspreise ergeben hat (sehr hohe Fixkosten für aktuelle Auslastung), hat mein betreuender Professor nun bei unserer letzten Besprechung eine Break Even Analyse als weitere Untersuchung vorgeschlagen.

Hierzu hätte ich nun folgende Frage/n:

Ich hätte mir das so vorgestellt, mehrere BEPs zu berechnen:
1.) Deckung Fixkosten
2.) Deckung Fixkosten + Mindestgewinn
3.) Deckung Fixkosten + USt. + kalk. Unternehmerlohn

Hinsichtlich der Unterteilung in fixe und variable Kosten zeigt sich hierbei jedoch der Sachverhalt, dass der variable Anteil bei den bestehenden Leistungen nahezu zu 100% der eigene Zeitaufwand ist, welcher in der Vollkostenrechnung durch den kalk. Unternehmerlohn berücksichtigt wurde. Dies sehe ich jedoch grundsätzlich relativ kritisch, da dies ja eher als Gewinnkomponente statt als klassische Kosten in der Literatur angesehen wird.

Ich frage mich nun ob ich somit die Verkaufspreise direkt als Deckungsbeiträge annehmen soll und die Arbeitszeit dann eben in Form des kalkulatorischen Unternehmerlohns in der BEP-Analyse auf den Umsatz aufschlagen soll? (siehe Punkt 3.)
Dies hätte dann auch den Mehrwert, dass sich mit dieser Analyse die Mindestabsatzmenge für eine vollumfängliche Selbstständigkeit ermitteln ließe.

Ein weiteres Thema ist die grundsätzliche Berechnung eines Deckungsbeitrages. Nachdem natürlich mehrere Leistungen angeboten werden, hätte ich mir gedacht ich ermittle anhand von Vergangenheitswerten das Verhältnis der verkauften Leistungen zueinander und verwende dies zur Ermittlung eines "durchschnittlichen" Deckungsbeitrages als Basis für die Analyse.

Ich würde mich sehr über die wertvollen Beiträge der Forenmitglieder freuen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.  :)
Hallo SummerKid93,

vorab: Warum nimmst Du bei der Variante 3 des BE die Umsatzsteuer dazu?

Zum kalkulatorischen Unternehmerlohn. Das sind ja klassische Opportunitätskosten und die sind schwierig zu ermitteln. Was würde Deine Freundin alternativ tun? Anderswo arbeiten gehen? Dann kann man die entgangene Entlohnung ansetzen. Chillen? Dann wird das schwierig.

Ich hatte vor einer Zeit als Prüferin die Präsentation einer Abschlussarbeit. Der junge Mann verlegte samstags in seiner Freizeit Rohre im Garten. Bei der Besprechung meinten meine Kollegen, der Prüfling hätte den kalk. UL vergessen. Ich fragte den Prüfling, was er alternativ getan hätte. Antwort: schlafen. Also fand ich es korrekt, keinen kalk. UL anzusetzen.  ;)

"Dies hätte dann auch den Mehrwert, dass sich mit dieser Analyse die Mindestabsatzmenge für eine vollumfängliche Selbstständigkeit ermitteln ließe."
Da sind die Opportunitätskosten leicht zu ermitteln.

"Ich frage mich nun ob ich somit die Verkaufspreise direkt als Deckungsbeiträge annehmen soll und die Arbeitszeit dann eben in Form des kalkulatorischen Unternehmerlohns in der BEP-Analyse auf den Umsatz aufschlagen soll?"
Das muss Deinem Prof. gefallen. Bei sauberer Begründung sollte das aber kein Problem sein.

"Nachdem natürlich mehrere Leistungen angeboten werden, hätte ich mir gedacht ich ermittle anhand von Vergangenheitswerten das Verhältnis der verkauften Leistungen zueinander und verwende dies zur Ermittlung eines "durchschnittlichen" Deckungsbeitrages als Basis für die Analyse."
Als gewogenen Mittelwert? Ja, das ist sinnvoll. Den kann man ja über Szenarien noch verändern.

LG
-Nausicaa
Hallo Nausicaa,

vorerst einmal herzlichen Dank für deine schnelle und hilfreiche Rückmeldung. :)


vorab: Warum nimmst Du bei der Variante 3 des BE die Umsatzsteuer dazu?


Ich setzte die USt. bei BEP 3 deshalb an, weil in Österreich (in D kenne ich mich mit dem Steuerrecht leider gar nicht aus) bei Kleinunternehmern bis 35.000 € pro Jahr keine Umsatzsteuer notwendig ist. Da ich erst bei dieser Variante davon ausgehe, dass dieser Punkt überschritten wird und somit die USt. fällig ist, hab ich sie in die Kalkulation mit einbezogen. Bitte korrigiere mich gerne sofern ich hier einen Denkfehler gemacht habe.

Zum kalkulatorischen Unternehmerlohn. Das sind ja klassische Opportunitätskosten und die sind schwierig zu ermitteln. Was würde Deine Freundin alternativ tun? Anderswo arbeiten gehen? Dann kann man die entgangene Entlohnung ansetzen. Chillen? Dann wird das schwierig.

Ich habe den kalk. U-Lohn so ermittelt, dass ich im österreichischen Kollektivvertrag für Dienstleister das Jahresgehalt bei vergleichbarer Tätigkeit angesetzt habe. Etwa nach dem Prinzip: "Sie könnte ja stattdessen in einem Unternehmen als Angestellte die selbe Tätigkeit verrichten."
Für die Zuschlagskalkulation habe ich diesen Lohn dann auf einen Stundenlohn heruntergebrochen und die Einzelkosten daraus dann nach dem tatsächlichen Zeitaufwand kalkuliert.
Dies war/ist meines Erachtens auch die einzige Variante wie ich auf die Einzelkosten für die angebotenen Dienstleistungen in der Zuschlagskalkulation komme.

"Dies hätte dann auch den Mehrwert, dass sich mit dieser Analyse die Mindestabsatzmenge für eine vollumfängliche Selbstständigkeit ermitteln ließe."
Da sind die Opportunitätskosten leicht zu ermitteln.


Dies wäre dann auch mein Plan für den Output der Arbeit...sozusagen eine Entscheidungsgrundlage zu bilden ab welchem Zeitpunkt sich ein vollständiger Umstieg in die Selbstständigkeit lohnen würde.

"Ich frage mich nun ob ich somit die Verkaufspreise direkt als Deckungsbeiträge annehmen soll und die Arbeitszeit dann eben in Form des kalkulatorischen Unternehmerlohns in der BEP-Analyse auf den Umsatz aufschlagen soll?"
Das muss Deinem Prof. gefallen. Bei sauberer Begründung sollte das aber kein Problem sein.


So etwas in diese Richtung hat der Prof. bei der Besprechung schon kurz durchklingen lassen und ich würde dann entsprechend eben damit argumentieren, dass somit eher dem Prinzip des kalk. Unternehmerlohns als Gewinnkomponente statt als klassische Kosten Rechnung getragen würde.
Gerade durch den hohen Wettbewerbsdruck in dieser Branche (freies Gewerbe) lassen sich die hohen Preise aus der Vollkostenrechnung nahezu unmöglich realisieren und der Ansatz über steigende Absatzmenge (wie in BEP 3 berechnet) eine Fixkostendegression zu bewirken scheint weitaus realistischer.

LG
SummerKid93
Hallo SummerKid93,

so sehr ich Österreich mag, so wenig habe ich mich im Lauf meines langen Lebens mit dem österreichischen Steuersystem auseinandergesetzt. Ich möchte ehrlich gesagt jetzt nicht damit anfangen.   ;)

Letztendlich wird es wie in Deutschland sein: Wer Rechnungen ohne USt schreibt, ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Da Du aber davon ausgehst, vorsteuerabzugsberechtig zu sein, ist die USt ein durchlaufender Posten. Letztlich könntest Du in Deiner Diplom-Arbeit mit Netto-Beträgen rechnen, dann wäre die Kuh vom Eis.

"Ich habe den kalk. U-Lohn so ermittelt, dass ich im österreichischen Kollektivvertrag für Dienstleister das Jahresgehalt bei vergleichbarer Tätigkeit angesetzt habe. Etwa nach dem Prinzip: "Sie könnte ja stattdessen in einem Unternehmen als Angestellte die selbe Tätigkeit verrichten."
Für die Zuschlagskalkulation habe ich diesen Lohn dann auf einen Stundenlohn heruntergebrochen und die Einzelkosten daraus dann nach dem tatsächlichen Zeitaufwand kalkuliert.
Dies war/ist meines Erachtens auch die einzige Variante wie ich auf die Einzelkosten für die angebotenen Dienstleistungen in der Zuschlagskalkulation komme."

Das ist plausibel. Ich frage mich bei solchen Ansätzen, ob sie der Realität entsprechen. So lange Du das in der Diplom-Arbeit plausibel darstellst, ist das selbstverständlich in Ordnung.

"Dies wäre dann auch mein Plan für den Output der Arbeit...sozusagen eine Entscheidungsgrundlage zu bilden ab welchem Zeitpunkt sich ein vollständiger Umstieg in die Selbstständigkeit lohnen würde."

Ein vernünftiger Ansatz.

"So etwas in diese Richtung hat der Prof. bei der Besprechung schon kurz durchklingen lassen und ich würde dann entsprechend eben damit argumentieren, dass somit eher dem Prinzip des kalk. Unternehmerlohns als Gewinnkomponente statt als klassische Kosten Rechnung getragen würde."

Da bin ich ganz auf Deiner Seite. Im Betriebsüberleitungsbogen - wie Ihr das in Österreich so treffend nennt - stellt der kalk. UL (Zusatz-)Kosten dar, führt dann aber zu einem neutralen Ertrag.

Zum BEP: Das ist keine lineare Betrachtung. Die Aufgabe der nicht-selbständigen Tätigkeit führt zum Verlust bezahlter Urlaubstage, zum Verlust der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,  Arbeitgeberanteilen an der Sozialversicherung ...  Das solltest Du bei Deinen Berechnungen berücksichtigen.

LG
-Nausicaa
Seiten: 1
Antworten

News


Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten Umzugskosten für Wohnung mit erstmaligem Arbeitszimmer keine Werbungskosten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 – VI R 3/23 entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten,......

BFH: Konkretisierung zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausländischer Betriebsstätten BFH: Konkretisierung zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausländischer Betriebsstätten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen vom 18.12.2024 – I R 47/21 und I R 39/21 die Voraussetzungen konkretisiert, die im grenzüberschreitenden Sachverhalt im Anwendungsbereich eines Abkommens......

Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Gehaltsreport: 80.000 Euro Jahreseinkommen reichen für die Top 10 % Das Gehalt ist bei der Jobentscheidung oftmals der wichtigste Faktor. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, ab welchem Einkommen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland......


Aktuelle Stellenangebote


Teamleitung Stab (m/w/d) im Bereich Kunden- und Produktmanagement Die ekom21 ist ein renommiertes Technologieunternehmen im Bereich IT-Komplettlösungen für den öffentlichen Dienst. Als das größte BSI-zertifizierte IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, mit einem u......

Buchhalter*in (w/m/d) Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der L......

Mitarbeiter Accounting (m/w/d) "Sie suchen eine abwechslungsreiche Position im Accounting in einem dynamisch wachsenden Produktionsunternehmen?“ In dieser Rolle bei SCHLEIFRING übernehmen Sie neben der Kreditorenbuchhaltung au......

Mitarbeiter Rechnungswesen (m/w/d) Als Teil der weltweit agierenden Indorama Ventures-Gruppe liegt das Kerngeschäft unseres Unternehmens in der Herstellung von hochwertigem Polyestergranulat. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und fortschr......

Bilanzbuchhalter:in im High-Tech Konzern In dem Sektor der „Supporting Functions“ kommst du vielleicht nicht direkt mit unseren Produkten in Kontakt, aber mit deinem Fachwissen trägst du maßgeblich dazu bei, dass unser Unternehmen reibungslo......

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden d......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Fachkraft Rechnungswesen mit Fokus Kreditoren und Digitalisierung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

Haupt- und Anlagenbuchhalter (m/w/d)
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Corporate Controller (m/w/d)
ORAFOL-Produkte findet man überall auf der Welt: auf Flugzeugen, Autos, Ortsschildern, Sicherheitswesten und vielem mehr. Unser Anspruch an uns selbst ist dabei nicht nur, nie stehen zu bleiben und unsere Produkte immer weiterzuentwickeln. Als Spezialist in der Veredlung von Kunststoffen suchen w... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. E-Book 18,90 EUR hier bestellen >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.