Maschinenstundensatz bei Leasing

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Maschinenstundensatz bei Leasing
Hallo allerseits,

ich habe Fragen bezüglich der Berechnung des Maschinenstundensatzes bei Leasing, genauer Sale-and-Lease-back.
Eckdaten sind folgende: Teilamortisation, Kauf am Ende des Vertrages, Laufzeit 5 Jahre, Nutzungsdauer: 10 Jahre - 12 Jahre.

Ich entschuldige mich schon einmal vorab, wenn ich Sachen durcheinander bringe, aber die verschiedenen Leasing-Arten und die deshalb unterschiedliche Berechnung der Maschinenstundensätze verwirrt mich grade sehr.  

Tendenziell würde ich den Maschinenstundensatz ohne die Leasing-Rate, aber mit kalkulatorischen Kosten (Zinsen, Abschreibungen) berechnen- so wie beim Finanzierungsleasing. Kann das verifiziert, falsifiziert werden anhand der Daten, die ich gennant habe? Was muss ich grundlegend noch beachten?

Ich wäre für jede Information und weitere Nachfrage dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Adé.
Hallo jojo23.

Leasing ist (nur) eine Art der Finanzierung. Bei der Berechnung von Maschinenstundensätzen spielt die Finanzierungsart keine Rolle. Entscheidend ist nur der Werteverzehr der Anlage/Maschine. Es sollte also mit kalkulatorischen Abschreibungen gerechnet werden:
[Anschaffungskosten (oder Wiederbeschaffungskosten)/Nutzungsdauer in Jahren]/Laufzeit je Jahr = Abschreibung je Stunde
Neben den Abschreibungen und (kalk. Zinsen) sollten möglichst alle Kosten berücksichtigt werden, die sich einer Maschine zurechnen lassen, z.B. Wartungskosten, Instandhaltungen, Energie, Versicherung, eventuell auch Personalkosten für die Bedienung.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter...
Hallo jojo23,

für den Maschinensatz sind die Leasingraten anzusetzen, die sich aus Sicht des Leasinggebers aus Wertverzehr (kalk. Abschreibung) und Kapitalkosten zusammensetzen, plus Verwaltung und Gewinnaufschlag.
Teilamortisation ist gefährlich, weil der Leasinggeber LG die Maschine an den Leasingnehmer verkaufen kann, aber nicht muss. Wenn die Maschine dringend gebraucht wird, wird das häufig über Sideletter geregelt, so dass der LG sich verpflichtet, nicht an Andere zu verkaufen.
Wenn die längere Laufzeit - über die Grundmietzeit hinaus - feststeht, muss für den Stundensatz eigentlich der Durchschnitt aus Grundmietzeit und Zeit nach dem Kauf gerechnet werden. Ist ein bisschen komplizierter. Bitte Bescheid geben, wenn die Formeln nötig sind.

viel Spaß bei der Kalkulation
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