Mehrwert- und Vorsteuer in der GuV

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Mehrwert- und Vorsteuer in der GuV
Hallo Leute,

ich erstelle gerade für ein Seminar ein Business Plan zu einem fiktiven Unternehmen.

Jetzt ist die Frage wie ich mit der Mehrwert- bzw. der Vorsteuer umgehe.
Für meine Produkte bekomme ich ja Mehrwertsteuer vom Kunden gezahlt, bin aber selbst als Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt.

Wie behandel ich das nun in der GuV wenn ich bspw. mehr MwSt gezahlt bekomm als ich an meine Lieferanten zu zahlen hätte?
Ich würde sagen, dass Rückerstattungen erfolgsneutral sind und daher nicht in die GuV gehören.
Bearbeitet: nurpo - 18.03.2013 09:36:50
Okay.

Also muss ich quasi bei den Umsätzen auch den Nettoverkaufspreis ohne MwSt ansetzen?

Und wie ist es, wenn ich dem Staat die Mehrwertsteuer schulde? Das müsste dann doch auch erfolgsneutral sein und lediglich auf den Cash Einfluss haben.
Hallo Andre,

die Umsatzsteuer hat nichts in der GUV zu suchen. Dort werden ausschließlich Nettowerte abgebildet. Die Umsatzsteuer ist lediglich ein durchlaufender Posten.

Am besten schau dir mal die GUV Schemen im HGB § 275 an.

Bei der Liquiditätsplanung sieht das Ganze, dann wieder etwas anders aus, Dort müssen Vorsteuer und Umsatzsteuer bei den Mittelzu- und Mittelabflüssen berücksichtigt werden.

Gruß

Marcus
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