Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
Ein Fahrradhersteller produziert die Modelle Alpha und Beta. Die Absatzmenge für Produkt Alpha beträgt 500 Stück bei 200,00 EUR Herstellkosten je Stück. Die Absatzmenge für Produkt Beta beträgt 1.500 Stück bei 300,00 EUR Herstellkosten je Stück. Die Produktionskapazität ist damit voll ausgelastet.
An Verwaltungsgemeinkosten sind insgesamt 71.500,00 EUR, davon herstellungsbedingt 16.500 EUR, angefallen.
In der Kostenstelle Vertrieb sind insgesamt 55.000,- EUR Kosten aufgelaufen. Die Kostenstelle Vertrieb ist für beide Produkte tätig. Alle Produkte werden einzeln verkauft. Die Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltungs- und Verkaufsprozesse sind bei beiden Produkten stets die gleichen. Die maximale Kapazität der Vertriebsabteilung beträgt 2.500 Verkaufsvorgänge.
Aufgaben:
2.1 Berechnen Sie die Selbstkosten je Stück nach der traditionellen Zuschlagskalkulation!
2.2 Berechnen Sie die Selbstkosten je Stück nach der Prozesskostenrechnung!
2.3 Berechnen Sie die Selbstkosten je Stück nach der Prozesskostenrechnung, wenn die Vertriebsabteilung unter Nutzung ihrer Kapazität insgesamt 2.500 Verkaufsvorgänge in der Abrechnungsperiode bearbeitet, also die Vertriebskosten der ungenutzten Kapazität nicht weitergibt!
--> Bei Aufgabe 2.1 weiß ich nicht, ob ich die gesamten Verwaltungsgemeinkosten (71.500 €) nehmen muss, oder nur die herstellungsbedingten Verwaltungsgemeinkosten (16.500 €)?
--> Zu Aufgabe 2.2 und 2.3: Wie muss ich hier vorgehen?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße





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