Einfluss der Art der Kostenübernahme auf Verpflegunspauschale

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Einfluss der Art der Kostenübernahme auf Verpflegunspauschale
Sorry, wenn ich hier für Profis triviale Fragen stelle, aber eine klare Antwort habe ich bis jetzt nicht gefunden.

Verstehe ich es richtig, dass von der Verpflegungspauschale nichts abgezogen werden muss, wenn eine an die Firma/den Arbeitgeber adressierte Rechnung für die Hotelübernachtung während einer Geschäftsreise eines Arbeitnehmers direkt (z. B. per Überweisung) vom Arbeitgeber bezahlt wird? Im Gegensatz dazu stünde der Sachverhalt, das der AN das Hotel zunächst selbst (mit eigenem Geld) bezahlt und der AG es anschließend erstattet. Wie sähe es bei einer persönlichen Firmenkreditkarte aus? Diese läuft zwar auf den Namen des AN, das Geld kommt jedoch vom Firmenkonto.

Oder spielt es nur eine Rolle, ob die Rechnung auf den Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber lautet? Gälte sie also immer als direkt vom AG bezahlt, wenn die Rechnung auf die Firma ausgestellt, unabhängig davon, ob der AN ausgelegt hat oder nicht. Wie sieht es bei einer Firmenkreditkarte aus? Spielt es ferner, unter der Annahme, dass die Buchung im Namen und auf Rechnung der Firma erfolgt und nicht auf Rechnung des AN selbst, eine Rolle, ob der AN seine Übernachtung selbst bucht oder jemand anderes im Unternehmen für ihn bucht?

Aus der Praxis kenne ich zumindest folgendes Vorgehen: Ein Mitarbeiter bucht selbstständig, aber im Namen der Firma, sein Hotel. Die Rechnung lautet auf den AG, der diese direkt per Überweisung begleicht. Der AN erhält pro vollem Tag 28, für An- und Abreisetag jeweils 14 €, also jeweils die volle Verpflegungspauschale. Ist das so korrekt?

Wie verhält es sich bei Fahrtkosten? Müssen auch Kosten für die An- und Abreise mit der Bahn an die Rechnungsadresse des AG gehen oder kann der AN die Fahrkarten auch privat kaufen und sich dennoch vom AG erstatten lassen? Hier kenne ich folgendes Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter bucht und bezahlt seine Fahrkarten privat (keine Rechnung an die Firmenadresse) und reicht sie zur Erstattung beim AG ein, der sie als Reisekosten mit dem Gehalt erstattet. Bei den Fahrtkosten erfolgt also eine Erstattung, obwohl, anders als bei den Übernachtungskosten, keine Rechnung an die Firma sondern nur an den AN privat vorliegt. Korrekt?

Wäre auch eine auf den AN privat lautende Hotelrechnung erstattbar? Ich dachte, die Rechnung muss dafür immer auf die Firma ausgestellt werden oder ist das bei Fahrtkosten anders?
Zitat
FGausepohl schreibt:
Aus der Praxis kenne ich zumindest folgendes Vorgehen: Ein Mitarbeiter bucht selbstständig, aber im Namen der Firma, sein Hotel. Die Rechnung lautet auf den AG, der diese direkt per Überweisung begleicht. Der AN erhält pro vollem Tag 28, für An- und Abreisetag jeweils 14 €, also jeweils die volle Verpflegungspauschale. Ist das so korrekt?

ja, nur eben wenn der AN dabei übernachtet, werden die 5,60 euro für das Frühstück von den Pauschalen abgezogen.

Ein Mitarbeiter bucht und bezahlt seine Fahrkarten privat (keine Rechnung an die Firmenadresse) und reicht sie zur Erstattung beim AG ein, der sie als Reisekosten mit dem Gehalt erstattet. Bei den Fahrtkosten erfolgt also eine Erstattung, obwohl, anders als bei den Übernachtungskosten, keine Rechnung an die Firma sondern nur an den AN privat vorliegt. Korrekt?

Die Erstattung kann nur erfolgen, wenn die Rechnung nicht an den AN ausgestellt wurde. Wen die Adresse fehlt, dann darf der Rechnungsbetrag die Grenze von 250 Euro nicht übersteigen. Sonst entgeht dem AG der Vorsteuerabzug.
Vielen Dank für die Antworten!

Bzgl. der Übernachtungskosten: Der AN erhält die vollen Pauschalen ohne Abzug obwohl er übernachtet. Das ist dann also nicht korrekt so?

Fahrkarten: Gilt diese Grenze pro Tag? Dann blieben die Fahrkarten darunter. Und wäre eine Erstattung sonst komplett unzulässig oder könnte nur kein Vorsteuerabzug erfolgen? Es gibt übrigens auch keine Rechnung, nur die Fahrkarten werden als Belege eingereicht.
Zitat
FGausepohl schreibt:
Das ist dann also nicht korrekt s

Der kriegt die Verpflegungspauschale und gleichzeitig wird das Frühstück von seinem AG bezahlt. Das ist nicht korrekt.
Zitat
FGausepohl schreibt:
Fahrkarten: Gilt diese Grenze pro Tag?

Pro Fahrkarte. Nur der Vorsteuerabzug ist unzulässig.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Der kriegt die Verpflegungspauschale und gleichzeitig wird das Frühstück von seinem AG bezahlt. Das ist nicht korrekt.

"Nicht korrekt" bedeutet nicht, dass die Verpflegungspauschale nicht ausgezahlt werden dürfen, sondern  dass sie nicht  steuerfrei ausgezahlt werden  dürfen.
Nochmals danke!

Die Beträge stehen unter Netto-Bezüge, scheint also tatsächlich nicht korrekt zu sein.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Stellplatzmiete für Firmenwagen mindert nicht den Vorteil der privaten Nutzung Stellplatzmiete für Firmenwagen mindert nicht den Vorteil der privaten Nutzung Die Kosten für einen Stellplatz, den der Arbeitgeber anbietet, mindern nicht den geldwerten Vorteil durch die Nutzung eines Dienstwagens für private Fahrten. Stattdessen würde die kostenlose oder vergünstigte......

Fünf Trends, die den Arbeitsmarkt 2026 prägen werden Fünf Trends, die den Arbeitsmarkt 2026 prägen werden Arbeitnehmer haben für 2026 eine ganz klare Vorstellung davon, was sie von ihren Arbeitgebern erwarten. Neben Stabilität wollen sie Flexibilität und neue Vergütungsmodelle. Die Arbeitgeber fordern im ......

Unstoppable Finance: Wie die Finanzfunktion zum Motor der Unternehmenszukunft wird Unstoppable Finance: Wie die Finanzfunktion zum Motor der Unternehmenszukunft wird Lange galt die Finanzfunktion als Hüterin der Vergangenheit – verantwortlich für das präzise Erfassen, Prüfen und Berichten bereits geschehener Geschäftsvorfälle. Diese Rolle war essenziell, aber im Kern......


Aktuelle Stellenangebote


Controller im Bereich Großhandel (m/w/d) Die Fleurop AG ist seit über 100 Jahren mit großem Erfolg Marktführer im Segment der Blumengrüße. Innerhalb der grünen Branche ist Fleurop zu einem der bedeutendsten Unternehmen gewachsen, welches den......

Produktionscontroller (m/w/d) Qualität, Innovationskraft, Knowhow, Leidenschaft und Fairness - sind Sie motiviert, diese Werte mitzutragen? Die Sanner Gruppe ist ein global agierendes Unternehmen im Bereich HealthCare, mit Hauptsi......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) in der Finanzbuchhaltung Als Energiewendeunternehmen legen wir gemeinsam das Fundament für eine zukunftsfähige und funktionierende Energieversorgung, sichern Wohlstand in unserer Region, leisten einen entscheidenden Beitrag f......

Beteiligungscontroller:in Börsennotierte Führungsgesellschaft einer mittelständisch geprägten Unternehmensgruppe mit aktuell 46 unmittelbaren Beteiligungen in den Segmenten Engineering, Infrastructure und Material Solutions, N......

Sachbearbeiter/in (m/w/d) Buchhaltung Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Wir sind ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger und zuständig für bundesw......

Head of Finance Unser dynamisch wachsendes Konstruktionsbüro mit rund 80 Mitarbeitenden und vier Standorten in Deutschland sucht ein Head of Finance zur Unterstützung der Geschäftsführung. Die Kernkompetenzen des Unt......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Leitung Hauptabteilung Controlling (m/w/d)
Bei Helmholtz Munich entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft in einer sich schnell verändernden Welt. Wir glauben, dass vielfältige Perspektiven Innovationen vorantreiben. Durch starke Netzwerke beschleunigen wir den Transfer neuer Ideen aus dem Labor in die Praxis, ... Mehr Infos >>

Controller mit Schwerpunkt Produkt-Kalkulation (m/w/d) in Vollzeit
Wir, die Gubor-Gruppe, gehören als erfolgreiches, familiengeführtes Unternehmen mit rund 1.500 Mitarbeitern europaweit zu den Marktführern von Süßwarenartikeln. Unsere Produkte fertigen wir an fünf Standorten in Deutschland sowie einem Standort in Polen. Dabei setzen wir sowohl in der Beschaffung... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d)
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

Leitung zentrale Finanzkoordination Max Planck Schools (MPS)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Leitung Controlling (m/w/d)
Die IRS Holding ist die führende Plattform für Karosserie- und Lackdienstleistungen in Europa. Mit rund 170 Autowerkstätten begleiten wir unsere Kunden von Unfallreparatur über Smart Repair bis hin zu umfassenden automobilen Serviceleistungen. Gemeinsam mit unseren Länderorganisationen treiben wi... Mehr Infos >>

Senior Accountant / Bilanzbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Sie möchten die Finanz- und Rechnungswesen-Prozesse einer internationalen Unternehmensgruppe aktiv mit­gestalten? Sie haben Erfahrung in der Erstellung von Abschlüssen und suchen eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungsmöglichkeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in im Bereich Controlling / Kostenrechnung
Sie haben Interesse an finanzwirtschaftlichen Fragestellungen des ZDF im Allgemeinen sowie an Controllingfunktionen im Besonderen und zeichnen sich durch analytisches und kommunikatives Geschick aus? Sie haben Ihr Hochschulstudium mit Schwerpunkt Finanzen / Controlling erfolgreich abgeschlossen o... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller:in
Börsennotierte Führungsgesellschaft einer mittelständisch geprägten Unternehmensgruppe mit aktuell 46 unmittelbaren Beteiligungen in den Segmenten Engineering, Infrastructure und Material Solutions, Nachhaltige Beteiligungsstrategie "Kaufen, Halten und Entwickeln", Sitz in Bergisch Glad... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>