Einfluss der Art der Kostenübernahme auf Verpflegunspauschale

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Einfluss der Art der Kostenübernahme auf Verpflegunspauschale
Sorry, wenn ich hier für Profis triviale Fragen stelle, aber eine klare Antwort habe ich bis jetzt nicht gefunden.

Verstehe ich es richtig, dass von der Verpflegungspauschale nichts abgezogen werden muss, wenn eine an die Firma/den Arbeitgeber adressierte Rechnung für die Hotelübernachtung während einer Geschäftsreise eines Arbeitnehmers direkt (z. B. per Überweisung) vom Arbeitgeber bezahlt wird? Im Gegensatz dazu stünde der Sachverhalt, das der AN das Hotel zunächst selbst (mit eigenem Geld) bezahlt und der AG es anschließend erstattet. Wie sähe es bei einer persönlichen Firmenkreditkarte aus? Diese läuft zwar auf den Namen des AN, das Geld kommt jedoch vom Firmenkonto.

Oder spielt es nur eine Rolle, ob die Rechnung auf den Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber lautet? Gälte sie also immer als direkt vom AG bezahlt, wenn die Rechnung auf die Firma ausgestellt, unabhängig davon, ob der AN ausgelegt hat oder nicht. Wie sieht es bei einer Firmenkreditkarte aus? Spielt es ferner, unter der Annahme, dass die Buchung im Namen und auf Rechnung der Firma erfolgt und nicht auf Rechnung des AN selbst, eine Rolle, ob der AN seine Übernachtung selbst bucht oder jemand anderes im Unternehmen für ihn bucht?

Aus der Praxis kenne ich zumindest folgendes Vorgehen: Ein Mitarbeiter bucht selbstständig, aber im Namen der Firma, sein Hotel. Die Rechnung lautet auf den AG, der diese direkt per Überweisung begleicht. Der AN erhält pro vollem Tag 28, für An- und Abreisetag jeweils 14 €, also jeweils die volle Verpflegungspauschale. Ist das so korrekt?

Wie verhält es sich bei Fahrtkosten? Müssen auch Kosten für die An- und Abreise mit der Bahn an die Rechnungsadresse des AG gehen oder kann der AN die Fahrkarten auch privat kaufen und sich dennoch vom AG erstatten lassen? Hier kenne ich folgendes Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter bucht und bezahlt seine Fahrkarten privat (keine Rechnung an die Firmenadresse) und reicht sie zur Erstattung beim AG ein, der sie als Reisekosten mit dem Gehalt erstattet. Bei den Fahrtkosten erfolgt also eine Erstattung, obwohl, anders als bei den Übernachtungskosten, keine Rechnung an die Firma sondern nur an den AN privat vorliegt. Korrekt?

Wäre auch eine auf den AN privat lautende Hotelrechnung erstattbar? Ich dachte, die Rechnung muss dafür immer auf die Firma ausgestellt werden oder ist das bei Fahrtkosten anders?
Zitat
FGausepohl schreibt:
Aus der Praxis kenne ich zumindest folgendes Vorgehen: Ein Mitarbeiter bucht selbstständig, aber im Namen der Firma, sein Hotel. Die Rechnung lautet auf den AG, der diese direkt per Überweisung begleicht. Der AN erhält pro vollem Tag 28, für An- und Abreisetag jeweils 14 €, also jeweils die volle Verpflegungspauschale. Ist das so korrekt?

ja, nur eben wenn der AN dabei übernachtet, werden die 5,60 euro für das Frühstück von den Pauschalen abgezogen.

Ein Mitarbeiter bucht und bezahlt seine Fahrkarten privat (keine Rechnung an die Firmenadresse) und reicht sie zur Erstattung beim AG ein, der sie als Reisekosten mit dem Gehalt erstattet. Bei den Fahrtkosten erfolgt also eine Erstattung, obwohl, anders als bei den Übernachtungskosten, keine Rechnung an die Firma sondern nur an den AN privat vorliegt. Korrekt?

Die Erstattung kann nur erfolgen, wenn die Rechnung nicht an den AN ausgestellt wurde. Wen die Adresse fehlt, dann darf der Rechnungsbetrag die Grenze von 250 Euro nicht übersteigen. Sonst entgeht dem AG der Vorsteuerabzug.
Vielen Dank für die Antworten!

Bzgl. der Übernachtungskosten: Der AN erhält die vollen Pauschalen ohne Abzug obwohl er übernachtet. Das ist dann also nicht korrekt so?

Fahrkarten: Gilt diese Grenze pro Tag? Dann blieben die Fahrkarten darunter. Und wäre eine Erstattung sonst komplett unzulässig oder könnte nur kein Vorsteuerabzug erfolgen? Es gibt übrigens auch keine Rechnung, nur die Fahrkarten werden als Belege eingereicht.
Zitat
FGausepohl schreibt:
Das ist dann also nicht korrekt s

Der kriegt die Verpflegungspauschale und gleichzeitig wird das Frühstück von seinem AG bezahlt. Das ist nicht korrekt.
Zitat
FGausepohl schreibt:
Fahrkarten: Gilt diese Grenze pro Tag?

Pro Fahrkarte. Nur der Vorsteuerabzug ist unzulässig.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Der kriegt die Verpflegungspauschale und gleichzeitig wird das Frühstück von seinem AG bezahlt. Das ist nicht korrekt.

"Nicht korrekt" bedeutet nicht, dass die Verpflegungspauschale nicht ausgezahlt werden dürfen, sondern  dass sie nicht  steuerfrei ausgezahlt werden  dürfen.
Nochmals danke!

Die Beträge stehen unter Netto-Bezüge, scheint also tatsächlich nicht korrekt zu sein.
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