Einfluss der Art der Kostenübernahme auf Verpflegunspauschale

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Einfluss der Art der Kostenübernahme auf Verpflegunspauschale
Sorry, wenn ich hier für Profis triviale Fragen stelle, aber eine klare Antwort habe ich bis jetzt nicht gefunden.

Verstehe ich es richtig, dass von der Verpflegungspauschale nichts abgezogen werden muss, wenn eine an die Firma/den Arbeitgeber adressierte Rechnung für die Hotelübernachtung während einer Geschäftsreise eines Arbeitnehmers direkt (z. B. per Überweisung) vom Arbeitgeber bezahlt wird? Im Gegensatz dazu stünde der Sachverhalt, das der AN das Hotel zunächst selbst (mit eigenem Geld) bezahlt und der AG es anschließend erstattet. Wie sähe es bei einer persönlichen Firmenkreditkarte aus? Diese läuft zwar auf den Namen des AN, das Geld kommt jedoch vom Firmenkonto.

Oder spielt es nur eine Rolle, ob die Rechnung auf den Arbeitnehmer oder auf den Arbeitgeber lautet? Gälte sie also immer als direkt vom AG bezahlt, wenn die Rechnung auf die Firma ausgestellt, unabhängig davon, ob der AN ausgelegt hat oder nicht. Wie sieht es bei einer Firmenkreditkarte aus? Spielt es ferner, unter der Annahme, dass die Buchung im Namen und auf Rechnung der Firma erfolgt und nicht auf Rechnung des AN selbst, eine Rolle, ob der AN seine Übernachtung selbst bucht oder jemand anderes im Unternehmen für ihn bucht?

Aus der Praxis kenne ich zumindest folgendes Vorgehen: Ein Mitarbeiter bucht selbstständig, aber im Namen der Firma, sein Hotel. Die Rechnung lautet auf den AG, der diese direkt per Überweisung begleicht. Der AN erhält pro vollem Tag 28, für An- und Abreisetag jeweils 14 €, also jeweils die volle Verpflegungspauschale. Ist das so korrekt?

Wie verhält es sich bei Fahrtkosten? Müssen auch Kosten für die An- und Abreise mit der Bahn an die Rechnungsadresse des AG gehen oder kann der AN die Fahrkarten auch privat kaufen und sich dennoch vom AG erstatten lassen? Hier kenne ich folgendes Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter bucht und bezahlt seine Fahrkarten privat (keine Rechnung an die Firmenadresse) und reicht sie zur Erstattung beim AG ein, der sie als Reisekosten mit dem Gehalt erstattet. Bei den Fahrtkosten erfolgt also eine Erstattung, obwohl, anders als bei den Übernachtungskosten, keine Rechnung an die Firma sondern nur an den AN privat vorliegt. Korrekt?

Wäre auch eine auf den AN privat lautende Hotelrechnung erstattbar? Ich dachte, die Rechnung muss dafür immer auf die Firma ausgestellt werden oder ist das bei Fahrtkosten anders?
Zitat
FGausepohl schreibt:
Aus der Praxis kenne ich zumindest folgendes Vorgehen: Ein Mitarbeiter bucht selbstständig, aber im Namen der Firma, sein Hotel. Die Rechnung lautet auf den AG, der diese direkt per Überweisung begleicht. Der AN erhält pro vollem Tag 28, für An- und Abreisetag jeweils 14 €, also jeweils die volle Verpflegungspauschale. Ist das so korrekt?

ja, nur eben wenn der AN dabei übernachtet, werden die 5,60 euro für das Frühstück von den Pauschalen abgezogen.

Ein Mitarbeiter bucht und bezahlt seine Fahrkarten privat (keine Rechnung an die Firmenadresse) und reicht sie zur Erstattung beim AG ein, der sie als Reisekosten mit dem Gehalt erstattet. Bei den Fahrtkosten erfolgt also eine Erstattung, obwohl, anders als bei den Übernachtungskosten, keine Rechnung an die Firma sondern nur an den AN privat vorliegt. Korrekt?

Die Erstattung kann nur erfolgen, wenn die Rechnung nicht an den AN ausgestellt wurde. Wen die Adresse fehlt, dann darf der Rechnungsbetrag die Grenze von 250 Euro nicht übersteigen. Sonst entgeht dem AG der Vorsteuerabzug.
Vielen Dank für die Antworten!

Bzgl. der Übernachtungskosten: Der AN erhält die vollen Pauschalen ohne Abzug obwohl er übernachtet. Das ist dann also nicht korrekt so?

Fahrkarten: Gilt diese Grenze pro Tag? Dann blieben die Fahrkarten darunter. Und wäre eine Erstattung sonst komplett unzulässig oder könnte nur kein Vorsteuerabzug erfolgen? Es gibt übrigens auch keine Rechnung, nur die Fahrkarten werden als Belege eingereicht.
Zitat
FGausepohl schreibt:
Das ist dann also nicht korrekt s

Der kriegt die Verpflegungspauschale und gleichzeitig wird das Frühstück von seinem AG bezahlt. Das ist nicht korrekt.
Zitat
FGausepohl schreibt:
Fahrkarten: Gilt diese Grenze pro Tag?

Pro Fahrkarte. Nur der Vorsteuerabzug ist unzulässig.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Der kriegt die Verpflegungspauschale und gleichzeitig wird das Frühstück von seinem AG bezahlt. Das ist nicht korrekt.

"Nicht korrekt" bedeutet nicht, dass die Verpflegungspauschale nicht ausgezahlt werden dürfen, sondern  dass sie nicht  steuerfrei ausgezahlt werden  dürfen.
Nochmals danke!

Die Beträge stehen unter Netto-Bezüge, scheint also tatsächlich nicht korrekt zu sein.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft BFH-Urteil: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft Wenn eine Kapitalgesellschaft, z. B. eine GmbH, Mitunternehmeranteile an einer Personengesellschaft mit Gewinn veräußert, unterliegt dieser Gewinn bei der Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer......

Digitalisierungs­aktivitäten im Mittelstand verlieren deutlich an Schwung Digitalisierungs­aktivitäten im Mittelstand verlieren deutlich an Schwung Aus dem neuen Digitalisierungsbericht von KfW Research geht hervor, dass die Digitalisierungsaktivitäten des deutschen Mittelstands über alle Wirtschaftszweige hinweg zuletzt eingebrochen sind. Der Anteil......

Stärker digitalisierte Unternehmen weisen eine höhere Produktivität auf Stärker digitalisierte Unternehmen weisen eine höhere Produktivität auf Je digitaler ein Unternehmen aufgestellt ist, umso produktiver ist es. Dieser Zusammenhang ist umso stärker ausgeprägt, je weiter die Digitalisierung des Unternehmens bereits fortgeschritten ist. Das ......


Aktuelle Stellenangebote


Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d) Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. ......

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. ......

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. ......

Referent Bewertungen (w/m/d) Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Ausz......

Mitarbeiter Rechnungsprüfung (w/m/d) (Teilzeit) Wir in Yara sind Teil eines globalen Netzwerks und arbeiten gemeinsam daran, einige der wichtigsten Herausforderungen der Welt - Ressourcenknappheit, Ernährungsunsicherheit und Umweltveränderungen - g......

Manager, Controlling Road DACH (m/w/d) Bei DSV zu arbeiten bedeutet, in einer anderen Liga zu spielen. Als weltweit führendes Unternehmen im Bereich Transport und Logistik sind wir auf einer außergewöhnlichen Wachstumsreise. Lass uns gemei......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Senior Controller*in (w/m/div)
Du arbeitest gerne authentisch auf Augenhöhe von Mensch zu Mensch? Dann komm zu uns! Wir, die Sparda-Bank Berlin mit ca. 800 Kolleg*innen, sind als Genossenschaftsbank im und für den Osten von Deutschland tätig. Für unsere 460.000 Privatkund*innen arbeiten wir alle täglich daran positive Kundener... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
BUTZBACH – THE DOOR COMPANY. Wir bauen Tore. Große Tore. Kleine Tore. Schnelle Tore. Spezielle Tore. Aber vor allem bauen wir langlebige und qualitativ hochwertige Tore. Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass wir für ihre Probleme eine individuelle Lösung finden. Und dass sie diese Lösung j... Mehr Infos >>

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Referent Bewertungen (w/m/d)
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>