Gutscheine an Mitarbeiter (freiw.Soz.Leistung) unter 44 Euro in Gehaltsabrechnung richtig buchen ;(

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Gutscheine an Mitarbeiter (freiw.Soz.Leistung) unter 44 Euro in Gehaltsabrechnung richtig buchen ;(
:wink1:  Hallo Zusammen,

stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch :(

Unser Chef hat für den ein oder anderen Mitarbeiter ab und an mal einen Gutschein parat, welchen er aushändigt. Diese haben wir schon vorher bei Online-Anbietern gekauft und habe diese über Kreditor erstmals auf Durchlaufenden Posten gebucht.

Nun hat er den GS ausgehändigt und ich hab den Betrag 30 Euro in der Lohnabrechnung natürlich mit aufgenommen (fr.sozial-u.stfr. Sachzuwendung - lt. Steuerberater).

Jetzt ist es im Brutto mit drin, wo ich auf dem Konto 1755 (Lohn- und Gehaltsverrechgn. SKR03) mit verbuche.

Und dieses Konto (1755) steht jetzt mit 30 Euro offen :(

Ich habe gerade einen Drehwurm im Kopf  :?:

Bei der Gehaltsbuchung habe ich Sozialzuwendung an Durchlaufenden Posten gebucht. Somit war mein "Durchlauf" wieder auf 0,00 €

Aber wie bekomm ich jetzt mein 1755 wieder auf null??  :denk:

Danke euch für eure Unterstützung im Voraus.

VG,
anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni

[CODE]Bei der Gehaltsbuchung habe ich Sozialzuwendung an Durchlaufenden Posten gebucht. Somit war mein "Durchlauf" wieder auf 0,0[/CODE]

Das soll M.E. keine Gehaltsbuchung sein. 6130 an DP ( SKR 04). Und diese einzige Buchung soll auch volkommen reichen.  Wenn der Steuerberater aber der Meinung ist- mann soll das zusätzlich über die Lohnabrechnug machen- dann soll er dir  auch sagen wie du es buchen sollst. Oder  du machst eine ganz normale Lohnbuchung. Dann wäre das aber doppelt im Aufwand gebucht. Wozu soll man über den Lohn buchen, wenn das ein steuerfreier Sachbezug ist?
:wink1:  Hallo Macaslaut,

danke für deine ausführliche Antwort.

Jetzt komme ich der Sache näher :)

Da ich ja bereits in das Konto 1755 gebucht habe, benötige ich ja ein "Gegenkonto" was der Lohn ist.

Da es jedoch kein Lohn ist, müsste ich es ja da wieder rausbuchen :)

Boah, des is ja echt kompliziert :(

Warum er es so will, weiß ich net, manchmal versteh ich ihn nicht wirklich so recht. Hab so bei mach anderen Sachen schon zu "kämpfen", dass ich wegen der (dachte Nichtigkeit) jetzt kein Großes Fass auf mache, dass er es so hat wie er es braucht. Sollte doch ne Lohnprüfung kommen, so ist es wirklich mehr als ordentlich.

Seine Erklärung war diese, dass sich so manch ein Chef die Gutscheine selbst einsteckt, und das dass dann damit vermieden wird, auch die Rückfragen bei etwaigen Prüfungen.
Eigentlich haben wir so was nicht wirklich, ab und an, lässt sich unser Cheffe eben dann doch net lumpen ;)

Und erst hatte ich eine "Zettel", wo darauf gestanden ist, dass in dem Monat XX der Gutschein Betrag YY,00 an den Mitarbeiter ausgegeben wurde. Der Mitarbeiter als auch der Chef haben darauf unterschrieben und hab es zum Lohn geheftet. Mehr dachte ich nicht, dass zu tun wäre ;) (ok, die Nebenbuchung von DP auf Sachbezug - und gut.)

Aber so sollte ich es korrigieren ;)

Dann buch ich es vom "Lohn-Konto" wieder raus, da es ja da nicht richtig ist - und mein 1755er Konto ist wieder paletti  :klatschen:  :idea:  :green2:

Danke :)

VG,
Anni
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[CODE]Da es jedoch kein Lohn ist, müsste ich es ja da wieder rausbuchen
[/CODE]

Das ist  Lohn. Das Konto 6130 gehört zu den Lohnkonten und taucht in der GuV
In den Lohnaufwendungen auf. Aber  man muss es nicht unbedingt noch über die Lohnabrechnung machen.  Wofür?
:wink1:  Hallo Macaslaut,


Zitat
Macaslaut schreibt:
Das ist  Lohn.

Ich lasse es nicht "komplett" aus dem Lohn - sondern buche es ja in den Bereich der Personalaufwendungen. (löhne + Gehälter)
Aber ich hatte es ja auf "Gehälter" und habe es zusätzlich nochmals in das Konto "Sachzuwendung" gebucht. Damit wäre es ja doppelt drin ? Daher habe ich jetzt "Gehälter" storniert - und die Buchung auf "Sachzuwendung" gelassen.
Mein Verrechnungs-Kto. 1755 ist somit auf null. Anders wäre es ja doppelt in die Aufwendungen gewesen - was ja nicht richtig ist.....

Zitat
Macaslaut schreibt:
Aber  man muss es nicht unbedingt noch über die Lohnabrechnung machen.  Wofür?

Dass es dem Mitarbeiter eindeutig zugeordnet wird, dass dieser den Gutschein erhalten hat - sagt unser Steuerberater ......

VG,
Anni
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