Hotelübernachtung am 1. Tätigkeitsort

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Hotelübernachtung am 1. Tätigkeitsort
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Vorgang:

Ein Arbeitnehmer musste aus betrieblichen Gründen im Hotel neben dem 1. Tätigkeitsort (Firmensitz) übernachten.

Muss diese Übernachtung versteuert und verbeitragt werden, da die Übernachtung am 1. Tätigkeitsort erfolgt ist? Wir sind hier im Unternehmen unterschiedlicher Meinung.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.  :)

Viele Grüße
Saphi
Wenn der Betrag unter 44 Euro liegt, dann fallen keine Steuern an.
Hallo,

Wenn die Übernachtung betrieblich veranlasst war und vom Arbeitgeber bezahlt wurde (Rechnung läuft auf AG), passiert dasselbe wie bei Reisen. Warum sollte der AN für betriebliche Veranlassungen private Steuern zahlen, oder seinen jeweils monatlichen Steuerfreibetrag bis zu 44EUR "opfern" müssen?

Denn wenn der AN zB. über die 10h Arbeitszeit kommt, hat der AG eine Fürsorgepflicht für den AN u d darf ihn eigentlich nicht mehr nach Hause fahren lassen. Diese Beispiel ist bereits eine betriebliche Veranlassung. Es gibt unzählige weitere.
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Mit der Antwort wurde ich in meiner Meinung betätigt - super  :)

Viele Grüße
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