ich habe folgenden Vorgang:
Ein Arbeitnehmer musste aus betrieblichen Gründen im Hotel neben dem 1. Tätigkeitsort (Firmensitz) übernachten.
Muss diese Übernachtung versteuert und verbeitragt werden, da die Übernachtung am 1. Tätigkeitsort erfolgt ist? Wir sind hier im Unternehmen unterschiedlicher Meinung.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
Saphi
















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