Jobrad in der Lohnabrechnung: verschwundener Rabatt

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Jobrad in der Lohnabrechnung: verschwundener Rabatt
Ich bin ein Anfänger in der Buchhaltung. Da stöße ich auf so einen Fall, den ich mit meinen begrenzten Wissen nicht erklären kann. Vielleicht kann mir hier jemand eine logische Erklärung liefern.

Sachverhalt: Ein Freund von mir bekommt von seinem AG, der zugleich E-Bike Hersteller ist, Jobrad geleast. Laut Vertrag gewährt der AG ihm einen Mitarbeiterrabatt  i.H.v. 60%,  die UVP liegt bei 8000 €, also Kaufpreis für ihn 3200€.
Die Leasingrate bezahlt er monatlich in Form von Gehaltumwandlung ca.100€,  der Geldwerte Vorteil beträgt, wie erfahrenen Lohnbuchhalter bekannt ist, 0.25% des Listenpreises, (da Vertrag nach dem 01.01.2020 gemacht), also jeden Monat 20€.

In der Lohnabrechnung wird so berechnet: Bruttolohn minus Gehaltsumwandlung 100€ plus 20€ geldwerter Vorteil, dann werden Steuer und Sozialabgaben abgezogen dann wieder minus den o.g. 20€, den Rest bekommt der AN als Nettolohn.

Meine Frage wäre:  wo bleibt der Rabatt, der in der Regel auch als geldwerter Vorteil gilt, der auch den Lohnsteuer &co. und den Sozialabgaben unterliegt, ist nirgendwo in der Lohnabrechnung zu sehen, fast 2 Jahre vorbei noch niemals gesichtet.

Kann jemand mich darüber aufklären, wie hat der Lohnbuchhalter des genannten AG aus seiner buchahlterischen Trickkiste herausgeholt, um den zweiten geldwerten Vorteil (den Rabatt) komplett verschwinden zu lassen?
Hallo J.Stein,

ich bin Fachkraft Personalabrechnung. Soweit ich das nach deinem geschilderten Sachverhalt beurteilen kann, ist die Lohnabrechnung korrekt abgelaufen.

Da hat auch kein Lohnbuchhalter in ein Trickkiste gegriffen und was verschwinden lassen.

Es sind einfach zwei unterschiedliche Sachverhalte. Das eine wird über die Buchhaltung erfasst und das andere geht über die Lohnabrechnung.

Für den Mitarbeiter, der das Jobrad geleast hat, geht eigentlich das nichts an, wie sein Arbeitgeber das buchhalterisch behandelt hat.
Dafür ist er ja nicht verantwortlich.

Bei der Berechnung der Leasingrate wird ja auf die Bemessungsgrundlage abgestimmt und da wurde der Rabatt ja bereits berücksichtigt.
So sehe ich das.

LG
Danke für Deine Antwort.

Aber hier sind 2 geldwerte Vorteile vorhanden!  Der eine bezieht sich auf das geleaste 8000€ teuere Bike, auf die Vertragslaufzeit von 36 Monaten verteilt, sind es 20 Euro. Auch wenn der AN keinen Rabatt von seinem AG bekommt, werden diese 20 Euro auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.


Es geht um den 2. geldwerte vorteil,  es geht um den Mitarbeiterrabatt (also Listenpreis minus 4%des Listenpreis minus jährlicher Rabattfreibetrag i.H.v 1080 € minus der vom AN gezahlte Kaufpreis).  Meine Frage ist eben, wo ist der Mitarbeiterrabatt hin? Warum kommt dieser in der Lohnabrechnung gar nicht zum Ausdruck?

Was die Finanzbuchhaltung parallel zu der Lohnbuchhaltung macht, ist mir auch klar, der geldwerte Vorteil wird als Sachzuwendung an Personal verbucht,unterliegt der Ust.. Aber das steht hier nicht zur Diskussion.
Hallo J. Stein,

ich denke es gibt keinen zweiten "geldwerten Vorteil". Das ist hier nämlich der Denkfehler.

Es gibt einen Rabatt, den der Arbeitgeber verbuchen muss. Das Jobrad ist zunächst bei ihm, dem AG im Anlagevermögen ausgewiesen. Er ist ja der Eigentümer.
Aber da müßte man jetzt den Wert einsehen, also mit welchem Wert das Jobrad im Anlagevermögen drinsteht.
Und da hat ein Mitarbeiter keine Einsicht.
Da könnte er höchstens in der Lohnbuchhaltung nachfragen. Ob er Auskunft bekommt, ist fraglich.

Vermutlich konnte der AG einen so hohen Rabatt geben, weil er es zum Einkaufspreis bzw. Selbstkostenpreis bzw. Herstellkosten  ohne Gewinnspanne ins Leasing gegeben hat.
Ohne die Buchhaltung des Arbeitgebers zu kennen, kann man hier keine Aussagen machen. Aber das steht hier eigentlich nicht zur Debatte.

Vermutlich hat der AG das über das Konto "gewährte Rabatte" abgewickelt. Aber das setzt dann einen Kauf voraus.
Vielleicht wird aber auch dieses Konto erst bebucht, wenn der Kauf abgeschlossen ist mit der letzten Leasingrate.

Ok Kaufoption ist vorhanden. Aber noch zahlt der Mitarbeiter die Leasingraten und das Jobrad ist noch nicht gekauft, sondern gemietet.
Es ist ja kein klassischer Ratenkaufvertrag, sondern ein Leasingvertrag.

Der geldwerte Vorteil von 0,25% des Bruttolistenpreises bezieht sich auf die Privatnutzung des Jobrades, also auf die km, die er privat fährt.
Normalerweise wäre der 1% vom Bruttolistenpreis. Aber wegen den steuerlichen Vergünstigungen ist der ja schon gemindert auf 0,25%.
Also ist hier die Bemessungsgrundlage ja schon geändert/gemindert  worden.

Ich kenne ja auch die vertraglichen Bedingungen nicht. Ich würde vorschlagen sich den Leasingvertrag genau anzusehen und zu schauen, was da vereinbart worden
ist.

LG
Das ist aber ein komischer Mischmasch von Ratenzahlung und Mitarbeiterrabatt.
Die Berechnung des geldwerten Vorteils ist m.E. nicht ganz korrekt.
Die 0.25% vom Listenpreis (8.000 EUR) würden nur gelten, wenn die Firma das Bike zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellt.

Hier handelt es sich aber um einen Verkauf mit einem Personalrabatt in Höhe von 4.800 EUR.
Für Personalrabatte gibt es dann noch einen (jährlichen) Freibetrag von 1.080 EUR.

Eigentlich müsste der geldwerte Vorteil hier bei 1.560 EUR liegen über 3 Jahre gerechnet und eine Versteuerung von 20 EUR im Monat entspricht ungefähr einem Steuersatz von 46%. Der Ansatz ist vermutlich eher pragmatisch gewählt aber sicherlich nicht zu einem großen Nachteil für den Freund (auch wenn er vielleicht nicht nahe am Spitzensteuersatz liegt). Ob man den geldwerten Vorteil über mehrere Jahren strecken kann, ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt.
Bearbeitet: Dauerbucher - 26.11.2023 16:15:41
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