Ich erkundigte mich direkt und erfuhr dass er mich bis zum evtl. Ende 100% brauchen werde. Damit war due sache für mich klar und ich unterschrieb nicht.
Die Situation hat sich seitdem nicht geändert: die Auftragslage ist mau aber es gibt dennoch genügend zu tun.
Deshalb war nicht nur ich überrascht als ich den buchungsbeleg buchen wollte, sondern diverse Kollegen als sie ihre Abrechnung lasen. Kurzarbeit 100%, m.W. entspricht dies einem versuchten bzw. Vollzogenen subvemtionsbetrug nach 264 StGB- je nachdem ob die Meldung abgeschickt wurde. Das weiß ich nicht.
Für mich stellt sich nun die Frage ob ich durch einfaches Buchen des Beleges mich der Beihilfe schuldig mache.
Mir ist klar dass ich dagegen protestieren werde und Muße aber was sind die Optionen?