Kurzarbeit CORONA

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Kurzarbeit CORONA, Verdacht auf Missbrauch
Vor ein paar Wochen hat der Chef einer kleinen Firma einen Mitarbeiter beauftragt Eeinverständniserklärungen für eine evtl. KURZARBEIT einzuholen.
Ich erkundigte mich direkt und erfuhr dass er mich bis zum evtl. Ende 100% brauchen werde. Damit war due sache für mich klar und ich unterschrieb nicht.
Die Situation hat sich seitdem nicht geändert: die Auftragslage ist mau aber es gibt dennoch genügend zu tun.

Deshalb war nicht nur ich überrascht als ich den buchungsbeleg buchen wollte, sondern diverse Kollegen als sie ihre Abrechnung lasen. Kurzarbeit 100%, m.W. entspricht dies einem versuchten bzw. Vollzogenen subvemtionsbetrug nach 264 StGB- je nachdem ob die Meldung abgeschickt wurde. Das weiß ich nicht.

Für mich stellt sich nun die Frage ob ich durch einfaches Buchen des Beleges mich der Beihilfe schuldig mache.

Mir ist klar dass ich dagegen protestieren werde und Muße aber was sind die Optionen?
Gruß Shasta-Cor
Zitat
Shasta-Cor schreibt:
durch einfaches Buchen des Beleges mich der Beihilfe schuldig mache.

Du hast den Beleg bekommen und gebucht. Dafür wirst du auch bezahlt. Man macht sich strafbar, wenn man durch die falschen Angaben den Subventitionsgeber betrügt und nicht durch das Buchen der Belege.
Ganz so einfach ist es aber nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 14.01.2015 - 1 StR 93/14 aber nicht. Demnach sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.

1. Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten. In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen.

2. Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ"

Im Zweifel lieber anwaltlichen Rat einholen

:wink1:
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Zitat
Jogi schreibt:
Ganz so einfach ist es aber nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 14.01.2015 - 1 StR 93/14 aber nicht. Demnach sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden.

1. Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten. In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen.

2. Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ"

Im Zweifel lieber anwaltlichen Rat einholen

Hallo Jogi,


Danke für die Antwort insbesondere das Urteil. Das werde ich mir mal erfolgen.

Gruß

S-C
Gruß Shasta-Cor
[CODE]Ganz so einfach ist es aber nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 14.01.2015 - 1 StR 93/14 aber nicht[/CODE]

In diesem Urteil handelt es sich um zwei Geschäftsführer, die gemeinsam ein Unternehmen gegründet haben und  durch die Erstellung der fiktiven Rechnungen zu Unrecht die Umsatzsteuer und Investitionszulage kassiert haben. Einer wurde als Hauptätetr angeklagt und der andere als Beihilfe. Was hat das alles  es denn mit dem einfachen Buchhalter zu tun?
Bearbeitet: Macaslaut - 12.05.2020 09:26:13
Diese Frage habe ich mir beim genauen Lesen der Urteile auch gestellt.
Gruß Shasta-Cor
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor In vielen Ländern weltweit – in Europa u. a. Deutschland, Polen und Frankreich – wird der Versand von E-Rechnungen in den nächsten ein bis fünf Jahren verpflichtend. SAP-Anwenderunternehmen stellt die......

Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Ein Gehalt von über 100.000 Euro muss in zukunftsfähigen Berufen kein Traum bleiben. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, in welchen Berufsgruppen und Branchen ein......

Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter*in Buchhaltung Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere ......

Buchhalter (m/w/d) für unsere Wohnungseigentümergemeinschaften Die Bayerische Wert- und Grundbesitz Verwaltung GmbH ist ein traditions­reiches Unter­nehmen der Wohnungs­wirt­schaft mit den Schwer­punkten Miet- und WEG-Ver­waltung im Raum München, welches zum Firm......

Controller*in – Forschungsinstitut Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Fo......

Objektbuchhalter:in (m/w/d) DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreue......

Bilanz-/Hauptbuchhalter (m/w/d) Der Verkehr ist unsere Welt. Die Produkte und Systeme von SWARCO machen ihn sicherer, flüssiger und komfortabler. 5.500 MobilitätsexpertInnen arbeiten weltweit an den Verkehrslösungen für morgen und ü......

Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d) Die Zech-Unternehmens­gruppe­ wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Ent­wicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitar­bei­terinnen und Mitar­beitern erbringen wir unter......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max‑Planck-Forschungs­gruppen aufgeteilt.... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und Kundinnen verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und Mandant... Mehr Infos >>

(Junior) Projektmanager / Prozessmanager im Rechnungswesen (w/m/d)
Nutze deine Chance: Verstärke unser derzeit zweiköpfiges Team als Prozess- und Projektmanager (w/m/d) im Rechnungswesen. Eure gemeinsame Mission: Die abteilungsübergreifende Optimierung unserer Prozesslandschaft. Mehr Infos >>

Accountant General Ledger (gn) Vollzeit/Teilzeit
Deine Aufgabe bei DKV Mobility? Als Teil einer führenden europäischen B2B Plattform für On-the-Road Paymentlösungen, arbeitest Du in einem spannenden Umfeld. Unsere Aufgaben definieren sich durch unseren Purpose: To drive the transition towards an efficient and sustainable future of mobility. Wir... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Bilanzbuchhalter Buchhaltung & Controlling (m/w/d)
Sie lieben Zahlen? Sie behalten auch bei komplexen Finanzthemen den Überblick und fühlen sich in der Welt von Bilanzen, Buchungen und Jahresabschlüssen zu Hause? Von der sorgfältigen Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle bis hin zur Mitwirkung an strategischen Finanzentscheidungen – Sie beeindru... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Controlling-System (Unternehmensplanung und Steuerung)

Mit dem RS-Controlling-System steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Es ermöglicht Ihnen Ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch Soll-/Ist-Vergleiche in den einzelnen Bereichen (G+V, Bilanz, Kapitalflussrechnung/Liquidität) können gezielt Abweichungen analysiert werden.
Mehr Informationen >>

Vertriebsmanagement Paket mit 10 Excel Vorlagen

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Das Vertriebsmanagement-Paket enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Vertrieb bewährt haben. Unter anderem enthält dieses Tool Vorlagen zum Ampel Diagramm, Chart Monatsentwicklung und Konditionsmanagement Vertrieb. Ideal für Mitarbeiter aus dem Vertrieb wie Key Account, oder Sales Management! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.