Nach Kündigung - Lohnberechnung für Teillohnzahlungszeitraum inkl. Urlaub und aller angefallenen Überstunden

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Nach Kündigung - Lohnberechnung für Teillohnzahlungszeitraum inkl. Urlaub und aller angefallenen Überstunden
Ein Hallo an alle,

wir haben jetzt bei uns den Fall, dass wir, mehrere Mitarbeiter, während des laufenden Monats quasi gezwungen sind, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen., neuer AG übernimmt direkt, mir geht es aber um unsere Endabrechnungen.
Überstunden wurden nie ausgezahlt und sollten durch Freizeitausgleich abgebaut werden, was aber, aufgrund Personalmangels, nicht passiert ist. Ebenfalls ist noch Resturlaub vom Vorjahr 2025 vorhanden. Wie wird das Ganze denn in der Lohnbuchhaltung für den Teillohnzahlungszeitraum berechnet? Sehe ich das richtig, dass bei aktuell 9 Tagen im laufenden Monat, die Steuerlast anteilig für den kompletten Monat berechnet wird? Urlaubstage & Überstundenvergütung gehören da ja eigentlich nicht zum regulären Gehalt und würden das gesamte Monatsbrutto enorm erhöhen.

Vielleicht kennt sich da jemand hier aus und könnte mir mit einer fiktiven Beispielrechnung helfen bzw. die Berechnung erklären.

Vielen lieben Dank im Voraus!
Hallo Fedi,

es ist schwierig hier eine Antwort zu schreiben, weil wir hier im Forum deinen Fall gar nicht richtig prüfen können.
Wir wissen nicht, was in deinem Arbeitsvertrag steht oder gilt ein noch ein Tarifvertrag.

Allgemeine Infos alles um das Thema Lohn-und Gehalt findest du auf der Internetseite lohn-info.de
Die Überstunden müssten eigentlich ausbezahlt werden, wenn Sie genehmigt worden oder angeordnet worden sind, Resturlaub müsste auch ausbezahlt werden.
Dafür gibt es Formeln, die du alle unter dieser Internetseite findest.

"In solchen Fällen (wenn das Arbeitsverhältnis während eines nicht vollen Monats endet) während dieser Zeit bezogene Arbeitslohn ist auf die einzelnen Kalendertage
umzurechnen, um die Lohnsteuer zu berechnen..Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem mit der Zahl der Kalendertage vervielfachten Betrag der Lohnsteuer-Tagestabelle."

Das beantwortet deine Frage, dass die Steuerlast anteilig berechnet wird. Nach Kalendertagen und mit der Lohnsteuertagestabelle.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann man sich den nicht genommen Urlaub ausbezahlen lassen . Das nennt sich Urlaubsabgeltung. Nicht zu verwechseln mit dem anderen Begriff Urlaubsentgelt. Die Urlaubsabgeltung zählt nicht zum regulären Gehalt.
Überstundenvergütungen zählen nicht zu den regelmäßigen Arbeitsentgeltbestandteilen. (Quelle Haufe)
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die besagt, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden ist unwirksam.

Also damit klärt sich auch die zweite Frage, dass Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung nicht zum regulären Gehalt gehören.

Die Berechnung machen die Lohnprogramme, wenn man sie mit den richtigen Daten füttert.
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