Sozialbeiträge auf Studiengebühren

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Sozialbeiträge auf Studiengebühren
Hallo,
Folgender Sachverhalt,
meine Tochter wird ab September ein duales Studium beginnen. Sie bekommt vom Praxispartner 1060Euro Ausbildungslohn, wird dann SV-Abgaben darauf bezahlen müssen, es wurde gesagt am Ende bleiben 850 über. Sie müsste davon ihren Lebensunterhalt, Miete Essen usw, bestreiten. Sie muss dann aber davon wiederum 600 Euro Studiengebühren an die Hochschule zahlen. Normalerweise zahlt der Praxispartner die Studiengebühren direkt an die Hochschule.  Kann man das abrechnungstechnisch nicht vor dem SV-Abzug irgendwie auf der Lohnabrechnung aufschlüsseln, dass wenigsten die Studiengebühren SV frei angerechnet werden.
jeder Euro zählt.

Mfg Thomas
Hallo Tombbg,

ich habe für dich recherchiert :

lohn-info.de, Reiter ABRECHNUNG, unter Punkt STUDENTEN......Information zu dualen Studiengängen
steht folgender Satz:

Nicht zum Arbeitsentgelt gehören die vom Arbeitgeber getragenen oder übernommenen Studiengebühren für ein Studium des Arbeitnehmers, soweit sie
steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind. (§1 Abs. 1 Nr. 15 Sozialversicherungsentgeltverordnung)

Meiner Meinung nach kann man die Studiengebühren nicht verbeitragen, wenn sie nicht zum Arbeitsentgelt gehören.
Allerdings kenne ich mich steuerrechtlich nicht aus. Die Verordnung sagt ja hier, das das nur gilt, wenn es steuerrechtlich kein Arbeitslohn ist....
Da müsste man halt nochmals recherchieren....

Normalerweise folgt das Sozialversicherungsrecht dem Steuerrecht d.h. wenn steuerfrei, dann meistens  auch sozialversicherungsfrei.

Natürlich gibt es viele verschiedene Lohnarten, die je nachdem steuer-bzw. sozialversicherungsfrei sind. Ich habe aber im Moment kein Zugriff auf die DATEV
Lohnarten. Ich denke, der Lohnabrechner wird bestimmt eine Lohnart finden, die dann passt.

LG
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