Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
mehrere Geräte wurden innergemeinschaftlich erworben (reverse charge Verfahren). Normalerweise würde ich mit deren Abschreibung beginnen jedoch ist die Umsatzsteuer noch nicht bezahlt (die Voranmeldung kann ich nur ab dem 1.12.2019 im Elster für Nov durchführen).
Da meine Frau nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist frage ich mich...und auch euch
ob ich schon aus der ganzen Summe (Nettopreis+USt.) die Abschreibung berechnen darf, auch wenn die USt. nur am 10. Januar 2020 vom Finanzamt abgebucht wird (meine Frau unterliegt der "Ist-Besteuerung" und der Kleinunternehmerregelung ).
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
M.G.
ich habe folgendes Problem:
mehrere Geräte wurden innergemeinschaftlich erworben (reverse charge Verfahren). Normalerweise würde ich mit deren Abschreibung beginnen jedoch ist die Umsatzsteuer noch nicht bezahlt (die Voranmeldung kann ich nur ab dem 1.12.2019 im Elster für Nov durchführen).
Da meine Frau nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist frage ich mich...und auch euch

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
M.G.