ich war schon länger nicht mehr im Forum, heute habe ich eine Frage an Euch.
Es gibt einen Zugang von 2 Kühlschränken aus einem externen Lager. Die Bestellung und Anschaffung war also vor 2Jahren und der Beginn der Betriebsbereitschaft ist jetzt.
Nun findet man in der Buchhaltung die Rechnungen nicht, bzw. man kann keinen Bezug mehr zur damaligen Bestellung herstellen.
Dürfen diese Kühlschränke nun in das Anlagevermögen aufgenommen werden, wenn keine Rechnung vorliegt?
Der Wert würde sich an Kühlschränken gleicher Bauart bestimmen lassen.
Viele Grüße
Kimstern





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