Wie hoch ist die Afa bzw Nutzungsdauer wenn ich in 2017 ein Betriebsgebäude erwerbe
mit Bauantrag in den 80er Jahren. Richtet sich die Afa gemäß § 7 (4) dann nach dem Datum
des Bauantrages oder nach dem Datum des Kaufvertrages also 2017. Welcher % Satz
ist richtig?
Die Grunderwerbssteuer zählt zu den Anschaffungskosten des Gebäudes, oder?
Vielen Dank im Voraus?
mit Bauantrag in den 80er Jahren. Richtet sich die Afa gemäß § 7 (4) dann nach dem Datum
des Bauantrages oder nach dem Datum des Kaufvertrages also 2017. Welcher % Satz
ist richtig?
Die Grunderwerbssteuer zählt zu den Anschaffungskosten des Gebäudes, oder?
Vielen Dank im Voraus?