Gebäude-Afa

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Gebäude-Afa, Abschreibungsdauer
Wie hoch ist die Afa bzw Nutzungsdauer wenn ich in 2017 ein Betriebsgebäude erwerbe
mit Bauantrag in den 80er Jahren. Richtet sich die Afa gemäß § 7 (4) dann nach dem Datum
des Bauantrages oder nach dem Datum des Kaufvertrages also 2017. Welcher % Satz
ist richtig?

Die Grunderwerbssteuer zählt zu den Anschaffungskosten des Gebäudes, oder?

Vielen Dank im Voraus?
Das Datum des Kaufvertrages ist unerheblich.

Die AfA-Sätze bestimmen sich wie folgt:

Das Gebäude gehört zu einem Betriebsvermögen und dient nicht Wohnzwecken und der Bauantrag wurde nach dem 31. März 1985 gestellt: 3 % p.a.

Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kommt es allein auf das Datum der Fertigstellung an:

Fertigstellung des Gebäudes nach dem 31. Dezember 1924: 2 % p.a.
Fertigstellung des Gebäudes vor dem 1. Januar 1925: 2,5 % p.a.

Beträgt die voraussichtliche Rest-Nutzungsdauer des Gebäudes weniger als 33, 50 oder 40 Jahre, können die Anschaffungskosten auf die tatsächliche Nutzungsdauer verteilt werden.

Ja, die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungskosten. Die Steuer ist jedoch auf das Gebäude und den Grund und Boden aufzuteilen.
Vielen Dank für die Anwort. Welchen Nachweis benötige ich denn für eine kürzere Nutzungsdauer?
EIn Gutachten eines Sachverständigen wäre hier sicher hilfreich. Aber ich wage zu bezweifeln, dass das den Aufwand lohnt.
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