Also, wir haben eine Bürosoftware für 249,- € gekauft. Ist das GwG oder ist das Büromaterial? Selbstständig nutzbar ist sie nicht und sie gehört ja auch zu keinem Anlagegut? Erleuchtet mich mal bitte!
Danke schon mal.
Eure Ponschie
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11.11.2008 08:28:49
Hallo, Thema GwG ist für mein kleines Hirn irgendwie zuviel, daher brauch ich euch mal wieder!
Also, wir haben eine Bürosoftware für 249,- € gekauft. Ist das GwG oder ist das Büromaterial? Selbstständig nutzbar ist sie nicht und sie gehört ja auch zu keinem Anlagegut? Erleuchtet mich mal bitte! Danke schon mal. Eure Ponschie |
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11.11.2008 12:20:20
Hallo,
Software fällt in den Bereich immaterielle Wirtschaftsgüter, also grundsätzlich aktivierungspflichtig. Beim Betrag von 250 EUR fällt die Software in den Sammelposten. LG, Biene |
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11.11.2008 12:36:29
Ach, vielen Dank! Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Hab den Begriff immatierielle Wirtschaftsgüter gerade gegoogelt, aber bin nicht so richtig draus schlau geworden. Was fällt denn noch so unter diesen Begriff?? LG |
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11.11.2008 12:39:51
Hi Biene,
hab doch gerade was gefunden: immateri?lle Wirtschaftsgüter = nicht stoffliche Vermögenswerte eines Unternehmens (z. B. Kundenkreis, innere Organisation, Mitarbeiterstamm, Konzessionen, Kontingente, Patente, Lizenzen), die selbstständig bewertbar sind und dem Geschäftsbetrieb dienen. Das scheint mir auf Software aber doch nicht so ganz zu passen. Software ist doch stofflich, oder!? Bin leider immer noch ratlos!! Gibts noch ne andere Möglichkeit??? LG Ponschie |
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11.11.2008 13:32:05
Hallo,
Software wird i.d.R. im Rahmen von Lizenzverträgen überlassen, die Nutzungsrechte darstellen. Nutzungsrechte sind, wie Du schon herausgefunden hast, immaterielle Wirtschaftsgüter. Es gibt jedoch eine Menge Besonderheiten für die Bilanzierung von Software. Z.B. Betriebsysteme werden anders behandelt als Anwendersoftware. Auch die Frage, ob die Software selbst erstellt wurde oder nicht, ist entscheidend für die Bilanzierung. Aktuell kommt die Frage nach der Bilanzierung von Webanwendungen hinzu. Dies hier zu erläutern wäre jedoch zu komplex. Hier jedoch ein guter Fachbeitrag zum Thema: Bezüglich der Behandlung als Sammelposten, muss ich mich korrigieren, wenn das stimmt was ehok1981 in diesem Beitrag sehr gut erklärt: War mir so noch nicht bekannt. LG, Biene |
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12.11.2008 08:23:41
Wow, danke Biene!!! Das ist doch mal ne kompetente Antwort!!
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