Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage zu Restwerten bei Abschreibungen und kann dazu leider keinerlei Information finden.
Gibt es bei Steuerlichen Abschreibungen einen Restwert der nach dem Ablauf der Nutzungsdauer noch verbleibt? (nicht der Jährlich wechselnde verbleibende Wert während der Nutzungsdauer eines Objekts soweit ich weiß nennt man diese Werte auch Restwerte)
Also ich meine damit nicht ob ein Objekt nach der Nutzungsdauer noch einen Wert hat (ob es noch für Geld verkauft werden kann) sondern ob nach den Gesetzen der Steuerlichen Abschreibung ein Restwert von den Anschaffungskosten zu Anfangs abgezogen wird um die Abschreibungsbeträge zu ermitteln? Wenn ja bestimmt man diesen Restwert selbst oder gibt es dort vorgaben?
Ich war mir zu Anfangs noch sicher das Restwerte nur bei den internen Abschreibungen (book depreciation) angewandt werden und das bei Steuerlichen Abschreibungen (tax deprecaition) immer bis Null (1€) abgeschrieben wird.
Ich habe eine Frage zu Restwerten bei Abschreibungen und kann dazu leider keinerlei Information finden.
Gibt es bei Steuerlichen Abschreibungen einen Restwert der nach dem Ablauf der Nutzungsdauer noch verbleibt? (nicht der Jährlich wechselnde verbleibende Wert während der Nutzungsdauer eines Objekts soweit ich weiß nennt man diese Werte auch Restwerte)
Also ich meine damit nicht ob ein Objekt nach der Nutzungsdauer noch einen Wert hat (ob es noch für Geld verkauft werden kann) sondern ob nach den Gesetzen der Steuerlichen Abschreibung ein Restwert von den Anschaffungskosten zu Anfangs abgezogen wird um die Abschreibungsbeträge zu ermitteln? Wenn ja bestimmt man diesen Restwert selbst oder gibt es dort vorgaben?
Ich war mir zu Anfangs noch sicher das Restwerte nur bei den internen Abschreibungen (book depreciation) angewandt werden und das bei Steuerlichen Abschreibungen (tax deprecaition) immer bis Null (1€) abgeschrieben wird.