Ein Unternehmen möchte seine komplette EDV-Hardware tauschen. Hierzu gehören Monitore, Drucker, PCs, Laptops, Tastaturen und Mäuse. Die Anzahl der einzelnen Artikel geht in die Tausende. Der Lieferant stellt eine Komplettrechnung auf der jeder Artikel einzeln aufgeführt ist. Die Geschäftsleitung möchte gerne alles über 3 Jahre abschreiben. Der Aufwand aus einer Sofortabschreibung ( GwG ) ist dieses Jahr nicht gewünscht. Auch möchte man vermeiden, das ein Buchhalter für die Aktivierung tagelang beschäftigt ist.
Frage:
Kann man solch ein "Projekt" zusammenfassen oder muss dennoch jedes Wirtschaftsgut einzeln betrachtet und aktiviert werden?
Falls es die Möglichkeit gibt, den kompletten Tausch zu aktivieren, möchte ich auch gerne die gesetzliche Grundlage dazu erfahren, damit ich den Wirtschaftsprüfern etwas entgegen setzen kann.
Vielen Dank!
Frage:
Kann man solch ein "Projekt" zusammenfassen oder muss dennoch jedes Wirtschaftsgut einzeln betrachtet und aktiviert werden?
Falls es die Möglichkeit gibt, den kompletten Tausch zu aktivieren, möchte ich auch gerne die gesetzliche Grundlage dazu erfahren, damit ich den Wirtschaftsprüfern etwas entgegen setzen kann.
Vielen Dank!