Buchen der Übernahmeposten von einem Kaufvertrag über eine Gaststätte

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Buchen der Übernahmeposten von einem Kaufvertrag über eine Gaststätte
Hallo  :wink1:

Also hier der Sachverhalt:

Mandantin (wir nennen Sie mal A) übernimmt von der Vorbesitzerin (nenn wir mal B) die Gaststätte. (4/3 Rechner, Kein Opos)

Im Kaufvertrag steht folgendes:
_________________________________________________________
§1 Kaufvertrag umfasst aufgeführte Gegenstände:
 
*Bestuhlung 1.500€
*Getränkekühler 300€
*Biervorkühler 1.400€
*div. offenen Getränke  250€

(Insgesamt 3.450€)

§2
(1)Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 3.450€

(2) Übernahme Verbindlichkeiten:

* Ausstehende USt VZ 01-03 2.000€
* Verb. beim Steuerberater für Buchhaltung  350€
* Mietrückstände 900€
(Insgesamt 3.250€)

Verkaufspreis             3.450€
abzüglich Verb.           3.250€

Der offene Betrag beträgt 200€ und ist an B zu überweisen.

____________________________________________________

So die relevante Fassung, Über Firmenwerte etc. steht hier nichts.

Dann gibt es noch ein Darlehn das durch einen neuen Vertrag auf A überschrieben wurde. Offener Stand 5.000€ . Unter den Unterschriften steht Handschriftlich;: Das Darlehn wird nicht ausgezahlt. Die Darlehnsnehmerin (A) übernimmt den noch offnen Saldo von der Vorbesitzerin


Nun meine Probleme:

1. Das Darlehn müsste mit bei den Verbindlichkeiten des Kaufvertrags aufgeführt werden, da A ja keine Gegenleistung für das Darlehn bekommt.

2. Wie Buche ich die Verb, und die Wirtschaftsgüter ein?

Laut meinem Chef (aber der war sich nach dem ganzen Hin und Her heute auch nicht mehr sicher) sollte ich so buchen:

(zusammengefasst, in Wahrheit alles einzeln gebucht)

35 Firmenwert    3.250€
an 640 Darlehn 1             3.250€

35 Firmenwert    5.000€
an 641 Darlehn 2          5.000€

und die WG´s

410 Geschäftsausstattung 1.400€
480 GWG                                1.800€
3200 Waren (ohne Steuer)   250€
an 640 Darlehn 1                                3.450€

Für mich ergibt dies aber keinen Sinn.... 640 Darlehn 1 wird niemals auf 0 kommt. Die Verb. werden zwar abbezahlt aber die WG´s bleiben auf 640 und haben keine Ausgleichsmöglichkeit.

3. Weil ich langsam vor lauter Zahlen die Buchhaltung nicht mehr sehe........ Es ist richtig das ich für die Buchhaltungskosten die als Verb. übernommen und entstanden sind als B noch das Geschäft geführt hat, keine VoSt abziehen kann, auch wenn A diese begleicht nachdem sie bereits Ihr Gewerbe führt..... Oder?

Zur Info.... Wir haben die Buchhaltung erst vor kurzem übernommen... Die ersten Monate war A beim Buchhaltungsbüro von B und ist dann zu uns gekommen, da dort untranderem aussagen gemacht wurden wie "Ihre Bank (von der einiges fürs Geschäft bezahlt wird) kann buchhalterisch nicht berücksichtigt werden" oder "Die Anschaffungen die Sie vor der Gewerbeanmeldung gemacht haben sind alle Privat auch wenn Sie dies fürs Geschäft geholt haben" (unteranderem der Kaufvertrag der am 30.04.2017 ausgestellt wurde, das Gewerbe aber erst zum 01.05.2017 angemeldet wurde.


Ich hoffe nach all dem Geschreibsel hier..... ^^; ..... steigt noch jemand durch und kann mir Feedback geben. Werd mir den Sachverhalt auch noch mal angestrengt durch den Kopf gehen lassen.  :o

LG
Maslo
Abagesehen davon, dass der Kaufpreis m. E. nach um die Darlehensvaluta hätte gekürzt werden müssen (also bei einer Valuta zum Übernahmezeitpunkt von mehr als 200 € hätte eigentlich B an A etwas zu zahlen! Aber das müssen A und B untereinander ausmachen.

Buchen musst du doch die übernommenen Anlagegegenstände und Schulden! Einen wie auch immer gearteten Firmenwert gibt es hier nicht!
Du buchst also:
410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €

     an 1890 Privateinlage                     3.450 €.

1890 Privateinlage (hier sollte saldiert werden, da nur der Kaufpreis eine "echte" Einlage ist) 3.250 €
     an  1780 UStVA                                2.000 €
     an  1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
     an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.

Die Barzahlung ist ausserhalb der Buchhaltung, quasi privat von A nach B.

Nun noch das Darlehen (das tut weh, da nun Privatentnahme)
1800 Privatentnahmen   an 640   5.000 € (Firmenwert ist hier nicht, es wurde eine betriebliche Verbindlichkeit übernommen, führt nicht zu einem Firmenwert).

Insgesamt ein schlechtes Geschäft für A - sie sollte versuchen, die Darlehensvaluta von B erstattet zu bekommen.

Vielleicht hilft es dir weiter.
@sogehts

Ich möchte einmal einen anderen Vorschlag zur Diskussion einwerfen, das betrieblich Darlehen, gehört mit in die "Bilanz" ich verstehe nicht warum das extra ist.
Weiterhin sehe ich hier schon einen Firmenwert.

Aktiva 3.450 und Passiva (3.250+5000Darlehen) =  8.250€
Eigenkapital = -4.800€

Kaufpreis = 5.200 abzgl Eigenkapital =-4.800 = Firmenwert 10.000€

Aktiva
Goodwill 10.000€
410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €
GESAMT 13.450

PASSIVA
an  1780 UStVA                                2.000 €
    an  1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
    an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.
   an Darlehen                                   5.000
GESAMT 8.250

Eigenkapital 5.200€


Meinungen ? :-)
Bearbeitet: sroko - 20.11.2017 22:56:53
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
[CODE]Kaufpreis = 5.200 abzgl Eigenkapital =-4.800 = Firmenwert 10.000€[/CODE]
Warum ist der Kaufpreis plötzlich 5.200 Euro? Der beträgt nach wie vor 200 Euro-das was tatsächlich überwiesen wird. Dementsprechend ist der FW-5.000 Euro.Da man davon ausgeht, dass die Bilanz aufgestellt wird und nicht  EÜR, dann würde ich persöhnlich bei A folgende Buchungen vornehmen:

410 Geschäftsausstattung 1.400 €
480 GWG                                   300 €
420 Bestuhlung                     1.500 €
3200 Waren                                250 €
FW                                            5.000
                                                                 an Kreditor A  8.450

2 Buchung
Kreditor A 8.250

                                       an    1780 UStVA                                2.000 €
                                       an 1600 Verb. LuL (StB)                   350 €
                                        an  1700 sonst. Verb. (Mieten)         900 €.
                                    an Darlehen                                   5.000
GESAMT 8.250

Zahlung Buchung: Kreditor  A an Bank/ Kasse 200 oder Privateinlage
Bearbeitet: Macaslaut - 21.11.2017 12:06:14
Hallo Macaslaut,

Der Kaufpreis setzt sich halt auch zusammen aus den 200€ und dem Darlehen/Übernahme der Verbindlichkeit.
Nur weil die Verbindlichkeit erst in z.B. 6 Monaten fällig wird, hat er sich doch im Kaufvertrag verpflichtet 5.200€ zu zählen im Tausch gegen die Firma.

Aber du hast Recht es kommt darauf an, wir haben 2 mögliche Szenarien.

Ich muss aber insoweit meine Aufstellung auch korrigieren in Version A und B:

A: Das 5k Darlehen ist in der Firma und erzahlt nur "200" Euro aber übernimmt alle Verbindlichkeiten
EK Firma -4.800 Zahlung 200€ = Goodwill 5.000

Oder

B: Das Darlehen hat wirklich nix mit der Firma zu tun, dann

EK Firma = 200€ und Kaufpreis 5.200 = Goodwill 5.000

Wir haben in beiden Versionen eine Goodwill von 5k.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Warum geht ihr eigentlich bei einem so kleinem Unternehmen von Bilanzierung aus? Es besteht absolut keine Notwendigkeit dazu und die Frage deutet auch nicht auf ein bilanzierendes Unternehmen hin.

Und worin soll der Firmenwert begründet sein? Den müsstest ihr wegen Wertlosigkeit nämlich sofort abschreiben!

Aber wenn ihr meint .... m.M.n. führt ein "Fehlkauf" nie zu einem Firmenwert. Das Darlehen ist nicht im Kaufvertrag aufgeführt, also wenn das Finanzamt hier ganz stur ist, wird  nicht einmal das Darlehen anerkannt als betrieblich veranlasst (kann ja auch ein Freundschaftsdienst gewesen sein, da mir die Verkäuferin B als heillos überschuldet aussieht).
Hallo Sogehts,

im HGB ist ja der 246er

Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.

im HGB über 10 Jahre abzuschreiben und

im EStG §7 über

Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Zeitraum von 15 Jahren.

abzuschreiben.

Ich denke der Firmenwert gilt auch bei EÜR, weil ja auch die Regelungen für Anlagevermögen und AFA gelten. Der Firmenwert gil als immaterieller VG §5(2).

Außerdem ist der Firmenwert sogar in der Anlage EÜR erwähnt in Zeile 33:

33 Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Firmenwert) 131

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 21.11.2017 22:07:08
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Payhawks verifizierte KI-Agenten erfassen Rechnungen und sparen Nutzern vier Jahre manuelle Arbeit Payhawks verifizierte KI-Agenten erfassen Rechnungen und sparen Nutzern vier Jahre manuelle Arbeit Payhawk, der Anbieter der gleichnamigen, KI-basierten Plattform für Ausgabenmanagement, hat neue Funktionen für seinen mit Cloudflare verifizierten Financial Controller Agent angekündigt. Dieser ruft ......

Umsetzung eines BFH-Urteils: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz Umsetzung eines BFH-Urteils: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz Das Bundesministerium der Finanzen hat im BMF-Schreiben vom 03.03.2026 angekündigt, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an einigen Stellen zu ändern. Der Grund dafür ist das Urteil des Bundesfinanzhofs......

Stepstone Langzeit-Analyse: Soft Skills in fast jedem zweiten Job gefragt Stepstone Langzeit-Analyse: Soft Skills in fast jedem zweiten Job gefragt Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit werden für Arbeitgeber immer wichtiger. Eine Langzeit-Analyse aller Jobs auf Stepstone.de seit 2019 zeigt: Soft Skills werden in offenen Jobs heute deutlich......


Aktuelle Stellenangebote


Finanzbuchhalter (m/w/d) Die DPG ist der innovative Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden bieten bundesweit ein breit......

Referent Rechnungswesen & Technische Anlagenbuchhaltung (m/w/d) Wir von Thyssengas sind echte Pioniere. Als einer der führenden deutschen Fernleitungsnetzbetreiber transportieren wir Gase seit über 100 Jahren verlässlich, sicher und präzise – durch NRW und Teile N......

Haupt-Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) Die KEMNA-Gruppe ist eine moderne Unternehmensgruppe mit langer Tradition und vereint die Bereiche Rohstoffgewinnung, Baustoffproduktion und Verkehrswegebau. Als eines der größten Bauunternehmen sowie......

Haupt-Bilanzbuchhalter/in (m/w/d) Die KEMNA-Gruppe ist eine moderne Unternehmensgruppe mit langer Tradition und vereint die Bereiche Rohstoffgewinnung, Baustoffproduktion und Verkehrswegebau. Als eines der größten Bauunternehmen sowie......

Finanzbuchhalter (m/w/d) Wir suchen zur Verstärkung unseres Buchhaltungsteams ab sofort einen motivierten und engagierten BUCHHALTER (m/w/d) für eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden). Werd......

Expert HR-Controlling (w/m/d) Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushal......

Meistern Sie den Jahresabschluss: Mit einem Lächeln

Bild1_Haufe.png
Jahresabschluss ohne Stress? Mit Haufe Finance Office Premium inkl. KI-Assistent CoPilot Finance sind Sie hierfür bestens ausgestattet. Erfahren Sie in der kostenlosen Produktpräsentation, wie Ihnen das gelingt!   

Jetzt kostenlos anmelden!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik
Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs) im Rahmen von Solvency II. Du unterstützt Vorstand und Abteilungsleitung im Rahmen des internen... Mehr Infos >>

Controller Planung und Prognose (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Controller Konzernkostenrechnung und Reporting (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>