Buchen einbehaltene Steuer durch unseren Kunden Saudi-Arabien

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Buchen einbehaltene Steuer durch unseren Kunden Saudi-Arabien
Hallo zusammen!

Wir haben für einen Kunden aus England ein Projekt in Saudi-Arabien durchgeführt.
Nun hat der Kunde 5 % der Brutto-Rechnungssumme einbehalten, um sie quasi für uns als Steuer an Saudi-Arabien abzuführen.

Das scheint auch in Ordnung zu sein:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/565003/

Wie verbuche ich das richtig, damit es am Ende im Jahresabschluss korrekt einberechnet wird?
Warum werden 5% der Rechnungssumme einbehalten, wenn doch eigentlich nur der Gewinn (also Einnahmen abzgl. der eigenen Kosten, die unser Kunde ja gar nicht kennt) zu versteuern sind?

Vielen Dank im Voraus!

Schröder
Bearbeitet: Schröder - 02.08.2019 10:39:33
Hallo Schröder

[CODE]Warum werden 5% der Rechnungssumme einbehalten, wenn doch eigentlich nur der Gewinn (also Einnahmen abzgl. der eigenen Kosten, die unser Kunde ja gar nicht kennt) zu versteuern sind?
[/CODE]
Deswegen, weil der Kunde dies ja nicht kennt jedoch abführen muss.

[CODE]Wie verbuche ich das richtig, damit es am Ende im Jahresabschluss korrekt einberechnet wird?[/CODE]

Das ist die Forderung gegenüber dem FA, da diese Quellensteuer bei der Abgabe der Steuererklärung  angerechnet wird.
Bearbeitet: Macaslaut - 02.08.2019 11:18:48
Hallo Macaslaut.
Erstmal vielen Dank!

Ist diese Forderung an das Finanzamt auch noch nachträglich (also in den Jahresabschluss 2018) einzubuchen?

Der Einbehalt erfolgte in 2016. Wir sind ursprünglich davon ausgegangen, dass der Einbehalt für Garantieleistungen erfolgte. Die Garantiezeit ist nun abgelaufen, und ich wollte die Summe nachfordern, da hat mich der Kunde auf die Verwendung als Steuer für die RSA aufmerksam gemacht (bisserl peinlich für uns  :oops: ).

Oder muss ich bzw. unser Steuerberater den Abschluss 2016 nochmal korrigieren?.
Natürlich muss sich der Steuerberater  um das kümmern. Dieses Forum ist nicht die richtige Plattform für solche Fragen. Aber so am Rande:

Ihr habt ursprünglich die Forderung gegen Kunden aus RSA gebucht. Nach der Zahlung ist dann 5% der Forderung  geblieben. Diese 5% hätte man in 2016 gegen das Konto 7639 ( SKR04) umbuchen müssen. Alle restlichen Sachen  abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, (Berechnung der tatsächlichen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) auf die Einnahmen aus RSA, Umbuchungen der Differenz zwischen der Quellensteuer und tatsächlichen anrechenbarer Steuer, etc.) soll der Steuerberater machen.
OK, vielen Dank!  :)

Ich bin erst seit Juni 2019 im Unternehmen, und räum gerade mal die Kreditoren- und Debitorenkonten von den Altlasten auf.  Da bin ich bei diesem Konto hängen geblieben.

Dass ich hier keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen kann (bzw. darf), weiß ich. Aber jetzt kann ich dem Chef jedenfalls sagen, dass ich den Fall an den Steuerberater abgeben muss.  ;)

Viele Grüße
Schröder.
Der Vollständigkeit halber:
Ob das "so richtig war", dass es damals einbehalten wurde, ist eigentlich nur zu beantworten, wenn man den Vertrag kennt und die Zahlungsmodalitäten.

Eines unserer Tochterunterunternehmen in Saudi Arabien hat da einige Schwierigkeiten.
Als Lieferanten sind einige großen Internetkonzerne mit Sitz in Irland. Die interessiert das nicht die Bohne und der Betrag hat voll auf deren Konto einzugehen. Die Steuer muss dann von unserer Tochter in KSA bezahlt werden. Und vertragsmäßig kommt man da auch nicht bei, da entsprechende Formulierung.
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