Mein Mandant eine Inc (US-Kapitalgesellschaft) mit Sitz in Berlin USt-Soll-Versteuerung und mit Debitoren-und Kreditorenbuchhaltung hat einen Vollstreckungsbescheid Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten. Buche ich den gesamten Forderungsbetrag als Rechts- und Beratungskosten und als Verbindlichkeit gegenüber dem Amtsgericht? Buche ich dann die Verbindlichkeit gegenüber den Gläubiger(Hauptforderung des Gläubigers) als Verbindlichkeit gegenüber dem Amtsgericht um?
Gruß Jens Holland
Gruß Jens Holland