Differenzbesteuerung im Ausland (EU)

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Differenzbesteuerung im Ausland (EU), §25a - welches Konto für den differenzbesteuerten Verkauf eines Fahrzeuges innerhalb der EU?
:wink1:  Hallo zusammen,

hab mal eine Frage, wir haben ein Fahrzeug von einem privat angekauft, dadurch ergibt sich ja beim Weiterverkauf die Differenzbesteuerung nach §25a.

Jetzt hat das Fahrzeug ein Franzose gekauft.

Er bekommt natürlich die Rechnung ohne Umsatzsteuer, da das Fahrzeug - so oder so - ja durch die Differenzbesteuerung umsatzsteuerfrei ist.



8940 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen
EU-Lieferungen 19 % USt


Dieses Konto ist ja nun eher ungeeignet, oder?
Soll ich dafür ein Konto suchen, welches Erlöse steuerfrei in der EU-Lieferung ist? Gibt es so ein Konto?

Oder soll ich einfach, wie bei innländischen Verkauf das Konto Erlöse Gebrauchtwagen differenzbesteuert nehmen? Hier wird ja keine Steuer verbucht.

Oder was sehe ich falsch  :denk: ?

Danke für eure Hilfe im Voraus.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni  :wink1:,


wir haben erst vor kurzem einen Fahrzeughändler mit Differenzbesteuerung als Mandanten aufgenommen und dort hatte ich ebenfalls so eine ähnliche Geschichte (nur ging bei uns das Auto nach Polen).

Gebucht habe ich das Ganze so (SKR 03):

Einkauf Auto:

3220 Wareineingang über 500€ (selbst betitelt) 11.750,00 €
an 1200 Bank                                                                                     11750,00 €

Verkauf

1200 Bank                                                                         12.900,00 €
an 1776 USt                                                                                          183,61 €
an 8191 USt Erlöse nach §25 und §25a UStG 19% USt              966,39 €
an 8193 USt Erlöse nach §25 und §25a UStG ohne USt             11.750,00 €


Also ganze normal wie bei allen anderen Verkäufen im Inland, schon alleine deswegen weil die Übergabe des Autos in der Regel in Deutschland stattfindet.

LG
Maslo
Hallo b]Maslo,[/b]

danke für deine ausführliche Antwort.

Ja, die "normale" Buchung macht Sinn :) so hab ich es jetzt dann auch getan.

Doch nur weil die Übergabe in Deutschland stattfindet, ist es nicht immer nur ein "normales" Steuergeschäft.
Denn der Kunde hat ja die Möglichkeit durch Zoll und Ausfuhrpapiere zu belegen, dass die Ware - in diesem Fall das Auto - in ein EU-Land oder Drittland befördert wurde und dort angemeldet wurde.

Aber das sind dann die Feinheiten, welches es dann betrifft, wenn es um die Umsatzsteuer geht ;)

Vielen Dank für deine Antwort.

VG,
Anni
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Hallo zusammen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Es geht um einen deutschen Autohändler, der ein Fahrzeug mit 19 % in Deutschland einkauft und dann nach Polen weiterverkauft mit Zollpapieren/Ausfuhrbescheinigungen etc.

Könnt Ihr mir helfen und den Buchungssatz nennen?


Vielen vielen Dank vorab.


LG Tax2015
Hallo Tax,

also erst einmal ist wichtig zu wissen ob das Fahrzeug an einen Unternehmer oder eine Privatperson verkauft wird.

Wenn es an eine Privatperson verkauft wird ist es der Buchungsatz den du in meinem oberen Post siehst.

An einen Unternehmer ist es schon schwieriger....

Heir hat der Autohändler ein Wahlrecht (!) (sofern der Einkaufspreis über 500€ liegt)

1. Das Auto wird der Differenzbesteuerung unterworfen:
                       Das Auto wird buchhalterisch genauso behandelt wie bei einem Verkauf an einen Deutschen. Der Polnische Abnehmer darf das Auto ebenfalls mit Differenzbesteuerung weiterverkaufen.

2. Das Auto wird nicht der Differenzbesteuerung unterworfen.
                      Das Verkauf ist ein Innergemeinschaftlicher   Erwerb (§6a UStG) und wird entsprechend gebucht (Erlöskonto 8320 SKR 03) Hierbei aufpassen das alle Vorraussetzungen wie USt ID nummer gegeben sind! Hier darf auch nicht mit Differenzbesteuerung weiterverkauft werden.

Hoffe es Hilft.

Liebe Grüße

Maslo
Bearbeitet: Maslo - 20.11.2017 18:17:49
Hallo Maslo,

hast du gelesen, dass in der Frage steht das das Auto mit 19% eingekauft wurde?
Somit ist aus meiner Sicht die Diff besteuerung hinfällig.

VG
Sroko  :)
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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