Frage zu Buchung Fahrtkosten mit dem Privat-Kfz

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Frage zu Buchung Fahrtkosten mit dem Privat-Kfz
Hallo!

Ich habe Fragen zur Verbuchung von Fahrtkosten mit dem Privat-PKW und würde mich über jede Hilfe sehr freuen!

- Zunächst eine grundsätzliche Frage zur Kilometererfassung:
Ich bin Einzeunternehmer und muss nur die EÜR machen. Mein Büro befindet sich in meinem Wohnhaus.
Die Fahrten sehen so aus, dass ich von meinem Büro (Wohnort) zu Kunde 1 fahre, dann zu Kunde 2 usw. und nach dem letzten
Kunden wieder nach Hause (Büro); also Rundtouren.
Gilt dann die ganze Tour als betriebliche Fahrt, oder muß etwas abgezogen werden?

- Das Ganze würde ich gerne über die 0,3 € Kilometer-Pauschale ansetzen.
Reicht da das Fahrtenbuch als Nachweis?

- Man muss ja darauf achten, dass die betriebliche Nutzung weniger als 50 % beträgt.
Da ich mein Unternehmen erst Ende März 2021 gegründet habe, bezieht sich das dann vermutlich
auch nur auf Fahrten zwischen Ende März und 31.12.2021?

- Muss ich das dann auf "4673 (SKR 03) Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" buchen?

Danke für jede Hilfe!
Hallo Hans,

habe jetzt Zeit gefunden, mal wieder im Rechnungswesen-Portal vorbeizuschauen und habe deinen Beitrag gelesen
und will dir die Fragen nach meinem Wissensstand beantworten.

Frage 1
Würde auch sagen, die ganze Tour gilt als betriebliche Fahrt, sofern du nicht mega Umwege gefahren bist.
Warum meinst du, dass da was abgezogen werden soll ?

Frage 2
würde ich sagen, dass das Fahrtenbuch reicht, sofern es es korrekt geführt wurde.

Frage 3
würde ich auch mit ja beantworten.

Frage 4
würde ich nein sagen. Das ist nicht das passende Konto. Das würde ich nehmen, wenn der PKW im Geschäftsvermögen ist.
Das richtige Konto wäre:
(Konto an Gegankonto)
KfZ- Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende KfZ an Privateinlagen

LG
Hallo und danke für deine Antwort!

"Warum meinst du, dass da was abgezogen werden soll ?"
ich wußte jetzt halt nicht genau, ob dann z.B. die Fahrt vom letzten Kunden nach Hause
als Privatfahrt zu sehen ist. Aber da mein Büro ja an meinem Wohnort ist sollte das ja nicht sein.

"KfZ- Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende KfZ an Privateinlagen"
Das gibt's in meinem Buchhaltungsprogramm so nicht. Zumindest nicht unter dem Namen.

Bei mir gibt es folgende Möglichkeiten bei den Ausgaben-Belegen:

Zitat
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil)
Fahrten von eurer Wohnung bis zur Arbeitsstätte könnt ihr grundsätzlich mit 30 Cent je Entfernungskilometer (einfache Strecke) als Betriebsausgaben geltend machen.
4678 (SKR 03)
entfernungspauschale, fahrtkosten

oder:

Zitat
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (nicht abziehbarer Anteil)
Fahrten von eurer Wohnung bis zur Arbeitsstätte könnt ihr grundsätzlich mit 30 Cent je Entfernungskilometer (einfache Strecke) als Betriebsausgaben geltend machen. Wird die 1% Regelung angewandt, ist der 30 Cent je Entfernungskilometer übersteigende Betrag unter den nicht abziehbaren Betriebsausgaben zu erfassen.
4679 (SKR 03)
entfernungspauschale, fahrtkosten

oder:

Zitat
Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte
Aufwendungen des Unternehmers für die einfache Fahrten von der Wohnung zum regelmäßigen Arbeitsplatz/ Büro (ersten Tätigkeitsstätte) gehören zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben, die in Höhe der Entfernungspauschale (KfZ 0,30 EUR, Motorrad/Motorroller/MoPed 0,20 EUR, E-Bike/Pedelec 0,20 Euro) pro Entfernungskilometer angesetzt werden können. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel. Ebenso wenig kommt es auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen an. Lediglich die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können voll angesetzt werden, wenn diese die Pauschalbeträge überschreiten.
4175 (SKR 03)

Was ist jetzt das Richtige?

Danke!
Sie haben noch nicht gesagt, ob Sie mit oder ohne USt Ihre Einnahmen/Ausgaben erfassen! Sind Sie Kleinunternehmer  - vermutlich ohne  steuerliche Beratung!

Haben Sie weitere Einkünfte, oder Ihre Ehefrau...
Hallo,

Ich bin Einzelunternehmer mit USt. Ich wüßte jetzt allerdings nicht, welchen Einfluss das auf
die Buchung haben sollte..
Ich nutze meinen Privat-PKW teilweise für betriebliche Fahrten, und möchte einfach nur wissen wie ich das
buchen muß bei der EÜR.
Hallo Hans,

wenn sich dein Büro in deiner Wohnung in deinem Haus befindet, ist dein Haus deine Betriebsstätte.
Von hier aus betreibst du dein Geschäft.
Du hast also keine Fahrten Wohnung-Betriebsstätte.

Die Fahrten zum Kunden sind keine Fahrten "Wohnung-Betriebsstätte" und regelmäßiger Arbeitsplatz trifft es auch nicht.

Das Konto "Kfz-Kosten....." ist im DATEV Kontenplan SKR 03 und 04 drin und ein Standartkonto.

Die Frage ist noch zu klären, was du für ein Buchhaltungsprogramm hast. Ich nehme an WISO ?
Wenn das nicht drin ist muss man unter einer anderen Rubrik suchen. (Sonstige betriebliche Aufwendungen)

Ich bin übrigens ausgebildete Finanzbuchhalterin. Hab also bissl Ahnung....

LG
ein Forum kann nur Tipps geben und keine steuerliche Beratung!

Eigenes Haus = Betriebsstätte?? Schon mal überlegt, ob das steuerlich Probleme bringen kann?  Wegen Betriebsvermögen?

Nur "buchen" kann auch falsch sein bzw. es gibt Fallen!!!
Zitat
Ich bin übrigens ausgebildete Finanzbuchhalterin. Hab also bissl Ahnung....
Hab ich doch nie bezweifelt?..

Also ich nutze die Software "Papierkram" . Das ist sehr einfach
und gerade für so Klein-/Einzelunternehmer gedacht.

Man kann dort nur EÜR machen.
Dazu erstellt man entweder Einnahmen- oder Ausgabenbelege.

Bei den Einnahmenbelegen gibt es, was KFZ angeht, nur "Private KFZ Nutzung (1% Regel), 8921".

Bei den Ausgabenbelegen gibt es  (außer denen die ich oben genannt habe):

"Sonstige KFZ-Kosten, 4580
Auf dieses Konto werden alle Kfz-Kosten verbucht, für die kein eignes Aufwandskonto zur Verfügung steht. Beispiele: Fremdfahrzeugkosten für Leih- oder Mietwagen, Abschleppkosten etc."

"Sonstige betriebliche Aufwendungen, 4900" gibt es natürlich auch noch.


Edit:
Ich habe jetzt nochmal mit verschiedenen Stichwörtern gegoogelt.
Es gibt von dem Anbieter meines Programmes dafür eine Anleitung.
Keine Ahnung warum ich das vorher nicht gefunden habe...  :oops:

Dort steht man soll es wie folgt buchen:
Zitat

Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten

Aufwendungen für den Transfer bei einer ausschließlich betrieblich veranlasste Reise eines Unternehmers können in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt werden. Beispiele: Flugkosten, Bahnkosten, Taxikosten, Fahrtkosten (privates Kfz), Parkgebühren etc. Für die Erfassung von Übernachtungskosten sowie für die Verpflegungsmehraufwendungen stehen separate Konten zur Verfügung.
4673 (SKR 03)
reise, reisekosten, taxi, bahn, fahrtkosten
Da ich keine Fahrten Wohnung-Betriebsstätte habe, ist dann die Fahrt zum Kunden wohl eine Reise..

Siehe hier:
Wie wird ein Auto verbucht, das sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird?
Hallo Hans,

ja, jede geschäftlich veranlasste Fahrt und sei es nur, um einen Geschäftsbrief zur Post zu bringen, sind als Reisekosten anzusehen.

Ich wollte dir noch mitteilen, dass du erst am Jahresende entscheiden kannst, wie das "Privatauto" steuerlich zu behandeln ist,
nachdem du den Gesamtkilometerstand und die Summe der geschäftlichen und privat gefahrenen km zusammenrechnest und
diese dann in Prozente umrechnest.

Erst dann kannst du die richtigen Konten für die Verbuchung raussuchen.

LG
Hallo Fachkraft,

danke nochmal!

Ja das ist mir klar, dass das erst zum Jahresende geht. Aber das ist ja jetzt auch nicht mehr soo lang hin.. :-)
Bin jetzt bei 44 % geschäftlich, und da wird wohl auch nichts mehr dazukommen.
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