Frage zu Privatentnahme/Privateinlage

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Frage zu Privatentnahme/Privateinlage
Hallo allerseits!

Ich habe da folgendes buchhalterisches Problem: Wir haben eine GbR mit zwei Gesellschaftern, nämlich meinen Kollegen und mich. Wir verwenden SKR03 und machen eine EÜR.

Jetzt war mein Kollege neulich auf einem Fachkongress, der hat 95,00 Euro netto + 18,05 Euro Umsatzsteuer gekostet, also insgesamt 113,05 Euro. Die Teilnahme an diesem Fachkongress wollte er privat bezahlen, hat das aber erst mal über unsere Firma laufen lassen. Daher habe ich die 113,05 Euro an den Veranstalter überwiesen und als Fortbildungskosten gebucht.

Heute hat mein Kollege von seinem Privatkonto 95,00 Euro auf unser Firmenkonto überwiesen, um die Kosten für das Ticket wieder auszugleichen. Er ist offenbar der Meinung, daß er die Umsatzsteuer weglassen könne, weil wir die ja eh als Vorsteuer abziehen. Das ist meiner Ansicht nach Quatsch, ich denke, daß er auch noch die restlichen 18,05 Euro auf unser Firmenkonto nachzahlen muß, damit ich mit der ganzen Sache etwas anfangen kann. Oder sehe ich da etwas falsch?

Jetzt stellt sich mir die Frage: Handelt es sich bei der Bezahlung des Tickets von unserem Firmenkonto um eine Privatentnahme, und bei der Rückzahlung um eine Privateinlage? Und wenn ja, wie muß ich das buchen? Und sehe ich das richtig, daß sowohl bei der Privatentnahme als auch bei der Privateinlage die Umsatzsteuer abgeführt bzw. zurückgezahlt werden muß?

Gruß

Matthias
Hallo Matthias,

das er nur den Netto-Betrag zurückzahlt finde ich in Ordnung, denn die anderen 18,05 euro bekommt ihr ja vom FA wieder, somit ist über diese Summe niemanden ein Schaden entstanden.

Da ihr euch geeinigt habt, das er dieses Seminar alleine von seinem Gewinn tragen soll, könnt ihr ein Teilh. Kto. nicht verwenden, da ansonsten hierüber immer ein Fehlbetrag entstehen würde.
Ich würde dann wie folgt bei einer EÜR buchen: Bank an Verrechnungskto. Ist-Versteuerung (nicht erfolgswirksam).

Das Seminar habt ihr ja schon als Betriebsausgabe verbucht, hierbei profitierst du nun sogar noch vom geringeren Gewinn und somit einer geringeren Steuerlast am Ende des Jahres. Während er die vollen 95,- Euro bezahlt hat. :wink:

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Also erst mal vielen Dank für Deine rasche Antwort! :)

Zitat
Ansimi quote:

das er nur den Netto-Betrag zurückzahlt finde ich in Ordnung, denn die anderen 18,05 euro bekommt ihr ja vom FA wieder, somit ist über diese Summe niemanden ein Schaden entstanden.
Also bekommen wir die 18,05 Euro auch dann wieder, wenn mein Kollege die Kosten für das Ticket von seinem eigenen Geld bezahlt? Wenn das so ist, dann ist das tatsächlich in Ordnung. Ich dachte nur, das würde dann automatisch als private Ausgabe zählen, so daß wir dann keine Vorsteuer abziehen könnten. Spielt es dabei eine Rolle, ob ich das Ticket als Fortbildungskosten oder als Privatentnahme buche? Welches von beiden nehme ich überhaupt am besten, Fortbildungskosten oder Privatentnahme?

Zitat
Ansimi quote:

Da ihr euch geeinigt habt, das er dieses Seminar alleine von seinem Gewinn tragen soll, könnt ihr ein Teilh. Kto. nicht verwenden, da ansonsten hierüber immer ein Fehlbetrag entstehen würde.
Ich würde dann wie folgt bei einer EÜR buchen: Bank an Verrechnungskto. Ist-Versteuerung (nicht erfolgswirksam).
Da komme ich jetzt nicht ganz mit... Was genau meinst Du hier mit Teilhaberkonto, unser Firmenkonto oder das Privatkonto meines Kollegen? Wie genau ist das mit dem Fehlbetrag, der hier entstehen würde? Muß ich die 95,00 Euro als Privateinlage buchen, oder als negativen Betrag auf das Konto für Fortbildungskosten?

Zitat
Ansimi quote:

Das Seminar habt ihr ja schon als Betriebsausgabe verbucht, hierbei profitierst du nun sogar noch vom geringeren Gewinn und somit einer geringeren Steuerlast am Ende des Jahres. Während er die vollen 95,- Euro bezahlt hat. :wink:
Aber wenn mein Kollege den Betrag zurückzahlt, dann hat er die Kosten doch wieder ausgeglichen, so daß wir doch eigentlich keinen geringeren Gewinn haben dürften, oder?
Ich hatte bisher es so verstanden, das es sich im eine betriebl. Veranstaltung handelt, die die Anforderungen für eine Betriebsausgabe erfüllt, wenn dem so ist buchst du es als Fortbildungskosten ein und erhälst über den Betrieb die Vst. zurück.

Wenn dem nicht so sein sollte, ist die Verbuchung einfach: Teih. Kto an Bank und nach Rückzahlung Bank an Teih. Kto. Dann hättest du auch recht das er die Brutto-Summe zurückzahlen muss.

Bei einer Gbr verwendet man anstatt der 1800ff Konten die teih. Konten 1900ff und legt dort für jeden teilh. ein eigenes Kto an, so kann man am ende des Jahres schnell feststellen wer unterjährig wieviel Geld schon entnommen hatte bzw. eingelegt hatte um die Gewinnauszahlung vorzunehmen. Denn wenn der 1 Teilh. 1000 Euro entnommen hatte und der 2. im lfd. Jahr z.B. durch selbst gezahlte Belege 1.000 Euro eingelegt hatte, wäre es sehr ungerecht den Gewinn zu teilen und beiden das selbe auszuzahlen :wink:

Zitat
Eisenbart quote:
Aber wenn mein Kollege den Betrag zurückzahlt, dann hat er die Kosten doch wieder ausgeglichen, so daß wir doch eigentlich keinen geringeren Gewinn haben dürften, oder?
Nun wenn wir von einer Betriebsausgabe ausgehen, dann wird diese den Gewinn mindern, während die Rückzahlung erfolgsneutral über ein Verrechnungskonto läuft. Der Gewinn wäre also um 95 Euro niedriger, da sie aber eingezahlt wurden, können sie trotzdem wieder entnommen werden und zwar 47.50 Euro steuerfrei, für jeden von euch beiden.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Eisenbart,

so sehe ich das auch das du doppelt davon profitierst.
Er läßt dich am Wissen der Fortbildung teilhaben und
trägt die Kosten auch noch alleine. 8)
Beste Grüße BiBu
Also so gaaanz langsam verstehe ich das... Aber noch mal sicherheitshalber für Doofies wie mich: Die Zahlung von 113,05 Euro habe ich auf das Konto 4945 "Fortbildungskosten" gebucht, mit 19 Prozent Vorsteuer als Steuerschlüssel. Dadurch gehen 95,00 Euro auf das Konto 4945 und 18,05 Euro auf das Konto 1576.

Nur was mache ich mit den 95,00 Euro, die mein Kollege inzwischen auf unser Firmenkonto überwiesen hat? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann buche ich die einfach als "nicht betriebsrelevant"?
Ja richtig, hierfür gibt es in der EÜR ein Verrechnungskonto. Im SKR03 ist es das Kto. "1371 Gewinnermittlung § 4/3 EStG nicht ergebniswirksam "

Du kannst die Einzahlung auch zu jeweil 50% auf die Teilh.-Konten verteilen, wie du möchtest.

Gängige Praxis ist es jedoch nicht, denn es ist eigentl. schon so wie BiBu es geschrieben hat, entweder ist es betriebl. und beide profitieren und es ist auch eine Betriebsausgabe oder es bleibt Privatsache und taucht im Betrieb nirgends auf. Wenn ihr das ganze unkompliziert haben wollt, dann zahlt ihr die 95,- Euro zurück und der andere gibt dir 47,50 auf die Hand, das ergiebt dann wieder das selbe Ergebnis. Klingt vielleicht im ersten Moment unlogisch, doch wenn du dir das mal mit simplen Zahlen aufmalst, wie die Gewinnverteilung ohne so einer Rechnung aussieht und dann mit, kommst du schnell dahinter.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Alles klar, vielen Dank für Eure Antworten! :)
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (6 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft BFH-Urteil: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft Wenn eine Kapitalgesellschaft, z. B. eine GmbH, Mitunternehmeranteile an einer Personengesellschaft mit Gewinn veräußert, unterliegt dieser Gewinn bei der Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer......

Digitalisierungs­aktivitäten im Mittelstand verlieren deutlich an Schwung Digitalisierungs­aktivitäten im Mittelstand verlieren deutlich an Schwung Aus dem neuen Digitalisierungsbericht von KfW Research geht hervor, dass die Digitalisierungsaktivitäten des deutschen Mittelstands über alle Wirtschaftszweige hinweg zuletzt eingebrochen sind. Der Anteil......

Stärker digitalisierte Unternehmen weisen eine höhere Produktivität auf Stärker digitalisierte Unternehmen weisen eine höhere Produktivität auf Je digitaler ein Unternehmen aufgestellt ist, umso produktiver ist es. Dieser Zusammenhang ist umso stärker ausgeprägt, je weiter die Digitalisierung des Unternehmens bereits fortgeschritten ist. Das ......


Aktuelle Stellenangebote


Referent (w/m/d) Controlling / Bewertungen Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Ausz......

Mitarbeiter Rechnungsprüfung (w/m/d) (Teilzeit) Wir in Yara sind Teil eines globalen Netzwerks und arbeiten gemeinsam daran, einige der wichtigsten Herausforderungen der Welt - Ressourcenknappheit, Ernährungsunsicherheit und Umweltveränderungen - g......

Manager, Controlling Road DACH (m/w/d) Bei DSV zu arbeiten bedeutet, in einer anderen Liga zu spielen. Als weltweit führendes Unternehmen im Bereich Transport und Logistik sind wir auf einer außergewöhnlichen Wachstumsreise. Lass uns gemei......

Sachbearbeiter Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhalter (m/w/d) Seit fünf Jahrzehnten stehen wir als Familienunternehmen METZ CONNECT für Präzision, Zuverlässigkeit und Erfindergeist im Bereich der elektrischen Verbindungstechnik. Mit rund 850 Mitarbeitenden an St......

Sachgebietsleitung (m/w/d) Finanzverwaltung und -steuerung Die Fachhochschule Südwestfalen zählt mit ca. 10.000 Studierenden zu den größeren staatlichen Fach­hoch­schulen in Nordrhein-Westfalen. Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwalt......

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn u......

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Financial Accountant / Buchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Forderungsfinanzierung... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Seit fünf Jahrzehnten stehen wir als Familienunternehmen METZ CONNECT für Präzision, Zuverlässigkeit und Erfindergeist im Bereich der elektrischen Verbindungstechnik. Mit rund 850 Mitarbeitenden an Standorten in Europa, Asien und Nordamerika entwickeln, produzieren und vertreiben wir Systeme für ... Mehr Infos >>

Referent (w/m/d) Controlling / Bewertungen
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Produktionscontroller (m/w/d)
GOLDBECK realisiert zukunftsweisende Immobilien in Europa. Wir verstehen Gebäude als Produkte und bieten alle Leistungen aus einer Hand: vom Design über den Bau bis zu Services im Betrieb. Aktuell beschäftigt unser Familienunternehmen mehr als 13.000 Mitarbeitende an über 100 Standorten bei einer... Mehr Infos >>

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhaltung
Menschen machen den Unterschied. Seit der Gründung im Jahr 1919 hat sich unser Familienunternehmen zu einem führenden Anbieter in den Bereichen Feuerverzinkung, Beschichtung, Rietbergbehälter und Gitterroste entwickelt. Heute arbeiten mehr als 1.750 Mitarbeitende an 20 Standorten in Deutschland, ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>