Ich habe da folgendes buchhalterisches Problem: Wir haben eine GbR mit zwei Gesellschaftern, nämlich meinen Kollegen und mich. Wir verwenden SKR03 und machen eine EÜR.
Jetzt war mein Kollege neulich auf einem Fachkongress, der hat 95,00 Euro netto + 18,05 Euro Umsatzsteuer gekostet, also insgesamt 113,05 Euro. Die Teilnahme an diesem Fachkongress wollte er privat bezahlen, hat das aber erst mal über unsere Firma laufen lassen. Daher habe ich die 113,05 Euro an den Veranstalter überwiesen und als Fortbildungskosten gebucht.
Heute hat mein Kollege von seinem Privatkonto 95,00 Euro auf unser Firmenkonto überwiesen, um die Kosten für das Ticket wieder auszugleichen. Er ist offenbar der Meinung, daß er die Umsatzsteuer weglassen könne, weil wir die ja eh als Vorsteuer abziehen. Das ist meiner Ansicht nach Quatsch, ich denke, daß er auch noch die restlichen 18,05 Euro auf unser Firmenkonto nachzahlen muß, damit ich mit der ganzen Sache etwas anfangen kann. Oder sehe ich da etwas falsch?
Jetzt stellt sich mir die Frage: Handelt es sich bei der Bezahlung des Tickets von unserem Firmenkonto um eine Privatentnahme, und bei der Rückzahlung um eine Privateinlage? Und wenn ja, wie muß ich das buchen? Und sehe ich das richtig, daß sowohl bei der Privatentnahme als auch bei der Privateinlage die Umsatzsteuer abgeführt bzw. zurückgezahlt werden muß?
Gruß
Matthias
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