Kryptowährungen verbuchen

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Kryptowährungen verbuchen
Hallo,

ich benötige dringend mal ein paar Vorschläge zum Umgang mit Krypto-Währungen. Mein Stb konnte mir nicht helfen und konnte mir auch keinen mit entsprechender Erfahrung vermitteln.
Mache EÜR (SKR03), buche aber trotzdem Soll/Haben. Folgende Geschäftsvorfälle muss ich jetzt buchen:

1) Ich erhalte Bitcoins aus meinem eigenen Mining-Betrieb
2) Ich bezahle eingekaufte Ware mit Bitcoins
3) Coins werden in eine andere Währung getauscht
4) Coins (wirklich Coins, kein Geld!) sollen aus dem Betriebs- ins Privatvermögen übernommen werden

Hat jemand für irgendeinen dieser Fälle schon mal eine Buchung vorgenommen?

Viele Grüße
Einmal abgesehen davon, dass ich der (persönlichen) Meinung bin, dass du hier in gefährliche Nähe des § 42 AO gerätst mit der Absicht, die Spekulationsgewinne/-verluste aus dem betrieblichen Bereich zu "entstricken" und damit nach einem Jahr aus der Steuerpflicht zu rutschen.

Meines Erachtens nach sind die Coins Vorräte, die entweder selbst hergestellt werden (dann musst du entscheiden, was als Herstellungskosten angesetzt werden muss, ich weiß nicht, was man für das "Mining" (kannst du nicht einfach auch "schürfen" sagen?) an eigenen Geldmittel einbringen muss. Die Kosten für diese Bitcoins verwendest du dann für die Bezahlung, d.h. du entnimmst Waren zur betrieblichen Verwendung = Gegenwert hier also die Kosten für die eingekaufte Ware). Der Tausch entspricht m. E. nach einem Verkauf, also Umsatz.

Die Übernahme in das Privatvermögen sehe ich (siehe oben) als sehr problematisch an. Ist m. E. nicht begründbar, warum du einerseits einen Gewerbebetrieb "Bitcoins" hast, aber die eigentlichen Erlöse dann in das Privatvermögen schieben willst. Da wird das Finanzamt rein steuerliche Gründe sehen und mit dem "Hammer" § 42 AO die Konstruktion zerschlagen und die Besteuerung deinem Gewerbebetrieb zuordnen mit der Folge, dass hier auch noch nach mehreren JAhren Gewinne zu versteuern sind (ESt und GewSt), Verluste natürlich dann auch angesetzt werden können.
Hallo,

Also ich sehe hier weniger ein Problem.
Was soll den an einer Privatentnahme, die mit dem Marktwert getätigt wird schlimm sein?  
Jeder Unternehmer muss sich doch ständig Geld 2-3000 Euro im Monat entnehmen um Leben zu können?

Man kann ja nicht generell unterstellen das er bei der Entnahme betrügt, heißt zu wenig bucht.

Die Produktionskosten soweit ich verstanden habe sind hauptsächlich Abschreibung auf Computer, Raummiete und ein großer Teil Stromkosten.

Schönen Gruß

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Danke erstmal für diese wirklich konstruktiven Beiträge. Den Fall etwas in Bitcoin zu zahlen muss ich vllt. nochmal separat angehen, wenn er wirklich ansteht. Denn wenn eine Rechnung in EUR ausgestellt wird, aber in Bitcoin zahlbar, ist ja trotzdem eine Vorsteuer etc. ziehbar. Könnte mir vorstellen, dass man dann den zu zahlenden Bitcoin-Betrag zum aktuellen EUR-Wechselkurs umrechnet und ggf. Währungsverluste/-gewinne oder so was buchen muss, wenn eine Differenz zum EUR-Betrag entsteht.

Zweiteres, nämlich die Privatentnahme ist viel spannender für mich. Ich vertrete nämlich genau die Auffassung wie @sroko. So wie ich es aber grundsätzlich verstanden habe, muss man wohl den Bitcoin schon zum Zeitpunkt der Einnahme mit dem entsprechenden EUR-Kurs versteuern und bei Veräußerung daraus entstehende Kursgewinne/-verluste ebenfalls versteuern. Wobei ich denke, dass eigentlich nur für bilanzierende Unternehmen interessant ist. Für eine EÜR sollte es doch eigentlich reichen, wenn man den Kurs beim Verkauf/Entnahme heranzieht, oder? Nehmen wir es mal ganz genau:

1) Ich nehme am 01.10.2017 einen Bitcoin ein und alles nachfolgende wird sofort im Anschluss durchgeführt
2) Dieser wird mit dem entsprechenden EUR Wert eingebucht
3) Direkt wird der Bitcoin an der Börse verkauft (unterstellen wir, dass er am selben Tag noch 10 EUR mehr wert wird, heißt also nochmal 10 EUR nachversteuern)
4) Gleich im Anschluss wird das in EUR umgetauschte Geld dem Einzelunternehmen entnommen (Konto 1200/1800)
5) Alles in einem Rutsch, kaufe ich privat davon gleich wieder die Summe Bitcoins, die ich umgetauscht habe
4) Privat halte ich jetzt Bitcoins, die ich nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei wieder veräußern kann mit hoffentlich großem Gewinn

Das ist doch, Entschuldigung bitte, Blödsinn. Den Weg muss man doch direkt abkürzen können im Rahmen eines Einzelunternehmens. Ich meine, wenn ich eine Firma bin, die Computer herstellt, dann verkaufe ich den doch nicht erst, um mir dann Geld entnehmen zu können um mir davon direkt wieder einen Computer meiner eigenen Firma kaufen zu können. Natürlich bezahle ich 19% Ust. und erhöhe den Gewinn meiner Firma durch Nutzung von Konto 8910.
Es kann doch nicht ernsthaft erwartet werden, dass ich einen Wert, den ich im Unternehmen habe, nicht privat entnehmen kann. Das ist doch absurd, wenn Privatpersonen von ihrem Geld Coins kaufen können und es besser haben. Genau dafür gibt es ja die Spekulationsfrist. Letztlich hat es doch egal zu sein, woher die Coins kommen. Wenn sie mit Entnahme aus dem Unternehmen zum gültigen Wechselkurs voll versteuert werden (mit dem persönlichen Steuersatz!), dann würde ich schon erwarten, dass das ein legaler Weg ist.
Zitat
djdf schreibt:
Könnte mir vorstellen, dass man dann den zu zahlenden Bitcoin-Betrag zum aktuellen EUR-Wechselkurs umrechnet und ggf. Währungsverluste/-gewinne oder so was buchen muss, wenn eine Differenz zum EUR-Betrag entsteht.
Dem ist so!

Zitat
djdf schreibt:
Zweiteres, nämlich die Privatentnahme ist viel spannender für mich. Ich vertrete nämlich genau die Auffassung wie @sroko. So wie ich es aber grundsätzlich verstanden habe, muss man wohl den Bitcoin schon zum Zeitpunkt der Einnahme mit dem entsprechenden EUR-Kurs versteuern und bei Veräußerung daraus entstehende Kursgewinne/-verluste ebenfalls versteuern.
Da habe ich eben Bedenken - und wohl auch die Steuerberater! Es ist etwas anderes, wenn ich Euro aus der Firmenkasse an mich überweise oder entnehme und damit meinen Lebensunterhalt finanzieren oder ob ich zur Vermeidung von Spekulationsergebnissen nach mehr als einem Jahr etwas in das Privatvermögen überführe und dort dann "horte". Aber wie gesagt - notfalls musst du dir eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt holen, wie sie das dort sehen.
Hallo So geht's,

im Unternehmen gibt's soetwas wie Spekulationsgewinne 1 Jahr nicht aus meiner Sicht. Bzw sind im Unternehmen Gewinne immer steuerpflichtig auch nach 2 Jahren.

Außerdem ist ja Bitcoin als Währung (Umsatzsteuerlich) anerkannt und Umsatzsteuerfrei.
Bearbeitet: sroko - 04.11.2017 13:43:40
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
PS:

Und somit darf man sich aus seinen Servern und Rechnern etc auch keine Umsatzsteuer / Vorsteuer ziehen, da man nur umsatzsteuerfreie Umsätze erbringt.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
So - ich hoffe, meine Antwort wird nicht wieder gelöscht (wie die von heute nachmittag).

Zitat
sroko schreibt:
im Unternehmen gibt's soetwas wie Spekulationsgewinne 1 Jahr nicht aus meiner Sicht.
Genau deshalb will ja pqtnnupbdqts die Bitcoins ins Privatvermögen überführen, dort solange "halten", bis die private Spekulationsfrist vorbei ist und dann verkaufen. Und genau dies soll mit § 42 AO verhindert werden! Es ist etwas völlig anderes, ob ich Geld entnehme, um davon Lebensmittel etc. zu kaufen, oder eine "Ware", um mit dieser zu spekulieren und von der privaten Steuerersparnis nach einem Jahr zu profitieren.

Von Umsatzsteuer hat hier niemand gesprochen.
Das ist doch aber so nicht richtig.
Du kannst doch nicht immer Spekulationsgewinne unterstellen.
Das ist doch bei jeder Währung z.B. USD das gleiche, die kannst du auch entnehmen zum Tageskurs.

Ich könnte ja auch Spekulationsverluste unterstellen mit deiner Theorie und dann behaupten das du damit deine Gewinne der Firma senkst.  ;)

Auf jeden Fall kannst du diese zum aktuellen Kurs entnehmen. Ob was dann 1 Jahr später ist, interessiert in Bezug auf die Gewinnermittlung der Firma keinen.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Punkt 1: Diese vermaledeiten Links in den Benachrichtigungsmails funktionieren nicht, da steht zwei mal www. vorn dran ;-)
Punkt 2: Ich kann die Argumente von beiden Seiten durchaus nachvollziehen.

@sogehts: Dann nochmal: was macht es für einen Unterschied, ob ich die Coins im Unternehmen verkaufe, Geld entnehme und die Coins wieder kaufe!? Ich werde mir doch nicht nur Geld entnehmen dürfen, um Lebensmittel zu kaufen!? Ich darf meinem Einzelunternehmen ja wohl so viel Geld entnehmen, wie es mindestens Reingewinn macht. Von daher stütze ich die These von sroko, dass ich letztlich die Coins direkt entnehmen können müsste zum gültigen Wechselkurs. "Natürlich" erziele ich eine Gewinnabsicht mit der Spekulation, aber genau da greift auch die These von sroko. Gerade Spekulation ist ja was hochriskantes. Grundsätzlich die Gewinnabsicht vom FA unterstellt zu bekommen fände ich hier sehr "daneben". Letztlich kann ich nämlich Spekulationsverluste wiederum im privaten Bereich nicht geltend machen, nur im unternehmerischen.
Also: ich kann die Argumentation bzgl. § 42 AO verstehen, aber letztlich darf mir niemand verbieten Bestände meines Unternehmens zu verkaufen (und zu versteuern!!!) und mind. als Bargeld entnehmen zu können. Kauf' ich mir hinterher halt wieder Coins davon. Angenehmer wäre hier eben nur der Weg direkt die Coins zu entnehmen. Aber wenn es letztlich nicht anders ginge...Ich *spekuliere* aber darauf, dass eben dieser verkürzte Weg der Direktentnahme sicherlich früher oder später auch mindestens geduldet wird.

Zurück zur Buchhaltung: Hat vllt. jemand (sroko?) ein paar konkrete Buchungssätze (Soll/Haben) parat, wie ich das in SKR03 verbuchen kann für die Vorgänge:

- Einnahme von 1,0 Bitcoins (Gegenwert zum Zeitpunkt des Erhalts 6000 EUR)
- Entnahme der Bitcoins ein paar Tage später, in diesem Fall 0,5 Bitcoins aber mit einem Gegenwert von 3500 EUR (also Wertsteigerung)
- Umtausch der restl. 0,5 Bitcoins in eine andere Kryptowährung (bspw. 10 Ethereum), die aber unter'm Strich 4000 EUR wert sind (also auch eine Wertsteigerung)

Leider habe ich bei meinem Steuerberater keine Information erhalten können, da er zu Krypto-bezogenen Themen nichts sagen kann/möchte.
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