Punkt 1: Diese vermaledeiten Links in den Benachrichtigungsmails funktionieren nicht, da steht zwei mal www. vorn dran
Punkt 2: Ich kann die Argumente von beiden Seiten durchaus nachvollziehen.
@sogehts: Dann nochmal: was macht es für einen Unterschied, ob ich die Coins im Unternehmen verkaufe, Geld entnehme und die Coins wieder kaufe!? Ich werde mir doch nicht nur Geld entnehmen dürfen, um Lebensmittel zu kaufen!? Ich darf meinem
Einzelunternehmen ja wohl so viel Geld entnehmen, wie es mindestens Reingewinn macht. Von daher stütze ich die These von sroko, dass ich letztlich die Coins direkt entnehmen können müsste zum gültigen Wechselkurs. "Natürlich" erziele ich eine Gewinnabsicht mit der Spekulation, aber genau da greift auch die These von sroko. Gerade Spekulation ist ja was hochriskantes. Grundsätzlich die Gewinnabsicht vom FA unterstellt zu bekommen fände ich hier sehr "daneben". Letztlich kann ich nämlich Spekulationsverluste wiederum im privaten Bereich nicht geltend machen, nur im unternehmerischen.
Also: ich kann die Argumentation bzgl. § 42 AO verstehen, aber letztlich darf mir niemand verbieten Bestände meines Unternehmens zu verkaufen (und zu versteuern!!!) und mind. als Bargeld entnehmen zu können. Kauf' ich mir hinterher halt wieder Coins davon. Angenehmer wäre hier eben nur der Weg direkt die Coins zu entnehmen. Aber wenn es letztlich nicht anders ginge...Ich *spekuliere* aber darauf, dass eben dieser verkürzte Weg der Direktentnahme sicherlich früher oder später auch mindestens geduldet wird.
Zurück zur Buchhaltung: Hat vllt. jemand (sroko?) ein paar konkrete Buchungssätze (Soll/Haben) parat, wie ich das in SKR03 verbuchen kann für die Vorgänge:
- Einnahme von 1,0 Bitcoins (Gegenwert zum Zeitpunkt des Erhalts 6000 EUR)
- Entnahme der Bitcoins ein paar Tage später, in diesem Fall 0,5 Bitcoins aber mit einem Gegenwert von 3500 EUR (also Wertsteigerung)
- Umtausch der restl. 0,5 Bitcoins in eine andere Kryptowährung (bspw. 10 Ethereum), die aber unter'm Strich 4000 EUR wert sind (also auch eine Wertsteigerung)
Leider habe ich bei meinem Steuerberater keine Information erhalten können, da er zu Krypto-bezogenen Themen nichts sagen kann/möchte.