Ich habe an meiner Hochschule eine Klausur zu Bilanzierung / externes RW geschrieben. Dort wurde von uns eine, wie ich finde, sehr seltsame Buchung erwartet zu der ich gerne mal eine Spezialisten-Meinung hätte:
Uns wurde eine Bilanz vorgelegt und wir sollten 3 vergessene Geschäftsvorfälle verbuchen.
Einmal eine Rückstellungsbildung, einmal AfA auf BGA, einmal Bestandsveränderung (Mehrung) verbuchen.
Nun hatten wir statt Kontenbez. / Nr. die jeweilige Positionsnummer des Bilanzkontos in einer Tabelle einzutragen und in der nächsten Spalte dann den Wert jeweils mit + oder - eintragen. Es gab nur Bilanzkonten, aber keine Erfolgskonten / GUV zu Auswahl.
Der Dozent hat sich vorgestellt, dass wir dann einfach z.B. Jahresüberschuss an Rückstellung (Steuer) buchen. Oder eben JÜ an BGA. Und Vorräte an JÜ....
Aus meiner Sicht müssen solchen Vorfälle aber immer und zwingend über die GuV gebucht werden, aber das war im Lösungsschema nicht vorgesehen war.
Auch wenn eine direkte Buchung gegen den JÜ natürlich am Ende den gleichen Effekt hat als wenn ich zunächst noch eine Schleife über die GuV mache. Ist aber nach meinem Verständnis halt auch falsch, weil ich zwingend auf die Aufwands / Ertragskonten buchen und nicht einfach den JÜ als Gegenkonto benutzen darf.
Wer hat nun Recht? Hab ich eine Chance hier Einspruch gegen die Korektur einzulegen? Gibt es evtl. auch Quellen, auf die ich mich berufen kann?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, denn momentan bin ich echt stinksauer über so eine Aufgabenstellung....
Danke euch!