Bankkonto und Buchhaltung bei EÜR

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Bankkonto und Buchhaltung bei EÜR
Guten Tag,

ich bin neu hier und versuche Buchhaltung für meine Frau (die Freiberuflerin ist) zu lernen. Meine Frau hat sich gegen Ende 2018 selbständig gemacht und ich habe die Buchhaltung für 2018 gemacht und die EÜR per Elster dem Finanzamt übermittelt. Jetzt waren wir zur Bank für einen neuen Kredit, der Mann hat sich die EÜR angeschaut und gesagt, dass auch die tatsächlichen Summen die auf dem Bankkonto sind in der EÜR bzw. Jahresabschluss auftauchen müssen. Meine Frau hat negative Einkünfte gehabt, jedoch ist ihr Konto noch auf Plus da sie einen Kredit voriges Jahr von der Bank bekommen hatte.

Muss bei EÜR das wirklich sein :denk: ? Möchte das Finanzamt wissen wie viel Geld am Ende des Jahres auf dem Konto ist oder nur die Gewinnermittlung sehen? Da könnte z.B. auch privates Geld von uns noch dabei sein. Man kann ja anhand der Rechnungen, Buchhaltung und des Bankkontos sowieso alles nachvollziehen. Es ist schwierig jetzt alles zu ändern, vor allem weil meine Frau vor der Gründung aus dem Privatkonto die Zahlungen getätigt hat, und nur danach aus dem Geschäftskonto bezahlt hat.

Wenn das so wäre wie der Banker sagt, dann kann ich die Darlehenssumme als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten eingeben ( Soll 1200 an Haben 0640 in  SKR 03) und dann die Tilgung (Soll 0640 an 1200) eingeben? Wie gebe ich z.B. die Lohnsteuer der Angestellten ein, damit das neutral für die Gewinnermittlung ist? (ich habe schon die Löhne und Steuern kontiert  aber nicht die "Summen aus dem Bankkonto")? Ist es möglich Soll 1741 an Haben 1200?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann da ich ziemlich verzweifelt bin!

Vielen lieben Dank!

Grüße

Georg
PS: wie buche ich die Kaufpreise der Geräte die z.B. über 10 Jahre abgeschrieben werden sollen?
1. Die Geldkonten haben in einer EÜR nichts zu suchen - im Prinzip könnt ihr alles aus dem privaten Portemonnaie bezahlen (was aber die Banken nicht so gerne sehen, weil Privatkonten in der Regel weniger Gebühren einbringen als Geschäftskonten). Die EÜR sind rein Einzahlungen und Auszahlungen! Einzige Ausnahme: das Anlagenverzeichnis, das gesondert geführt werden muss, wenn - wie in deinem Nachtrag - Geräte enthalten sind, die länger als ein Jahr genutzt werden. Dann ist die Anlage AVEÜR zusätzlich zur Anlage EÜR zu erstellen - dieses Verzeichnis kann aber auch eine Excelaufstellung sein, es gibt keine Pflicht zu einer Buchführung.
2. Es gibt selbstverständlich die Belegaufbewahrungspflicht für alle getätigen Zahlungen und empfangenen Gelder.
3. Es gibt keine Pflicht bei einer EÜR, Forderungen und Verbindlichkeiten aufzuzeichen. Die EÜR ist eine rein zahlungsbasierte vereinfachte Gewinnermittlung.
4. Da scheint ein etwas unwissender Banker gefragt zu haben - weißt ihn einmal auf die Besonderheiten von § 4 Abs. 3 EStG hin.
5. Die Darlehenssumme ist nicht in der EÜR aufzuzeigen. Es empfiehlt sich hier, ein Verbindlichkeitenkonto zu führen, um über den Stand informiert zu sein. Von diesem Konto gehen dann die monatlichen Tilgungen ab, die Zinsen gehen in die EÜR.
6. Geräte, die längerfristig dem Betrieb dienen sollen (=Anlagenvermögen) müssen in einem gesonderten Verzeichnis aufgenommen werden (im SKR 03 sind dies hauptsächlich die Konten 03xx und 04xx). Die jährlichen Abschreibungen (= der Teil, der in einem Jahr aufwandswirksam wird und damit die entsprechende Auszahlung angesetzt werden kann) gehen dann in die EÜR.
Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Es scheint, dass ich alles richtig gemacht habe. Manchmal kann man als Anfänger durch einen Banker verunsichert werden  :)  .

Ich habe gestern gedacht, dass z.B. am 31.Dez 2018 in der Buchhaltung (Konto 1200 ) die gleiche Summe wie auf dem Bankkonto zu finden sein muss. Das wäre mit einer enormen Arbeit verbunden, da man die Kredite, die Tilgung und auch die tatsächliche Kaufsumme der Geräte gewinnneutral eingeben müsste  (Geräte die sowieso im Anlagenverzeichnis eingegeben sind als auch als Abschreibungen kontiert sind) nur damit die Summen aus dem Bankkonto bzw. aus der Kasse mit denen aus der Buchhaltungsprogramm gleich sind. Die Kasse ist übrigens negativ da wir aus eigener Tasche vieles bezahlt haben. Ich habe vergessen das als Einlagen anzugeben. Muss ich jetzt die EÜR korrigieren und erneut zusenden?

Mir fällt gerade ein, dass meine Frau als Freiberuflerin eigentlich gar nicht verpflichtet ist Bücher zu führen. Wie soll man aber eine EÜR erstellen ohne alles schön zu sortieren, kontieren und dann per Knopfdruck die EÜR erzeugen? ...und im Fall einer Prüfung des Finanzamtes muss man alles schnell nachvollziehen können (die können ja nicht alles selber in einem PC eingeben um die Richtigkeit der Berechnungen prüfen zu können da es zu lange dauern würde).

LG
Zitat
Die Kasse ist übrigens negativ da wir aus eigener Tasche vieles bezahlt haben. Ich habe vergessen das als Einlagen anzugeben. Muss ich jetzt die EÜR korrigieren und erneut zusenden?

Für die EÜR ist kein Kassenbuch zu führen. Die Belege, die die Kasse betreffen, können so mit bei den Einnahmen/Ausgaben gebucht werden. Also kein Grund etwas zu verändern - deshalb heisst es ja EÜR. Gebuchte Einlagen oder Entnahmen berühren die EÜR nicht, selbst wenn du es korrekt buchen würdest, hätte es keine Auswirkung weil du gegen das Privatkonto buchen würdest.

Viele Grüße

Frank Mach
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
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