ich bin neu hier und versuche Buchhaltung für meine Frau (die Freiberuflerin ist) zu lernen. Meine Frau hat sich gegen Ende 2018 selbständig gemacht und ich habe die Buchhaltung für 2018 gemacht und die EÜR per Elster dem Finanzamt übermittelt. Jetzt waren wir zur Bank für einen neuen Kredit, der Mann hat sich die EÜR angeschaut und gesagt, dass auch die tatsächlichen Summen die auf dem Bankkonto sind in der EÜR bzw. Jahresabschluss auftauchen müssen. Meine Frau hat negative Einkünfte gehabt, jedoch ist ihr Konto noch auf Plus da sie einen Kredit voriges Jahr von der Bank bekommen hatte.
Muss bei EÜR das wirklich sein ? Möchte das Finanzamt wissen wie viel Geld am Ende des Jahres auf dem Konto ist oder nur die Gewinnermittlung sehen? Da könnte z.B. auch privates Geld von uns noch dabei sein. Man kann ja anhand der Rechnungen, Buchhaltung und des Bankkontos sowieso alles nachvollziehen. Es ist schwierig jetzt alles zu ändern, vor allem weil meine Frau vor der Gründung aus dem Privatkonto die Zahlungen getätigt hat, und nur danach aus dem Geschäftskonto bezahlt hat.
Wenn das so wäre wie der Banker sagt, dann kann ich die Darlehenssumme als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten eingeben ( Soll 1200 an Haben 0640 in SKR 03) und dann die Tilgung (Soll 0640 an 1200) eingeben? Wie gebe ich z.B. die Lohnsteuer der Angestellten ein, damit das neutral für die Gewinnermittlung ist? (ich habe schon die Löhne und Steuern kontiert aber nicht die "Summen aus dem Bankkonto")? Ist es möglich Soll 1741 an Haben 1200?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann da ich ziemlich verzweifelt bin!
Vielen lieben Dank!
Grüße
Georg