Begrenzte Betriebsausgaben, Reisekosten Unternehmer, Pauschale Kürzung von Rechnungen die Mahlzeiten enthalten

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Begrenzte Betriebsausgaben, Reisekosten Unternehmer, Pauschale Kürzung von Rechnungen die Mahlzeiten enthalten, Crashkurs Einnahme-Überschussrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lese das Buch "Crashkurs Einnahme-Überschussrechnung" von Iris Thomsen das ich Ihnen mit Augenzwinkern empfehlen kann. Man kann es mit einem Schrank voller Tassen vergleichen in dem eine Tasse etwas brüchig ist. Der Schrank ist aber sonst nicht zu beanstanden also ist er aus unternehmerischer Sicht gut.

In dem Kapitel 7 Betriebsausgaben Abschnitt 7.7.4 Reisekosten Unternehmer hat mich die gute Frau auf die Kürzung von Rechnungen die Mahlzeiten enthalten hingewiesen. Bei all dem Respekt das das Schreiben eines solchen Buches erfordert, kann mir jemand helfen woher die gute Frau die rechtswirksame Grundlage für die Kürzung der Rechnungen anstelle des Verpflegungsmehraufwands erfasst hat?

Der Buchtext lautet wie folgt:
Zitat
Bei Rechnungen für Übernachtungen mit Frühstück, Halb- oder Vollpension sind die beinhalteten Verpflegungskosten herauszurechnen. Sind diese Kosten in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen, muss pauschal gekürzt werden. Die pauschale Kürzung erfolgt pro Mahlzeit und Tag jeweils vom höchsten Satz der Verpflegungsmehraufwendungen. Dieser beträgt im Inland 28 Euro.
(...)
Die Kürzung erfolgt vom Bruttorechnungsbetrag, das gilt auch für die Kürzung von Flugtickets, wenn in ihnen Mahlzeiten enthalten sind.

Also warum der höchste Satz gewählt wird ist mir auch schleierhaft. Ist das die kulante Praxis des Finanzamts? Als Grundlage der Beträge wird hier § 9 Absatz (4a) EStG korrekt wiedergegeben.

Die gute Frau habe ich zu diesem Punkt noch nicht gefragt. Leider konnte sie mir bei vorherigen Fragen nicht ausführlich genug helfen. Ich hoffe auf eine zufriedenstellende Ausführung der Problemstellung in diesem Thema.

Für das korrekte Bild einer Unternehmensführung muss ich in allen Punkten bestens beraten sein. Das geht nur bei klarem Verständnis aller steuerrechtlichen Risiken und Opportunities.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Turski
Inhaber von EirDev
Bearbeitet: rplgn - 11.03.2021 12:22:10
Zitat
rplgn schreibt:
Bei all dem Respekt das das Schreiben eines solchen Buches erfordert, kann mir jemand helfen woher die gute Frau die rechtswirksame Grundlage für die Kürzung der Rechnungen anstelle des Verpflegungsmehraufwands erfasst hat?

Die gute Frau hat gemeint, das der höchste Tagessatz für die Verpflegungspauschale von 28 Euro gekürzt wird, nicht der Rechnungebetrag.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Zitat
rplgn schreibt:
Bei all dem Respekt das das Schreiben eines solchen Buches erfordert, kann mir jemand helfen woher die gute Frau die rechtswirksame Grundlage für die Kürzung der Rechnungen anstelle des Verpflegungsmehraufwands erfasst hat?
Die gute Frau hat gemeint, das der höchste Tagessatz für die Verpflegungspauschale von 28 Euro gekürzt wird, nicht der Rechnungebetrag.
Ich hoffe sie verstehen mich trotz der Benutzung meiner Worte nicht falsch. Das Buch der Autorin ist ein fundamentaler Wegweiser und Menschen wie ich sind auf gute Rückpfleiler angewiesen.

Ansonsten hilft mir Ihre Aussage nur bedingt weiter. Sie meinen also dass ich das Herausrechnen der Mahlzeitenbeträge ignorieren sollte? Zumal fehlt mir auch die rechtliche Grundlage für die Kürzung um tatsächliche Kosten, lediglich pauschale Kürzung wird im Gesetzestext erwähnt. Anrechnung der tatsächlichen Kosten wird nur als Rückpfeiler für den Arbeitnehmer erwähnt, sodass er mit Belegen der Kürzung seines Verpflegungsmehraufwands widersprechen kann.

Marcaslaut, nach mehrmaligem Erdenken ist mir die Verallgemeinerung in Ihrer Formulierung im Vergleich zum Buchtext aufgefallen. Ich möchte mich für Ihren Beitrag zu diesem Thema bedanken.
Bearbeitet: rplgn - 11.03.2021 15:16:11 (Danksagung, Korrektur)
OK,  meine Antwort bezog sich auf den AN. Beim UN wird die Rechnung und nicht die Pauschale gekürzt. Warum das so ist?

Beim AN werden die Pauschalen nur dann gekürzt, wenn er die Mahlzeiten vom AG gestellt bekommt. Der UN macht die Verpflegungspauschale geltend  unabhängig davon  ob  er die Mahlzeit hatte oder nicht. Wenn  das Frühstück z.B in der Hotelrechnung drin ist, dürfen diese Aufwendungen den Gewinn nicht mindern. Sonst wäre es doppelt berücksichtigt. Deshalb wird diese Rechnung( wenn das Frühstück nicht explizit auf der Rechnung steht) um 20% 28×0,2= 5,60 Euro gekürzt. Analog AN Par.9 abs.4a S.8
Bearbeitet: Macaslaut - 12.03.2021 09:00:00
Zitat
Macaslaut schreibt:
OK,  meine Antwort bezog sich auf den AN. Beim UN wird die Rechnung und nicht die Pauschale gekürzt. Warum das so ist?

Beim AN werden die Pauschalen nur dann gekürzt, wenn er die Mahlzeiten vom AG gestellt bekommt. Der UN macht die Verpflegungspauschale geltend  unabhängig davon  ob  er die Mahlzeit hatte oder nicht. Wenn  das Frühstück z.B in der Hotelrechnung drin ist, dürfen diese Aufwendungen den Gewinn nicht mindern. Sonst wäre es doppelt berücksichtigt. Deshalb wird diese Rechnung( wenn das Frühstück nicht explizit auf der Rechnung steht) um 20% 28×0,2= 5,60 Euro gekürzt. Analog AN Par.9 abs.4a S.8

Danke, das Argument der doppelten Geltendmachung finde ich einleuchtend. Jeder amtliche Prüfer sollte so einen Tatbestand schlecht finden.

Wir sprechen hier von einer Kürzung ausgehend von der 24 Stunden Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen. Mal angenommen der Unternehmer hat früh am morgen um 5 Uhr noch seine Familie besucht und dann um 7 Uhr am regulären betrieblichen Tagesablauf im Hotel und Weiteres teilgenommen. Infolge dessen sind also 22 Stunden des Tages betrieblichem Ursprungs also gilt als Tagessatz für die Verpflegungsmehraufwendungen (ich nehme an Sie meinten das in ihrer ersten Antwort) nur 14 €. Würde der Kürzungsbetrag also nur 14,- € * 20% = 2,80 € anstelle der 5,60 € geltend sein?
Zitat
rplgn schreibt:
Infolge dessen sind also 22 Stunden des Tages betrieblichem Ursprungs also gilt als Tagessatz für die Verpflegungsmehraufwendungen (ich nehme an Sie meinten das in ihrer ersten Antwort) nur 14 €.

Nein, ich meinte, dass vom 14 Euro 5,60 ( 28×0,2) abgezogen werden. Das wäre wie gesagt, im Falle des Arbeitnehmers

.
Zitat
rplgn schreibt:
Würde der Kürzungsbetrag also nur 14,- € * 20% = 2,80 € anstelle der 5,60 € geltend sein?

Nein, die Kürzung in diesem ist auch 5,60 Euro.

Eine Frage: Wenn Sie 22 Stunden statt 24 Stunden unterwegs sind, essen Sie dementsprechend weniger zum Frühstück?
Bearbeitet: Macaslaut - 12.03.2021 14:55:58
Zitat
Macaslaut schreibt:
Nein, ich meinte, dass vom 14 Euro 5,60 ( 28×0,2) abgezogen werden. Das wäre wie gesagt, im Falle des Arbeitnehmers
Hier handelt es sich um ein Missverstaendnis. Ich habe mich auf das Wort Verpflegungspauschale bezogen, nicht auf Ihre Ermittlung des Abzugswerts.

Zitat
Macaslaut schreibt:
Nein, die Kürzung in diesem ist auch 5,60 Euro.

Eine Frage: Wenn Sie 22 Stunden statt 24 Stunden unterwegs sind, essen Sie dementsprechend weniger zum Frühstück?
Beantwortung der Frage: nein, ein berechnetes Frühstück würde der Unternehmer trotz Aufenthalt bei seiner Familie essen.

Ich nehme an, dass das Argument für die 24 € * 20% hierbei die Vernachlässigbarkeit der privaten Anteile bei der Kürzung der Rechnungsbeträge ist. Auch könnte ein Datenschutz- bzw. Vereinfachungsfaktor hier von Ihnen als Grund gewählt sein. Schließlich führt die erhöhte Kürzung der Rechnungsbeträge zu einer niedrigeren Geltendmachung als Betriebsausgabe und dadurch zu einer Maximierung des Gewinnbetrags. Dem Finanzamt kommt es sehr gelegen und bei kleinen Beträgen wie diesen würde sich wohl kein Unternehmer den Aufwand des Einspruchs nehmen wollen.
Falls Sie die Berechnung 24€ * 20% auf einer anderen Art begründen können so bitte ich um eine Erläuterung Ihres Gedankengangs zur Wahl der Zahl 24€.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (4 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


"Doomjobbing" – viele Jobsuchende scrollen an den passenden Angeboten vorbei "Doomjobbing" – viele Jobsuchende scrollen an den passenden Angeboten vorbei Immer mehr Jobsuchende geraten in einen erschöpfenden Kreislauf aus endlosem Scrollen, Bewerben und wiederkehrender Enttäuschung. Ein neues Schlagwort bringt dieses Phänomen auf den Punkt: "Doomjobbing".......

Wann im Homeoffice der Weg zum Besorgen des Mittagessens unfallversichert ist Wann im Homeoffice der Weg zum Besorgen des Mittagessens unfallversichert ist Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei Fällen zu Tätigkeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betroffene auf Wegen zum Erwerb des Mittagessens ......

BFH-Urteil: Klageschrift gilt als eingereicht, wenn sie ausgedruckt und zu den Papierakten genommen werden kann BFH-Urteil: Klageschrift gilt als eingereicht, wenn sie ausgedruckt und zu den Papierakten genommen werden kann Mit Urteil vom 07.05.2026 (Az. VI R 20/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine von einem Steuerberater im falschen Dateiformat übermittelte Klageschrift formwirksam erhoben ist, wenn ......


Aktuelle Stellenangebote


Leitung Controlling (m/w/d) Automation ist ein wesentlicher Bestandteil hochproduktiver Fertigungssysteme. SW Automation erschließt diese Vorteile mit einem in Hard- und Software modular gegliederten Baukasten. Diese Fertigungs­......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Deine Aufgaben: Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen nach HGB, sowohl für deutsche Einzelgesellschaften als auch für den Konzernabschluss. Selbstständige Durchführung von Intercompany-Abstimmungen......

Specialist Finance (m/w/d) Ihre Aufgaben: Erstellung von Monats‑, Quartals‑ und Jahresabschlüssen nach HGB, Mitarbeit bei Konsolidierungs‑ und Konzernabschlussprozessen, Analyse und Aufbereitung von Finanzkennzahlen (GuV, Bilanz,......

Objektbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit 50-70 % Als Unternehmensgruppe in dritter Generation gestalten wir seit 1972 Lebensräume und Lösungen, welche die Bedürfnisse der Menschen und Unternehmen in der Region Stuttgart erfüllen. Dabei kombinieren w......

Sachbearbeitung (w/m/d) im Sachgebiet Haushalt, Controlling und Berichtswesen Beim Kreis Dithmarschen ist im Fachdienst Finanzen und Controlling zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeitung (w/m/d) im Sachgebiet Haushalt, Controlling und Berichtswesen z......

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d) Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Ve......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Buchhalter (in) (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalterin oder Finanzbuchhalter (m/w/d) Schwerpunkt Steuern
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, nationale Hilfsgesellschaft und ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Mit seinen ca. 1.000 Mitarbeitenden betreibt er soziale und therapeutische Einrichtungen und Dienste. Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Senior Controller (m/w/d) Investment & M&A
Über 150 Jahre Berufserfahrung? Keine Sorge, die bringen wir schon mit! Als Familienunternehmen in fünfter Generation starteten wir als kleine Gießerei – noch bevor das Auto erfunden wurde. Heute gestalten wir mit unseren Automotive-Lösungen die Mobilität von morgen, bringen Hightech in die Leben... Mehr Infos >>

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Eine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d) Konsolidierung
DG Nexolution gestaltet und entwickelt innovative Lösungen für Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Verbund und darüber hinaus. Ob Payment-, Procurement- oder Marketing-Lösung, Onlineshops, digitale Plattformen oder wenn es darum geht, Nachhaltigkeit wirkungsvoll umzusetzen – wir sind Wegbere... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.