EÜR - KFZ Kosten richtig eintragen

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EÜR - KFZ Kosten richtig eintragen, Wege zur Arbeitsstätte korrekt berechnen
Hallo,

ich erstelle meine EÜR das erste mal selbst und habe ein bisschen Probleme mit der Ermittlung der KFZ-Kosten.

Für das Jahr 2014 habe ich alle Konten in einer Übersicht von meinem ehemaligen Steuerberater erhalten und muss daher nur die ermittelten Beträge in die Software eingeben.

Ich wende für mein Leasing KFZ die 1%-Regelung an.

Bei der EÜR habe ich in Zeile 17 / Pos. 106 die private KFZ Nutzung eingetragen. Konto 8921 (Verwendung von Gegenst. KFZ 19 % UST und Konto 8924 Verwendung von Gegenst. KFZ ohne UST). Hier meine erste Frage: Was sind das eigentlich für Kosten ohne UST? Das erste Konto sind ja die 1% vom Bruttolistenpreis des Wagens.

Die Ausgaben die das KFZ betreffen habe ich dann in der EÜR auf Seite 2 auf die Positionen 144, 145 und 146 eingetragen.

Nun wirft die Position 142 in Zeile 62 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mir Fragen auf.
Wie berechne ich diese Angabe richtig?

Es ist bei mir so, dass meine Arbeitsstätte als Angestellter sowie meine Arbeitsstätte als Gewerbetreibender die gleiche Anschrift und somit auch den gleichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben. Kann ich dann einmal die Fahrtkosten in der EÜR eintragen und dann noch zusätzlich in meiner Einkommensteuererklärung mit 0,30 € km-Pauschale?!

Würde mich sehr freuen wenn mich jemand über die korrekte Berechnung der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei meinem Fall aufklären könnte.

Vielen Dank im Voraus :) - Ich hoffe ich habe alles verständlich beschrieben.
Hallo TM219,

ich blicke noch nicht ganz durch: Du bist Angestellter und nebenberuflich Gewerbetreibender? Ist das korrekt? Wem gehört das Auto? Deinem Arbeitgeber, dir privat oder zählt es zum Betriebsvermögen? Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Firmenwagen-Fahrtenbuch/Auto-im-Betriebsvermoegen.html

Gruß
Isso
Hallo Isso,

danke schon mal für deine Antwort. Ja genau, ich bin Angestellt und habe nebenberuflich ein Gewerbe. Das Auto ist von mir geleast und gehört zum Betriebsvermögen. Den Privatanteil versteuere ich mit der 1%- Regelung.

Für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb habe ich verschiedene Angaben zur Berechnung gefunden:

1) In deinem empfohlenen Artikel steht, dass Unternehmer, die ihren Privatanteil über die 1-Prozent-Regel versteuern, jeden Entfernungskilometer (einfach) zwischen Wohnung und Büro mit 0,03 % des Listenneupreises zum Privatanteil von 1 % des Listenneupreises hinzurechnen müssen. Das bedeutet also ich muss diesen Betrag zu meinen Betriebseinnahmen unter "private Kraftfahrzeugnutzung" hinzurechnen?

2) http://www.steuern.de/firmenwagen-selbstst%C3%A4ndige.html  
Bei diesem Artikel steht im ersten Absatz "Wann ist mein Firmenwagen ein Firmenwagen" bei dem 4. Aufzählungspunkt, dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, die mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden, durch die Entfernungspauschale von 0,30 Cent/Kilometer (einfach) als Betriebsausgaben abgegolten werden. Das würde bedeuten ich muss den Betrag zu den Betriebsausgaben unter "Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte" eintragen.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Angaben bin ich zum einen unsicher, ob es sich bei den Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betrieb um eine Einnahme oder Ausgabe handelt und zum anderen, mit welcher Formel ich die Kosten dann berechnen muss.

Bzgl. meiner Einkommensteuererklärung ist mir zusätzlich nicht ganz klar, ob ich noch den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Angestellter (Pendlerpauschale) zusätzlich geltend machen kann?

Danke für deine Unterstützung.

Grüße
TM219
Hallo,

das ist erstaunlich. Meiner Kenntnis nach gilt das für Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen. Ich kann dir aber aus eigener Praxis dazu  nichts Verlässliches sagen. Ehe ich einen Fehler mache, würde ich das lieber klären lassen. Das müsste ein Steuerberater machen. Kannst du das Ergebnis hier berichten? Würd mich echt interessieren. Und der nächste mit dem Problem findet dann hier Rat.

Gruß
Isso
Hi,

welchem Vermögen ist der PKW zugeordnet (betrieblich oder privat) und in welchem Umfang wird er betrieblich genutzt?

Zuordnung (betriebliche Nutzung)[R4.2 I EStR]:
< 10%   = notwendiges Privatvermögen
10%< X <50% = gewillkürtes Betriebsvermögen
> 50%   = notwendiges Betriebsvermögen

Deine 1%-Regel ist dabei nur zulässig für eine betriebliche Nutzung von >50% [§6 Abs.1 Nr.3 EStG]

Der 0,30 EUR-Ansatz ist anwendbar, wenn das Fahrzeug im Privatvermögen ist. Dann kann als Betriebsausgaben dieser Satz für jeden betrieblichen Km angesetzt werden. Wir verfahren selber auch so bei einer betrieblichen Nutzung von ca.25%.

Bei der Einstufung der betrieblichen Nutzung geht es dabei NUR um den Teil, den du in deinem Unternehmen den Wagen betrieblich nutzt. Die Fahrten zu deinem anderen Arbeitgeber fallen für diese Rechnung unter den Privatanteil der Nutzung.

MfG
Danke für die hilfreichen Antworten.

Habe auch nochmal mit einer Steuerfachkraft gesprochen. Ich mache zu meinem Auto nur Angaben in der EÜR. Mit dem Privatanteil sind alle privaten Fahrten berücksichtigt und auf der zweiten Seite in der EÜR gebe ich noch den Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte an.

Einkommenssteuer dann keine Angabe mehr. Wenn ich jedoch mit dem Zug zur Arbeit fahren würde, könnte ich die Kosten natürlich angeben.

Viele Grüße
Hi,
ich glaube da liegst du falsch.

In der EÜR ist alles das anzugeben, was dein Unternehmen betrifft. Wenn du für dein Unternehmen eine Betriebsstätte hast, dann sind die Fahrten dort hin in der EÜR Seite einzutragen. Hier gehören nicht hinein die Fahrten zu der Betriebsstätte deines Arbeitgebers für deinen Angestellten-Job.
Liegt die Nutzung deines Fahrzeugs für DEIN Unternehmen über 50%?
Hallo,

danke nochmal für die Antwort.

Ja, die Nutzung des Wagens für das Gewerbe liegt bei über 50%. Deshalb gehört er auch ins das Betriebsvermögen.

Ich habe jetzt in der EÜR alle Ausgaben die das Auto betreffen eingetragen.
Bei den Einnahmen habe ich den Privatanteil von 1% angegeben. Zu diesem Privatanteil kommen auf der zweiten Seite bei den Betriebsausgaben nochmal 0,03 % vom Listenpreis für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte hinzu. Diese können nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden und mindern daher die Ausgaben wieder (die Position ist mit einem Minus versehen).

Direkt darunter in der Zeile 63, habe ich dann jedoch die Entfernungspauschale eingetragen, die unabhängig von der Art des benutzten Verkehrsmittels für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte abziehbar sind, eingetragen. Das erhöht wiederum die Betriebsausgaben.

Damit sind alle KFZ-Kosten berücksichtigt und sollten daher nicht mehr in der EKST z.B. bei den Werbungskosten aufgeführt werden.

Ich hoffe ich liege damit jetzt richtig. Berichtigt mich bitte falls nicht :-)
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