ich erstelle meine EÜR das erste mal selbst und habe ein bisschen Probleme mit der Ermittlung der KFZ-Kosten.
Für das Jahr 2014 habe ich alle Konten in einer Übersicht von meinem ehemaligen Steuerberater erhalten und muss daher nur die ermittelten Beträge in die Software eingeben.
Ich wende für mein Leasing KFZ die 1%-Regelung an.
Bei der EÜR habe ich in Zeile 17 / Pos. 106 die private KFZ Nutzung eingetragen. Konto 8921 (Verwendung von Gegenst. KFZ 19 % UST und Konto 8924 Verwendung von Gegenst. KFZ ohne UST). Hier meine erste Frage: Was sind das eigentlich für Kosten ohne UST? Das erste Konto sind ja die 1% vom Bruttolistenpreis des Wagens.
Die Ausgaben die das KFZ betreffen habe ich dann in der EÜR auf Seite 2 auf die Positionen 144, 145 und 146 eingetragen.
Nun wirft die Position 142 in Zeile 62 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mir Fragen auf.
Wie berechne ich diese Angabe richtig?
Es ist bei mir so, dass meine Arbeitsstätte als Angestellter sowie meine Arbeitsstätte als Gewerbetreibender die gleiche Anschrift und somit auch den gleichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben. Kann ich dann einmal die Fahrtkosten in der EÜR eintragen und dann noch zusätzlich in meiner Einkommensteuererklärung mit 0,30 € km-Pauschale?!
Würde mich sehr freuen wenn mich jemand über die korrekte Berechnung der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei meinem Fall aufklären könnte.
Vielen Dank im Voraus
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