EÜR: Onlineshop Versandkosten als Betriebsausgaben

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EÜR: Onlineshop Versandkosten als Betriebsausgaben
Hi,

ich werde als Kleinunternehmer selbst produzierte Ware online verkaufen.
In meinen Rechnungen möchte ich keine MwSt ausweisen.

Meine Waren würde ich gerne Versandkostenfrei verkaufen oder zumindest ab einem bestimmten Einkaufswert.

Die Ausgaben, die ich wiederum für den Versand habe, möchte ich als Betriebsausgaben in der EÜR angeben.

1. Frage: Kann ich diese Ausgaben geltend machen, obwohl ich den Käufern keine Versandkosten berechne?
2. Frage: Reicht als Beleg der Kaufbeleg / Rechnung für Versandmarken?


Danke im Voraus und beste Grüße
Ja, die Betriebsausgabe erfolgt mit der Bezahlung der Brief- und Versandmarken.
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