Hallo,
wir haben für unser nebenberufliche Gastro-Tätigkeit gewerbliche Räume angemietet und soeben die Mietkaution gezahlt. Der Mietvertrag ist zunächst auf 2 Jahre ausgelegt. Zählt die Kaution als Betriebsausgabe?? Die Rückzahlung wäre dann als Einnahme im entsprechenden Jahr zu buchen?
Oder ist das sowas wie ein "Vermögen", dass ja nur auf einem anderen Konto ist und daher in der EÜR gar nicht auftaucht?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Besten Dank!
AndyH
wir haben für unser nebenberufliche Gastro-Tätigkeit gewerbliche Räume angemietet und soeben die Mietkaution gezahlt. Der Mietvertrag ist zunächst auf 2 Jahre ausgelegt. Zählt die Kaution als Betriebsausgabe?? Die Rückzahlung wäre dann als Einnahme im entsprechenden Jahr zu buchen?
Oder ist das sowas wie ein "Vermögen", dass ja nur auf einem anderen Konto ist und daher in der EÜR gar nicht auftaucht?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Besten Dank!
AndyH