
Hallo
anwelte, Zitat |
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anwelte schreibt: 1. muss ich Kassenberichte jeden Tag erstellen (laut Steuerberater muss ich keine Bilanzen erstellen, sondern nur EÜR) |
Egal ob EÜR oder Bilanz : Die Ermittlung der Tageseinnahme muss jederzeit einem sachverständigen Dritten möglich sein. (sprich Kassen-Nachschau)
Vorallem bei bargeldintensiven Gewerbe!
Der Steuerberater kann hier sicherlich die nötige Auskunft geben, dass dies ordnungsgemäß stattfindet.
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anwelte schreibt: 2. Muss ich ein Kassenbuch führen? |
Für die EÜR ist das Führen eines Kassenbuchs grundsätzlich keine Pflicht. Für die EÜR gibt es ja kein Kassenkonto (Bestands- und Finanzkonten vom Kontenrahmen). Geschäftsvorfälle müssen dennoch kontinuierlich, vollständig und ordnungsgemäß aufgezeichnet werden.
Wird in dem betriebenen Geschäft allerdings viel mit Bargeld gezahlt, ist es unerlässlich, dass detaillierte und gründliche Aufzeichnungen (ähnlich einem Kassenbuch) vorgenommen werden. (Aber bitte keine Excel-Tabelle, da dies von Betriebsprüfern nicht anerkannt wird! -> Manipulierbarkeit!

]) Und die dazugehörigen Belege sind selbstverständlich geordnet und vollständig aufzubewahren.
Nähre Infos und Rechtssicherheit bietet sicherlich die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater!
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anwelte schreibt: 3. Wenn ich Kassensturz mache, muss ich am nächsten Tag Einzahlung machen? |
Um die Herkunft des Geldes sofort zu erkennen, ist es sehr ratsam, das Geld, welches aus der Barkasse genommen wurde, zeitnah auf das Bank-Konto einzuzahlen.
In allen 3 Fragen ist es sehr ratsam, dass sich steuerliche Hilfe und Beratung genommen wird, um dies auch steuerkonform zu erledigen und nicht, dass es erst bei evtl. Steuerprüfungen zu einen "Ohhhh Mann, Mist...." kommt. Dann ist es wohl zu spät ;( Und die Kosten Höher, als wenn man gleich in den Steuerberater investiert

VG,
Anni