Neuregelung: Umsatzgrenze für Kleinunternehmerregelung...

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[ geschlossen ] Neuregelung: Umsatzgrenze für Kleinunternehmerregelung...
Hallo,

meine Schwester nutzt derzeit die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG und hat im März 2007 beim Finanzamt ein Umsatz im ersten Jahr von 13.000 Euro angeben und für das zweite Jahr 30.050€. Als Gewinn hat sie für das 2. Jahr 2.000 Euro angegeben (Also unter den 50.000€). Sie hat auch den Satus eines Kleinunternehmers nach §19 erhalten.

Jetzt zu meiner Frage.

Wie ich vor einigen Tagen erfahren habe, hat sich die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (nach §19 USTG) geändert. Jetzt sind es nicht mehr 17.500€(fürs 1. Jahr), sondern 22.000€. Die max. Umsatzgrenze damals im 2. Jahr war 50.000€ - jetzt nur noch 30.000€ (unabhängig davon ob es im 1. oder im 2. Jahr so ist).

Da meine Schwester aber für das 2. Jahr 30.050€ angegeben hat mache ich mir sorgen, dass sie diesen Status nicht mehr hat. Sie ist noch am Beginn des Existenzaufbaues und kann sich keinen Steuerberater etc. leisten. Mit Buchhaltung hat sie nichts am Hund - sind für Sie ein Buch mit 7 Siegeln.

In meiner Ausbildung als Bürokauffrau habe ich als Schwerpunkt Rechnungswesen gehabt und buchen von Geschäftsfällen gehörte dazu. Das liegt jetzt mittlerweile 10 Jahre zurück, aber immerhin besser als keine Kenntnisse. Daher mache ich derzeit die Buchhaltung. Ich habe nach Beendigung der Ausbildung nie in einer Buchhaltung gearbeitet, so dass ich auch keine praktischen Erfahrungen machen konnte.

Ich weiß mir keinen Rat mehr...!!!
Falls sie den Status schon verloren hat, dann muß Ihre Rechnung MwSt bzw. Umsatzsteuer ausweisen - und das tun die Rechnung im Januar und Februar 2008 nicht.

Vielleicht, könnt Ihr von Euren Erfahrungen berichten und mir in dieser Angelegenheit dadurch helfen.

Vielen Dank!

Sila
Hi,

könntes du mir sagen wo du diese Änderung gelesen hast?

Da ich noch nichts von dieser Änderung gelesen habe und auf der Juris Gesetzesseite die Grenzen von 17.500€ und 50.000€ stehen.

Hier der Link zu juris ==>

Gruß Fibu-Man
ich muss fibu-man recht geben, von einer änderung habe auch ich noch nichts gehört!!!

also hat sie eine einnahmen-überschussrechnung. und du heftest ihre unterlagen ab und schreibst ihre rechnungen???
ich hab dir mal noch was rausgesucht zum thema einnahmen-überschussrechnung:

Man ist nicht verpflichtet, von sich aus die Gewinnermittlungsart zu wechseln. Es ist möglich zu warten, bis das Finanzamt dazu auffordert.

Praxis-Tipp: Frist verlängern

Ob Sie die maßgeblichen Grenzen überschritten haben, kann das Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung feststellen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung nun sehr spät einreichen, können Sie Ihren Gewinn länger, als Sie eigentlich sollten, durch die Einnahme-Überschussrechnung ermitteln.

ich hoffe, es hilft dir etwas weiter. meine quelle ist das redmark steuern+buchhaltung

grüße
Hallo Topmodel77


hier gehts weiterlink

Sorry, hab vergessen den obrigen Beitrag mit zu verschieben, erledigt vielleicht morgen Reaper.
Bearbeitet: Ansimi - 16.09.2010 21:58:05
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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